Gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Arzt ist die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002. Während des Medizinstudiums werden naturwissenschaftliche und klinische Kenntnisse vermittelt, die den Absolventen in die Lage versetzen, nach Abschluss des 6. Studienjahres (Praktisches Jahr, PJ) eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen.