Bewerbungen für den Studiengang Zahnmedizin sind ausschließlich! über hochschulstart.de
möglich! Bewerbungen, die an die Medizinische Fakultät gerichtet sind, werden
nicht beantwortet und auch nicht zurückgesandt!
Der Studiengang Zahnmedizin ist bundesweit in der Zulassung beschränkt. Die
Studienaufnahme in Leipzig erfolgt jährlich zum Wintersemester.
Für Bewerber:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und für:
- Bildungsinländer (keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber deutsches
Abitur)
- EU-Staatsangehörige
- Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen
werden die Studienplätze in Zahnmedizin durch hochschulstart.de (ehemals ZVS) vergeben.
Den Studienplatz beantragen Sie bequem im Internet. Ihr Helfer dabei: „AntOn". Die Antragstellung Online führt Sie sicher und zügig durch die Formulare. Auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und „hochschulstart.de" findet auf elektronischem Wege statt.
Bewerbungstermine
- für Altabiturient:innen bis 31. Mai (Ausschlussfrist)
- für „Neu" - Abiturient:innen bis 15. Juli (Ausschlussfrist).
Alle weiteren Informationen zur Bewerbung, Nachreichfristen etc finden Sie
unter: http://www.hochschulstart.de/http://www.hochschulstart.de
Alle Informationen zum Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) im Studiengang
Zahnmedizin finden sie in der Auswahlsatzung.
Das AdH-Verfahren für das Wintersemester 2022/23 wird nach folgenden Kriterien durchgeführt:
Zum WS 2022/23 werden die Note der Hochschulzugangsberechtigung (60%), die Ergebnisse des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) (30%) und eine vorhandene, abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (10%) in das hochschuleigene Auswahlverfahren der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig einbezogen.
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Wer zur Verbesserung seiner Zulassungschance für den Studiengang Zahnmedizin an der Universität Leipzig am Test teilnehmen möchte, muss sich informieren unter: http://www.tms-info.org.
Anmeldezeitraum für den Test: 3. Januar 2022 bis 30. Januar 2022, 24:00 Uhr.
Anmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich (Ausschlussfrist). Fällt das Ende der Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Anmeldefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).
Termine des Tests
- 7. Mai 2022
- 8. Mai 2022
- 6. November 2022 (Anmeldezeitraum: 04.07.–31.07.2022)
- 7. November 2022
Testorte unter: http://www.tms-info.org
Bewerber:innen mit einer abgeschlossenen medizinischen Berufsausbildung
Die berücksichtigungsfähigen abgeschlossen Berufsausbildungen finden sie hier.
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www.tms-info.org