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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

​​Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dient dazu, entlang globaler Lieferketten die Einhaltung internationaler Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zu stärken. Dazu verpflichtet es Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten. Diese Sorgfaltspflichten müssen gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Vertragspartnern und Zulieferern umgesetzt werden.

Das Universitätsklinikum Leipzig bekennt sich zur Achtung international anerkannter Menschenrechte und zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Weitere Informationen in unserer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie (PDF)​.

Risikomanagement

​Um (mögliche) negative Auswirkungen unseres Unternehmens auf Menschenrechte identifizieren zu können, führen wir regelmäßig und anlassbezogen Risikoanalysen in unserem Unternehmen und bezogen auf unsere Zulieferer durch. Diese bilden die Grundlage unseres Risikomanagements. Für den Fall, dass unsere präventiv eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichen, um das Eintreten eines Risikos zu verhindern, werden angemessene Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet. 

Compliance Verhaltenskodex

Zur Einhaltung geltender Gesetze in ihrem Arbeitsumfeld verpflichten sich alle unsere Mitarbeiter:innen im Rahmen unserer Compliance-Grundsätze. Zusätzlich bekennt sich das Universitätsklinikum Leipzig zur Verantwortung für den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit von unternehmerischen Entscheidungen.

Eine solche Einhaltung von geltendem Recht, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt, sowie die Beachtung von branchenspezifischen Kodizies erwarten wir gleichermaßen von unseren Lieferanten.

Sollten dabei Missachtungen drohen oder bereits eingetreten sein, halten wir es uns offen, geeignete Maßnahmen einzuleiten. ​

Jahresbericht

​Ab dem Jahr 2024 veröffentlichen wir auf unserer Homepage einen jährlichen Bericht zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Dieser Bericht wird gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellt. Auch die Berichte vergangener Jahre sind auf der Homepage kostenlos einsehbar.

Meldestelle

​Zulieferer, Beschäftigte, Patient:innen und sonstige Personen haben über ein Beschwerdeverfahren die Möglichkeit, (drohende) Rechtsverletzungen der Menschenrechte oder umweltbezogene Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu melden. Dazu kann eine Meldung per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: Beschwerdestelle-LkSG@medizin.uni-leipzig.de. Auf Grundlage dieser Meldungen können wir Risiken oder (drohende) Verstöße frühzeitig feststellen und Abhilfemaßnahmen einleiten, wenn es erforderlich ist. Wir gehen jedem eingegangenen Hinweis vertraulich nach, auch wenn dieser sich als unbegründet herausstellen sollte. Vorsätzlich falsch abgegebene Meldungen können dabei rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Für das Abwenden von Notfällen oder Gefahrenlagen ist das System nicht vorgesehen!

Bitte beachten Sie bei der Übermittlung unsere Datenschutzhinweise

Kontakt

Christian Sünkel
Bereich Personal, Recht und Compliance

Johanna Martin
Bereich Medizinmanagement​

E-Mail: Beschwerdestelle-LkSG@medizin.uni-leipzig.de