Lehre

​​​​​​​​​​​​​​​Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Lehre an der Universitätsmedizin Leipzig.​ Informationen zu Ausbildungen und Dualen Studiengängen am Universitätsklinikum Leipzig finden Sie hier.

Rechtliche Hinweise

Bereitstellung von Lehrmaterialien zum Studium
Die Studienkommission bittet um eine möglichst großzügige Bereitstellung von Vorlesungsmaterialien, die eine Vor- und Nachbereitung des Stoffes ermöglichen. Um die Bereitstellung von Lehrmaterialien zum Studium zu ermöglichen, hat die Medizinsche Fakultät der Universität Leipzig ein passwortgeschütztes Studierendenportal eingerichtet. Hierüber können Informationen einem eingegrenzten Benutzerbereich (in der Regel ein Fachsemester) und zeitlich befristet (bis zur Kurs-internen Prüfung) zur Verfügung gestellt werden. Bestenfalls sollten dies eigenständig erstellte Materialien sein. Materialien Dritter, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nur genutzt werden, wenn (a) der Berechtigte (Urheber oder sonst Berechtigter, wie z. B. der Verlag) seine Einwilligung zur Nutzung gegeben hat oder (b) eine im Rahmen der vom Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Ausnahmen vorliegt.​

Urheberrechte:
Hinweise zum Umgang mit urheberrechtlichen Materialen in Lehre und Forschung finden Sie  hier​​. Der/Die Dozent/-in entscheidet selbst über die von ihm/ihr verwendeten Materialien für die Lehrveranstaltung. Er/Sie weiß daher auch, ob es sich um eigene Werke handelt, ob er/sie an diesen Werken Dritten Rechte eingeräumt hat oder ob er/sie fremde Werke nutzt und ob hierfür eine Einwilligung existiert bzw. vertragliche Regelungen bestehen. ​Dies entzieht sich der Kenntnis der Universität (bzw. Medizinischen Fakultät), so dass die Verantwortung hierfür beim Dozierenden liegt.

Auch wenn Texte/Bilder auf passwortgeschützten Plattformen (siehe Studierendenportal) bereitgestellt werden, ist es im juristischen Sinne eine öffentliche Zugänglichmachung. Sprich auch hier gilt das Urheberrecht. Auch eine Seminargruppe wird hier als eine Öffentlichkeit verstanden. Maßgeblich für den Gebrauch urheberrechtlich geschützter Werke in Unterricht und Lehre ist der §60a UrhG. Hier sind auch onlinebasierte Lernplattformen abgedeckt. Rechtliche Hinweise für Lehrende, wenn Material auf Lernplattformen bereitgestellt werden, finden sich auf Moodle der Universität Leipzig. Zu diesen Regeln gehört unter anderem, dass Lehrende verpflichtet sind, Quellenangaben für benutzte fremde Werke zu machen. Genaueres dazu regelt §63 UrhG​.

Sollten sich Fragen zum Urheberrecht in Lehre, Forschung und beim wissenschaftlichen Publizieren ergeben, steht Ihnen das Open Science Office der Universitätsbibliothek Leipzig zur Verfügung.

Haftung im Rechtsstreit:
Bei Berücksichtigung der o.g. Hinweise sollte eine Rechtsverletzung weitestgehend vermieden werden können. Sollten Sie dennoch eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an das Justitiariat der MF.

Prüfungsrelevanz:
Allgemeine Rechtsprechung ist, dass nicht nur Inhalte geprüft werden dürfen, die gelehrt wurden, sondern die Inhalte, die sich aus der Studienordnung bzw. Approbationsordnung ergeben. Aus einem fehlenden Detail in den Folien kann also kein Anspruch erhoben werden, eine Frage anzufechten. Steht jedoch der Inhalt der Folien im direkten Widerspruch zum geprüften Wissen, so sind Kulanzregeln zur Anwendung zu bringen. Dies trifft allerdings auch unabhängig von einer Onlinestellung der Vorlesungsfolien zu.

Copyright:
Das Copyright in angloamerikanischen Quellen ist dem deutschen Urheberrecht nicht identisch und folgt nicht denselben rechtlichen Regelungen, so dass von der Verwendung von Text- oder Bildzitaten aus solcher Literatur im Rahmen von Lehrmaterial generell abzusehen ist.

Videos in der Lehre:
In der Lehre kann es didaktisch sinnvoll sein Videos zu nutzen. So können etwa Screencasts oder Lehrvideos erstellt werden. Bei jeder audiovisuellen Produktion müssen von den zu sehenden/hörenden Personen eine Einverständis über die Nutzung der Aufnahme (im Rahmen der Lehre) eingeholt werden. Als Referent/-in wird eine Einverständniserklärung zu Bild- und Tonaufnahmen​ und bei Patienten/-innen eine entsprechende Einwilligungserklärung​​ benötigt.  ​​Darüber hinaus muss ggf. eine Drehgenehmigung eingeholt werden. 

Ansprechpartner:
Fragen zu Urheberrecht in Lehre, Forschung und bei Publikationen Wuensche@ub.uni-leipzig.de
technische Fragen Alexander.Lachky@medizin.uni-leipzig.de​

Medien in der Lehre

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zur mediengestütze​n Lehre​​.

Mentoringprogramm

Informationen zum Mentoringprogramm finden Sie auf den Seiten des Studierendenpo​rtals​​.​

Ausschreibung / Förderung / Bekanntmachung

Umfrage "Wie digital kompetent sind Dozierende?"​

die aktuellen Bestrebungen zur Reform des Medizinstudiums verdeutlichen, dass die Lehre zu digitalen Kompetenzen unter der Nutzung moderner, digitaler Lehrformate künftig Teil des Studiums wird. Dies bedingt eine entsprechende Qualifikation der Dozierenden; als Vermittler*in dieser digitalen Kompetenzen übernehmen Sie als Dozierende eine zentrale Funktion.
Wir möchten mit dieser Umfrage einen Überblick über die digitalen Kompetenzen der Dozierenden der Humanmedizin erhalten und Empfehlungen für eine entsprechende Förderung entwickeln.
Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe. Führen Sie eine Lehrveranstaltung in der Humanmedizin durch?

Dann bitten wir Sie herzlich, sich ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen, um den folgenden Online-Fragebogen zu beantworten.

https://ww2.unipark.de/uc/digitale-kompetenzen/

Die Ergebnisse dieser Umfrage werden als Kurzvortrag auf der Gemeinsamen Jahrestagung 2022 der GMA vorgestellt.
Besten Dank für Ihre Unterstützung!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Jasmin Körner
Universität Ulm | Medizinische Fakultät | Dekanatsverwaltung | Bereich Studium und Lehre
Meyerhofstraße | M28-TTU | D-89081 Ulm
Tel.: +49(0)731 50 33687
jasmin.koerner@uni-ulm.de