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Praktika

​​​​​​​​​Im Rahmen des Medizinstudiums sind mindestens drei Praktika abzuleisten: das Krankenpflegepraktikum​die Berufsfel​derkundung​ und die Famulatur.

Krankenpflegepraktikum

​Das drei-monatige Krankenpflegepraktikum vermittelt Kenntnisse in der Grundpflege sowie in der Hauswirtschaft. Des Weiteren können in diesem Praktikum Erfahrungen über den strukturell-organisatorischen Ablauf der besuchten Station gesammelt werden. Der Nachweis über das Krankenpflegepraktikum wird für die Anmeldung zur ersten ärztlichen Prüfung  (M1) benötigt. Das Krankenpflegepraktikum kann vor Studienbeginn, in einem Urlaubssemester oder in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.​

Informationen zum Krankenpflegepraktikum am Universitätsklinikum Leipzig finden Sie hier

Berufsfelderkundung

​Ziel ist es einen Einblick in die verschiedenen ärztlichen Berufsfelder außerhalb Klinik und Praxis zu erhalten. Das Dokument Liste der Einrichtungen für das Praktikum "Berufsfelderkundung" gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Praktikumsorte. Mit Beendigung des Praktikums ist der Teilnahmenachweis der Berufsfelderkundung ausfüllen zu lassen und im Anschluss im Original im Referat Lehre, Prüfungsamt Vorklinik einzureichen.​

Famulatur

Famulatur

​Im zweiten Abschnitt des Medizinstudiums (Klinik) ist eine Famulatur erforderlich. Diese umfasst vier Monate und ist Voraussetzung für die Zulassung zum Praktischen Jahr. Bei Interesse an einer Famulatur am Universitätsklinikum Leipzig, besuchen Sie folgende Seite.

Die Famulatur gliedert sich in folgende Abschnitte (§ 7 Abs. 2 ÄAppO):

  •  einen Monat (30 Kalendertage) in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis
  •  zwei Monate (60 Kalendertage) in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
  •  einen Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung. Als „Einrichtung der hausärztlichen Versorgung" gelten ausschließlich Ärzte, die in § 73 Abs. 1 a Ziffer 1 – 4 SGB V aufgelistet sind
    • Allgemeinärzte
    • Kinderärzte
    • Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben
    • Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5, Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind und
    • Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben​​

Praktisches Jahr (PJ)

Das Praktische Jahr, als letztes Jahr des Medizinstudiums, umfasst bis zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prü­fung eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen an der Heimat­universität, einem Lehrkrankenhaus der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern ​oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten. Es gliedert sich in drei Abschnitte von je 16 Wochen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemein­me­dizin oder eines der übrigen Fachgebiete).

Ausführliche Informationen zum Thema "Praktiksches Jahr" finde Sie auf der folde Webseite​. 

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Ansprechpersonen:

Kein Porträtfoto vorhanden

​Antje Jähne
Prüfungsamt Medizin
Vorklinik (1.-2. Studienjahr Medizin)

Raum: F-111
Telefon: 0341 - 97 15920
E-Mail: Antje.Jaehne@medizin.uni-leipzig.de


Kein Porträtfoto vorhanden​​Sarah Storm

Prüfungsamt Medizin
Klinik (3.-5. Studienjahr Medizin)

Raum: F-111
Telefon: 0341 - 97 15926
E-Mail: Lisa.Leisebein@medizin.uni-leipzig.de

Kein Porträtfoto vorhanden
Michael Kullmann

Praktisches Jahr (Medizin)

Raum: F-113
Telefon: 0341 - 97 15923
E-Mail: Michael.Kullmann@medizin.uni-leipzig.de