Bei einer Gesamtdauer von 60 Monaten sieht die Weiterbildungsordnung der
Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) für das Fach Allgemeinmedizin einer
Weiterbildung von 36 Monaten im stationären Bereich und von 24 Monaten in der
ambulanten hausärztlichen Versorgung vor.
Die Weiterbildung im stationären Bereich umfasst obligat 18 Monate im Bereich
Innere Medizin und weitere 18 Monate in einem Fach oder mehreren Fächern der
unmittelbaren Patientenversorgung.
Für den ambulanten Teil können bis zu 6
Monate chirurgische Tätigkeit in der Klinik angerechnet werden.
Darüber hinaus ist eine 80-stündige Kurs-Weiterbildung im Bereich
Psychosomatische Grundversorgung zu absolvieren.