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Pressemitteilung vom 26.06.2020

Gehaltsplus für Ärztinnen und Ärzte

UKL und Marburger Bund einigen sich über Tarifsteigerung

Mehr Gehalt für Ärztinnen und Ärzte am UKL.

Mehr Gehalt für Ärztinnen und Ärzte am UKL.

Leipzig. Die mehr als 900 Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Leipzig erhalten in mehreren Schritten ein Gehaltsplus von durchschnittlich insgesamt 5,9 Prozent. Darauf haben sich der Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig und der Marburger Bund als Interessenvertreter der Ärzteschaft in den aktuellen Tarifverhandlungen geeinigt.

Die erste Steigerung um 1,5 Prozent erfolgt dabei rückwirkend zum 1. Januar 2020. 
Teil der Tarifeinigung ist zudem eine Angleichung des Haustarifvertrags des UKL an den Tarifvertrag Ärzte der Länder. Dieser Schritt erfolgt zum 1. Oktober 2020. Daraus ergibt sich eine weitere Steigerung in Abhängigkeit von der individuellen Eingruppierung um durchschnittlich 2,4 Prozent. Zum 1. Januar 2021 erfolgt eine weitere Steigerung um 2,0 Prozent.
Ebenfalls neu geregelt wird die Dokumentation der Arbeitszeit der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wird damit an die elektronische Dokumentation anderer Berufsgruppen am UKL angeglichen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Außerdem kann künftig eine Entgeltumwandlung in Form eines Jobrad-Leasings gewählt werden.    

"Mit dieser Tarifeinigung haben wir gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung gefunden, um die Arbeit unserer Mitarbeiter zu würdigen und die Attraktivität des Arbeitsortes Universitätsklinikum Leipzig zu sichern", sagt Prof. Dr. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand und Sprecher des Vorstandes des Universitätsklinikums Leipzig. "Wir freuen uns, dass uns dies in konstruktiven und trotz Corona-Pandemie zügigen Verhandlungen gelungen ist." 

Steffen Forner, Geschäftsführer des Marburger Bundes Sachsen, ergänzt: "Es ist erfreulich, dass mit dem neuen Tarifvertrag nun die Eingruppierungs- und Vergütungssystematik auch für das UKL übernommen wird, die bundesweit für Ärztinnen und Ärzte an Universitäten gilt. Mit der verbindlichen Festschreibung der Einführung einer vollständigen Arbeitszeiterfassung kommt das UKL einer weiteren langjährigen Forderung des Marburger Bundes nach."

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