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Pflegebonus: Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

​​Vorstand und Personalrat des UKL im Namen der Mitarbeiter:innen​​​​​​

​​Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister,

Anfang Oktober haben die nach § 26 e Abs. 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz berechtigten Mitarbeiter:innen am Universitätsklinikum Leipzig die Pflegebonus genannte Sonderzahlung erhalten. Wir freuen uns darüber, dass die aufopferungsvolle Arbeit unserer Mitarbeiter:innen in den Pandemiemonaten Beachtung und Wertschätzung erfährt.

Allerdings nimmt die gesetzliche Regelung eine ganze Reihe von Berufsgruppen aus, die ebenso wie die Pflegenden einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Krankenversorgung und Bekämpfung der Pandemie geleistet haben.

Das sind beispielsweise Pflegefachkräfte, die im ambulanten Bereich oder im OP tätig sind, Ärzt:innen, Pflegehilfskräfte, Krankenpflegehelfer, Hebammen, Beschäftigte in Funktionsbereichen, aus anderen medizinischen Fachberufen oder Auszubildende. Damit sind zum Beispiel auch alle pflegerischen Mitarbeiter:innen ausgenommen, die in unserer Zentralen Notfallaufnahme und in der Kindernotfallaufnahme arbeiten. Das sind aber genau die Menschen, die als erste Anlaufstelle unsere Patient:innen, ob groß oder klein, versorgen – und dabei zum Beispiel noch nicht wissen können, ob es sich um eine COVID-Erkrankung handelt oder eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Sie sind damit einem besonderen Risiko ausgesetzt, werden beim Pflegebonus jedoch ausgenommen.

Ebenso betrifft dies alle die Pflegefachkräfte aus den Ambulanzen, die in den Pandemiemonaten auf den COVID-Stationen unterstützt haben. Dieser Einsatz erfolgte freiwillig, unter Inkaufnahme eines höheren persönlichen Risikos für sich und die Familienangehörigen. Fällt die Dauer dieses Einsatzes unter die Grenze von drei Monaten bzw. 185 Tagen, werden diese nicht berücksichtigt. Obwohl wir Verständnis dafür haben, dass es eine Art Mindesteinsatzzeit geben muss, werden damit gerade die Mitarbeiter:innen von der Bonus-Regelung ausgenommen, die flexibel und intermittierend in den Coronabereichen ausgeholfen haben.

Dass dies nun alles keine finanzielle Anerkennung findet, trägt leider dazu bei, viele unserer nach den langen Anstrengungen der letzten zwei Jahren erschöpften Beschäftigten zu frustrieren und zu demotivieren. Dies erfahren wir gerade täglich durch Rückmeldungen aus den verschiedensten Einrichtungen. Aus eigener Initiative heraus haben uns Mitarbeiter:innen aus 15 Bereichen unseres Klinikums Briefe an Sie bzw. die Entscheider zukommen lassen, die wir Ihnen anbei übersenden.

Wir als UKL haben in den letzten zwei Jahren zweimal aus eigenen Mitteln einen Bonus ausgezahlt, einmal davon an alle Beschäftigten. Das haben wir getan, weil uns bewusst ist, dass alle Beschäftigten des Klinikums in den zweieinhalb Jahren der Pandemie Überdurchschnittliches geleistet haben. Ohne jeden einzelnen von ihnen hätten wir unsere Arbeit nicht leisten können, und könnten es auch heute nicht. Gerade die Universitätsklinika haben eine zentrale Rolle in der Pandemiebekämpfung eingenommen.

Die Erfahrungen der Mehrbelastungen haben dazu geführt, dass viele nach den inzwischen 30 Monaten Pandemie dem Klinikum und dem Gesundheitswesen den Rücken kehren. Wir kämpfen um jeden Einzelnen. Wir bilden künftige Ärzt:innen, Hebammen und in 11 Gesundheitsfachberufen von der Pflege bis zur MTA aus, damit dem Gesundheitswesen weiterhin ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die Pflege ist dabei ein wichtiger Baustein, aber eben nur einer. 

Vor diesem Hintergrund treffen die Festlegungen zur Anspruchsberechtigung bei dieser Sonderzahlung bei uns auf Unverständnis. Uns ist bewusst, dass die finanziellen Spielräume in den öffentlichen Haushalten endlich sind, Abwägungen getroffen und Abgrenzungen vorgenommen werden müssen. Mit der nun umgesetzten Pflegebonus-Regelung sind die Abgrenzungen aber aus unserer Sicht eindeutig zu eng ausgefallen.

Wir bitten Sie daher im Namen unserer Mitarbeiter:innen die Festlegungen zur Sonderzahlung zu überarbeiten und die Zahl der Anspruchsberechtigten auszuweiten.

Der Vorstand und Personalrat des Universitätsklinikums Leipzig

Professor Dr. Christoph Josten                             
Medizinischer Vorstand                        

Dr. Robert Jacob
Kaufmännischer Vorstand 

Sebastian Will
Vorsitzender Personalrat​​

im Namen
der Pflegekräfte des UKL
der Mitarbeiter:innen der Zentralen Notfallaufnahme
der Hebammen
der Ärzt:innen
der Mitarbeiter:innen in den Operationssälen
der Mitarbeiter:innen der Ambulanzen
der Mitarbeiter:innen der Funktionsbereiche
und vieler anderer​.​