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Pressemitteilung vom 27.12.2017

Blind ins neue Jahr: Wenn das Feuerwerk ins Auge geht

Verletzungen am Sehorgan können drastische Folgen haben

Leipzig. Feuerwerkskörper zu Silvester und Neujahr sind laut, bunt und oft schön anzusehen. Bei unsachgemäßer Handhabung sind sie aber vor allem eines: gefährlich. Doch wer an Verletzungen durch Böller und Raketen denkt, spricht meist von Fingern, Händen oder Füßen. Dabei ist ein wichtiges Sinnesorgan des Menschen ebenso stark gefährdet: die Augen. Unfälle mit Feuerwerkskörpern können sogar bis zur Erblindung führen. Sehr oft betroffen sind immer wieder Unbeteiligte, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

"Silvester und Neujahr herrschen bei uns Hochbetrieb", sagt Prof. Petra Meier, Stellvertretende Direktorin der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde am UKL. In den vergangenen zehn Jahren hat sie mit ihren Kollegen 165 Augen von 149 Patienten nach Verletzungen zum Jahreswechsel behandeln müssen - das heißt, bei manchen waren sogar beide Augen betroffen. Drei Viertel waren Männer. Die größte Altersgruppe stellen Menschen zwischen 21 und 30 Jahren. Doch auch 50-Jährige tauchen in größerer Zahl in der Statistik auf.

Totaler Verlust der Sehkraft ist möglich

Welche Arten von Verletzungen können entstehen: Da sind zum Beispiel die so genannten Einsprengungsverletzungen durch Schmauchpartikel. Ein Gemisch aus Schwarzpulver, Rußpartikeln und Metallteilchen verteilt sich Tattoo-artig in und um das Auge. Auch sehr gefährlich sind Prellungen durch die hohe kinetische Energie, trifft eine falsch abgefeuerte Rakete das Auge, sowie Verbrennungen. "Und das in Kombination kann für den Betroffenen desaströse Auswirkungen haben", betont Prof. Meier.
Die Folgen können im schlimmsten Fall drastisch sein: totaler Verlust der Sehkraft - also Erblindung - oder auch der Totalverlust des Auges selbst. Seit 2007 musste die UKL-Augenärztin bereits 18 erblindete Augen und zwei Augenentfernungen verzeichnen.

Doch auch, wen es nicht so schlimm erwischt, muss damit rechnen, dass das verletzte Auge nur noch eingeschränkt funktioniert - manchmal auf Dauer. Auch die sozialen Folgen können einschneidend sein: Der eigene Beruf kann plötzlich nicht mehr ausgeübt werden, oder das Steuern eines Kraftfahrzeugs ist nicht mehr möglich.
Die erlittenen Verletzungen zu behandeln, ist je nach Art und Schwere zum Teil aufwändig und lang andauernd. Bei Einsprengungsverletzungen müssen beispielsweise die Schmauchpartikel einzeln mechanisch ausgehebelt werden - und zwar spätestens 72 Stunden nach dem Ereignis. Offene Wunden werden operativ versorgt, zum Beispiel genäht.

Sehr oft werden Unbeteiligte verletzt

Auf eine wichtige Tatsache will Prof. Meier zudem aufmerksam machen: "Die meisten Menschen, die sich verletzen, haben überhaupt nicht aktiv 'geböllert'. 75 Prozent, also drei von vier, sind Unbeteiligte!" Das sei nicht nur in Leipzig so, sondern bundesweit zu beobachten. "Diese Menschen waren sprichwörtlich zur falschen Zeit am falschen Ort. Das ist das Gemeine daran", sagt die Augen-Expertin.
Sie empfiehlt daher ausdrücklich, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk abzubrennen und auf keinen Fall Blindgänger aufzuheben.

Verbot privater Feuerwerke gefordert

Der International Council of Ophthalmology (ICO) spricht sich sogar dafür aus, private Feuerwerke gänzlich zu untersagen. Der Weltverband der Augenheilkunde, dessen Präsident UKL-Klinikdirektor Prof. Peter Wiedemann ab Mitte 2018 sein wird, begründet diesen Vorstoß damit, dass durch Feuerwerkskörper hervorgerufene Verletzungen bis hin zur Erblindung zu den vermeidbaren Traumata gehören würden. In Ländern mit restriktiver Feuerwerks-Gesetzgebung gebe es nachweislich 90 Prozent weniger Augenverletzungen.

 

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