Nach Unterzeichnung der Wahlleistungsvereinbarung erfolgt die Behandlung durch den benannten Chefarzt oder im Falle der unvorhersehbaren Verhinderung des Chefarztes durch einen auf der Wahlarztliste für diesen benannten Vertreter. Sollte der Chefarzt bereits bei Abschluss der Vereinbarung vorhersehbar nicht verfügbar sein, wird mit Ihnen eine Individualvereinbarung geschlossen, mit der Sie wählen können, ob der Vertreter zum Einsatz kommt oder die Behandlung (medizinisch vertretbar) verschoben werden soll. Alternativ können Sie auf die wahlärztlichen Leistungen verzichten.
Ablauf im Überblick:
- Vereinbarung abschließen (Aufnahme / vor Behandlungsbeginn)
- Behandlung durch Chefarzt oder benannte qualifizierte Vertretung
- Abrechnung nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei die Preise um 25% gemäß §6a GOÄ gemindert werden