Die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig und das Universitätsklinikum Leipzig fördern ab 2024 Frauen mit einem Habilitationsvorhaben. Ziel ist es die Anzahl an habilitierten Frauen an der Universitätsmedizin Leipzig zu erhöhen, auch gemäß des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes (SächsGleiG) und des Frauenförderplans des UKL. Ab dem 01.10.2024 können innerhalb des Habilitandinnenprogramms jährlich 2 Ärztinnen für eine Förderdauer von 1 Jahr mit Personalkosten in Höhe einer 0,5 VK mit dem Ziel einer 50%igen Freistellung für wissenschaftliche Tätigkeit gefördert werden.
Die Realisierung der Habilitation erfolgt an einer akademisch geleiteten klinischen Einrichtung der Universitätsmedizin Leipzig, wobei ein mit der/dem zuständigen Dienstvorgesetzten fest vereinbarter Anteil der Arbeitszeit ausschließlich der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung steht. Die Ausschreibung richtet sich an vollzeitbeschäftigte Bewerberinnen (mind. 75 % in Patientenroutineversorgung tätig), die bereits eine Anbindung innerhalb des Universitätsklinikums Leipzig im klinisch/diagnostisch-ärztlichen Dienst haben.
Von Seiten der Klinik muss eine 50%ige Freistellung vom derzeitigen klinischen Einsatzbereich sichergestellt werden, deren Modus vorab in den Zielvereinbarungen definiert wird. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Voraussetzungen auf den Grundlagen des Mantel-TVÄ UKL, befristet auf 1 Jahr. Das Anstellungsverhältnis ist weiterhin zu 100% beim Universitätsklinikum Leipzig. Die Facharztanerkennung sollte bei den Bewerberinnen vorliegen. Weitere Einstellungs-voraussetzungen sind eine abgeschlossene Promotion, eine durch mind. 4 Originalarbeiten (als Erst- oder Letztautorin) nach der Promotion nachgewiesene, kontinuierliche wissenschaftliche Betätigung mit direktem Bezug zum Habilitationsthema sowie eine wissenschaftlich fundierte und erfolgversprechende Projektskizze. Die erforderliche Lehrerfahrung in Form einer regelmäßigen Teilnahme an der curricularen Lehre, einem abgeschlossenen Hochschullehrertraining (oder einer entsprechenden Äquivalenz) und einem POL-Kurs wird vorausgesetzt. Der POL-Kurs soll spätestens innerhalb des Programms abgeschlossen werden. Ärztinnen mit einer laufenden Drittmittelfinanzierung der eigenen Stelle können aktuell leider nicht berücksichtigt werden.
Die Auswahl der Bewerberinnen erfolgt durch die Entwicklungskommission der Medizinischen Fakultät. Eine Präsentation der Projektanträge durch die sich bewerbenden Personen vor der Entwicklungskommission ist in einer Sondersitzung geplant.
Nach 6 Monaten werden die Geförderten in die Entwicklungskommission eingeladen, um durch einen Kurzbericht über den Stand der Arbeiten zu informieren. Am Ende der Programmförderung ist unaufgefordert ein Abschlussbericht einzureichen, der u.a. Auskunft über wissenschaftliche Publikationen, Anträge auf Drittmittelförderungen und Angaben zum Zeitplan, insbesondere geplanten Abgabetermin der Habilitation gibt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Franz-Lüer (E-Mail: Habilitandinnenfoerderung@medizin.uni-leipzig.de , Tel. Nr.: 0341 - 97 15936).
Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der Vorgaben und Nutzung des Bewerbungsformulars (zip) bis zum 31.03.2026 per E-Mail unter Habilitandinnenfoerderung@medizin.uni-leipzig.de ein.
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