1. Wie beantrage ich die Einstufung in ein höheres Fachsemester?
- Wenn Sie einen Studienplatz für das erste Fachsemester bekommen, aber laut Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes Sachsen mindestens zwei Fachsemester angerechnet bekommen haben, können Sie sich (bei ausreichenden Kapazitäten) in ein höheres Fachsemester hochstufen lassen. Gleiches gilt für Absolventen des Studiengangs Humanmedizin (mindestens M1). Die Hochstufung erfolgt über das Studierendensekretariat.
2. Wie melde ich mich zu Modulen an?
- Eine Anmeldung zu Modulen ist nicht erforderlich. Das Referat Lehre meldet Sie zu den Modulen Ihres Fachsemesters an.
3. Wie melde ich mich von Modulen ab?
- Ein Rücktritt von der Erfolgskontrolle eines Moduls ist nur mit wichtigem Grund möglich. Der/ die Studierende muss die Gründe für den Rücktritt der verantwortlichen Lehrkraft unverzüglich schriftlich mitteilen. Im Fall einer Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.
4. Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach Paragraf 48 BAföG (Formblatt 5)?
- Eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG bekommen Sie vom für den Studiengang Zahnmedizin zuständigen Mitarbeiter im Referat Lehre.
5. Kann ich eine Farmulatur in der Vorlesungszeit absolvieren?
- Eine Famulatur können Sie nur während der Vorlesungszeit absolvieren, wenn Sie zum Zeitpunkt der Famulatur n einem Urlaubssemestre immatrikuliert sind.
6. Wann kann ich das klinische Wahlfach belegen und was ist hierbei zu beachten?
- Gemäß § 11 der geltenden Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) ist bis zum Dritten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung ein benotetes Wahlfach abzuleisten. Dieses klinische Wahlfach ist an der Medizinischen Fakultät Leipzig fest in den Stundenplan des 10. Fachsemesters eingebunden. Auch die Wahlfächer unterliegen dem üblichen Prüfungsverfahren, d. h. eine Anmeldung bedeutet Anwesenheitspflicht, ein Rücktritt ist nur aus triftigen Gründen zulässig und es existieren drei Prüfungsversuche.
7. Kann ich ein Krankenpflegepraktikum in der Vorlesungszeit absolvieren?
- Das Krankenpflegepraktikum ist während der unterrichtsfreien (vorlesungsfreien) Zeit laut Rahmenzeitplan des Studiengangs Zahnmedizn vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung abzuleisten.
8. Wo finde ich den Rahmenzeitplan? (Wo finde ich Informationen zum akademischen Jahr?)
9. Wo finde ich die offiziellen Studiendokumente? (Prüfungsordnung, Studienordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen?
10. Kann ich mehr als ein Wahlfach besuchen oder meine Note verbessern?
- Der Besuch eines weiteren Wahlfachs ist zulässig.
11. Wo gebe ich meinen Nachweis für die Berufsfelderkundung ab?
- Der Nachweis für das Praktikum der Berufsfelderkundung ist im Referat Lehre einzureichen.
12. Wie erfahre ich meinen Stundenplan?