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Chefärztliche Behandlung am Universitätsklinikum Leipzig

​​​​Willkommen auf der Informationsseite zur chefärztlichen Behandlung am Universitätsklinikum Leipzig (UKL). Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zu wahlärztlichen Leistungen, den Ablauf einer chefärztlichen Behandlung und die Kostenstruktur. Unser Ziel ist maximale Transparenz, damit Sie Ihre medizinischen Entscheidungen fundiert treffen können.

Was bedeutet „chefärztliche Behandlung“?​

​​Die chefärztliche Behandlung zählt zu den sogenannten Wahlleistungen. Sie geht über die reguläre medizinische Versorgung hinaus und bietet Ihnen die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Expertise des Chefarztes oder eines ausgewiesenen oberärztlichen Vertreters. Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist freiwillig und bedarf ein​​​er separaten Vereinbarung vor Beginn der Behandlung. Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss der WLV alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Voraussetzungen & Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung

Chefärztliche Leistungen im UKL sind für alle stationären Patient:innen – inklusive der vorstationären sowie nachstationären Leistungen – ​möglich, sofern Sie zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse oder als Selbstzahler abgeschlossen haben. Die Vereinbarung muss vor Erbringung der Leistungen unterschrieben sein. Wer kann unterzeichnen?

  • ​​Patient:in selbst
  • gesetzliche oder bevollmächtigte Vertretung
  • Mitarbeitende des UKL in Vertretung für das UKL sowie in Vertretung für den Patienten mit nachträglicher Genehmigung des Patienten bzw. dessen Vertreters​

Leistungen & Ablauf

Nach Unterzeichnung der Wahlleistungsvereinbarung erfolgt die Behandlung durch den benannten Chefarzt oder im Falle​​ der unvorhersehbaren Verhinderung des Chefarztes durch einen auf der Wahlarztliste für diesen benannten Vertreter. Sollte der Chefarzt bereits bei Abschluss der Vereinbarung vorhersehbar nicht verfügbar sein, wird mit Ihnen eine Individualvereinbarung geschlossen, mit der Sie wählen können, ob der Vertreter zum Einsatz kommt oder die Behandlung (medizinisch vertretbar) verschoben werden soll. Alternativ können Sie auf die wahlärztlichen Leistungen verzichten.

Ablauf im Überblick:

  1. Vereinbarung abschließen (Aufnahme / vor Behandlungsbeginn)
  2. Behandlung durch Chefarzt oder benannte qualifizierte Vertretung
  3. Abrechnung nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei die Preise um 25% gemäß §6a GOÄ gemindert werden​

Kostenstruktur & ​Abrechnung

Wahlleistungen sind über die ​​allgemeine Krankenhausleistung hinausgehende Sonderleistungen, welche grundsätzlich vom Patienten selbst zu tragen sind.  Bitte prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob Ihre Kranken-, Beihilfe- oder Zusatzversicherung die Wahlärztliche Leistung übernimmt.

  • Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ/GOZ (Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte) in der jeweils gültigen Fassung.
  • Grundsätzlich erfolgt die Berechnung zum Einfachsatz, je nach Schwierigkeit kann der Steigerungsfaktor bis 3,5 betragen.
  • Für die chefärztliche Behandlung wird das Honorar gemäß §6a GOÄ um 25% gemindert.​​

Fragen & Antworten

​​Fr​age​

​Antwo​rt​​​​

​Wer kann eine chefärztliche
Behandlung erhalten?
​Alle stationären Patient:innen mit einer entsprechenden Vereinba​rung. Vorausgesetzt: Versicherung oder Selbstzahlung ist geklärt.
​Was kostet die chefärztliche Behandlung?​Abrechnung nach GOÄ, üblicherweise Einfachsatz plus Steigerungsfaktor. Die Preise sind um 25% gemäß §6a GOÄ gemindert.
​Kann ich mir eine​n bestimmten
Chefarzt wünschen?
​Eine direkte Auswahl ist vertraglich nicht möglich – die Behandlung erfolgt durch den benannten Chefarzt oder die Vertretung. Eine Vereinb​arung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Wahlärzte (Wahlarztkette).
​Wie kann ich die Wahlleistung kündigen?​Automatisch mit Behandlungsende oder jederzeit durch einfache schriftliche Kündigung zum Folgetag; aus wichtigem Grund kann die Vereinbarung von beiden Teilen ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
​Wie lange gilt meine Wahlleistungsvereinbarung?​Für die Dauer des gesamten stationären Aufenthalts. Bei erneutem Aufenthalt muss die Unterzeichnung wiederholt werden.​

​Ihre Rec​​hte & Hinweise

​Die Vereinbarung zur chefärztlichen Behandlun​g kann an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages schriftlich gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt dann transparent nach den gesetzlichen Bestimmungen​ (BPflV/KHEntgG). Die Vereinbarung über eine chefärztliche Behandlung bedeutet zusätzliche Kosten, die nicht immer durch jede Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgedeckt sind – prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz sorgfältig.​​

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