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Pressemitteilung vom 11.11.2021

Verschärfung der Besucher-Regelung am UKL

Besuche eingeschränkt möglich / Kein vollständiger Besucherstopp

Neue Besucherregelung: Liegen Impfungen oder die Genesung länger als sechs Monate zurück, braucht es für Besuche zusätzlich einen tagesaktuellen und negativen Antigen-Schnelltest.

Neue Besucherregelung: Liegen Impfungen oder die Genesung länger als sechs Monate zurück, braucht es für Besuche zusätzlich einen tagesaktuellen und negativen Antigen-Schnelltest.

Leipzig. Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) verschärft angesichts der aktuellen Infektionsentwicklung erneut seine Besucherregelung. Besuche sollen auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Einen vollständigen Besucherstopp gibt es allerdings nicht.

Für Besuche bei Patienten, die am Universitätsklinikum Leipzig in Behandlung sind, gelten nun weitere Einschränkungen. Zugelassen sind nur noch Besuche von Kindern, Schwerkranken und Sterbenden - nach Abstimmung auch auf den COVID-Stationen - sowie die Begleitung und Besuche in der Geburtshilfe. Ab sofort gilt zudem: ein Besucher (zuzüglich Kleinkinder) pro Tag und Patient. Weiterhin gültig ist die aktuelle Besuchszeit zwischen 14 und 17 Uhr.

Für den Zugang am UKL gilt die 3G-Regel, das heißt, Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies am Einlass nachweisen. Wenn die Impfung oder die Genesung länger als sechs Monate zurückliegen, ist ebenfalls ein negativer Antigen-Schnelltest vorzuweisen.  

Der Test kann im Testzentrum des UKL vor Ort durchgeführt werden. Zur Verkürzung der Einlasszeiten kann jedoch auch ein tagesaktueller negativer Testnachweis eines externen Testzentrums mitgebracht werden. Außerdem wird allen Besuchern empfohlen, sich vorab im Besucherportal des UKL unter www.besuch.uniklinik-leipzig.de online anzumelden.  

 

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