Lehrende

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Aktuelles

1. Hochschulweite Neuregelung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit​​​​​

Liebe Direktoren und Institutsleitungen,
Liebe Lehrverantwortliche,​

Mit Information vom Hochschulbereich vom 13.12.2024 sind alle Fakultäten aufgefordert, die nachfolgende Neuregelung ab 01.01.2025 universitätsweit umzusetzen:

Wenn Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung/Erfolgskontrolle erscheinen können oder diese abbrechen müssen, ist die Erkrankung nach den Regelungen der Prüfungs-/Studienordnung glaubhaft zu machen.

Ab dem 1. Januar 2025 benötigen Studierende gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes zu diesem Zweck ein ärztliches Attest als Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. 

Wichtige Hinweise zur Neuregelung finden Sie hier.​​

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“, „AU“) ist ab 01.01.2025 nicht mehr ausreichend!​

Medien in der Lehre

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Medien in der Lehre​"

Rechtliche Hinweise

Bereitstellung von Lehrmaterialien zum Studium

Die Studienkommission bittet um eine möglichst großzügige Bereitstellung von Vorlesungsmaterialien, die eine Vor- und Nachbereitung des Stoffes ermöglichen. Um die Bereitstellung von Lehrmaterialien zum Studium zu ermöglichen, hat die Medizinsche Fakultät der Universität Leipzig ein passwortgeschütztes Studierendenportal eingerichtet. Hierüber können Informationen einem eingegrenzten Benutzerbereich (in der Regel ein Fachsemester) und zeitlich befristet (bis zur Kurs-internen Prüfung) zur Verfügung gestellt werden. Bestenfalls sollten dies eigenständig erstellte Materialien sein. Materialien Dritter, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nur genutzt werden, wenn (a) der Berechtigte (Urheber oder sonst Berechtigter, wie z. B. der Verlag) seine Einwilligung zur Nutzung gegeben hat oder (b) eine im Rahmen der vom Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Ausnahmen vorliegt.

Urheberrechte

Hinweise zum Umgang mit urheberrechtlichen Materialen in Lehre und Forschung finden Sie in folgendem Dokument (PDF). Der/Die Dozent/-in entscheidet selbst über die von ihm/ihr verwendeten Materialien für die Lehrveranstaltung. Er/Sie weiß daher auch, ob es sich um eigene Werke handelt, ob er/sie an diesen Werken Dritten Rechte eingeräumt hat oder ob er/sie fremde Werke nutzt und ob hierfür eine Einwilligung existiert bzw. vertragliche Regelungen bestehen.  Dies entzieht sich der Kenntnis der Universität (bzw. Medizinischen Fakultät), so dass die Verantwortung hierfür beim Dozierenden liegt.

Auch wenn Texte/Bilder auf passwortgeschützten Plattformen (siehe Studierendenportal) bereitgestellt werden, ist es im juristischen Sinne eine öffentliche Zugänglichmachung. Sprich auch hier gilt das Urheberrecht. Auch eine Seminargruppe wird hier als eine Öffentlichkeit verstanden. Maßgeblich für den Gebrauch urheberrechtlich geschützter Werke in Unterricht und Lehre ist der §60a UrhG. Hier sind auch onlinebasierte Lernplattformen abgedeckt. Rechtliche Hinweise für Lehrende, wenn Material auf Lernplattformen bereitgestellt werden, finden sich auf Moodle der Universität Leipzig. Zu diesen Regeln gehört unter anderem, dass Lehrende verpflichtet sind, Quellenangaben für benutzte fremde Werke zu machen. Genaueres dazu regelt §63 UrhG .

Sollten sich Fragen zum Urheberrecht in Lehre, Forschung und beim wissenschaftlichen Publizieren ergeben, steht Ihnen das Open Science Office der Universitätsbibliothek Leipzig zur Verfügung.

Haftung im Rechtsstreit

Bei Berücksichtigung der o.g. Hinweise sollte eine Rechtsverletzung weitestgehend vermieden werden können. Sollten Sie dennoch eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an das Justitiariat der Medizinischen Fakultät.

Prüfungsrelevanz

Allgemeine Rechtsprechung ist, dass nicht nur Inhalte geprüft werden dürfen, die gelehrt wurden, sondern die Inhalte, die sich aus der Studienordnung bzw. Approbationsordnung ergeben. Aus einem fehlenden Detail in den Folien kann also kein Anspruch erhoben werden, eine Frage anzufechten. Steht jedoch der Inhalt der Folien im direkten Widerspruch zum geprüften Wissen, so sind Kulanzregeln zur Anwendung zu bringen. Dies trifft allerdings auch unabhängig von einer Onlinestellung der Vorlesungsfolien zu.

Copyright

Das Copyright in angloamerikanischen Quellen ist dem deutschen Urheberrecht nicht identisch und folgt nicht denselben rechtlichen Regelungen, sodass von der Verwendung von Text- oder Bildzitaten aus solcher Literatur im Rahmen von Lehrmaterial generell abzusehen ist.

Videos in der Lehre

In der Lehre kann es didaktisch sinnvoll sein Videos zu nutzen. So können etwa Screencasts oder Lehrvideos erstellt werden. Bei jeder audiovisuellen Produktion müssen von den zu sehenden/hörenden Personen eine Einverständis über die Nutzung der Aufnahme (im Rahmen der Lehre) eingeholt werden. Als Referent/-in wird eine Einverständniserklärung zu Bild- und Tonaufnahmen und bei Patienten/-innen eine entsprechende Einwilligungserklärung benötigt. Darüber hinaus muss ggf. eine Drehgenehmigung eingeholt werden. 

Ansprechpartner:innen

Fragen zu Urheberrecht in Lehre, Forschung und bei Publikationen Wuensche@ub.uni-leipzig.de
technische Fragen Alexander.Lachky@medizin.uni-leipzig.de

Promotion

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Promotionsbüros​.

Habilitation

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Habilitation an der Medizinischen Fakultät​".

Mentoringprogramm Lehrende

Die Inhalte zum Mentoringprogramm werden zeitnah ergänzt.