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Zahnmedizin FAQs

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Beratung

1. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
  • Den Nachteilsausgleich beantragen Sie schriftlich mindestens vier Woche vor der Erfolgskontrolle beim Studienausschuss Zahnmedizin.

2. Wo bekomme ich Beratungen zum Thema Nachteilsausgleich?
  • Ein Beratungstermin zum Thema "Nachteilsausgleich" kann über das Studierendenportal beim entsprechenden Mitarbeiter des Referats Lehre gebucht werden. 

3. Wo bekomme ich Beratungen zu Themen Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz? 
  • Das Mutterschutzrecht wurde zum 01.01.2018 neu geregelt. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz) gilt auch für Studentinnen. Durch eine Gefährdungsbeurteilung wird geprüft, ob eine schwangere Studentin im Rahmen ihrer Ausbildung gesundheitsschädigenden Einflüssen ausgesetzt ist, die gemäß Mutterschutzgesetz gefährlich für die Schwangerschaft/Stillzeit und daher nicht zulässig sind. Nähere Informationen finden Sie im MERKBLATT zum Mutterschutz. Einen Beratungstermin zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz" kann über das Studierendenportal beim entsprechenden Mitarbeiter des Referats Lehre gebucht werden. 

4. Wo finde ich Informationen zum Prüfungsausschuss meines Studiengangs? 

5. Wo finde ich Beratungsangebote für Studierende in besonderen Lebenslagen? 

6. Wo finde ich Informationen zur Promotion?
  • Informationen zur Promotion erhalten vom Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Promotion​.

7. Bin ich im Studium unfallversichert?
  • Für immatrikulierte Studierende besteht während des Besuchs und auf direkten Wegen von und zu Vorlesungen, Seminaren und Kursen der Hochschule eine Unfallversicherung über die Universität Leipzig. Auf dem nachfolgenden Merkblatt finden Sie weiterführende Informationen: Microsoft Word - Merkblatt_Unfallversicherung Med​ 

8. Wo finde ich Informationen zum Deutschlandstipendium?

9. Wo finde ich psychosoziale Beratungsangebote an der Universität Leipzig? ​
  • Die psychosoziale Beratung des Studentenwerkes wird in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität, vertreten durch die Leiterin der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Leipzig, durchgeführt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Studentenwerk Leipzig s. https://www.studentenwerk-leipzig.de/beratung-soziales/psychosoziale-beratung/.

​10. Wo finde ich Informationen zum "Urlaubssemester" (Beurlaubung)? ​​
  • Allgemeine Informationen zum Thema "Urlaubssemster" sowie den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Website der Universität Leipzig, s. https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/aenderung-und-wechsel/beurlaubung​. Der Antrag auf Beurlaubung ist bei den Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Studierendensekretariats einzureichen. Bitte melden Sie sich zudem bei dem zuständigen Mitarbeiter im Prüfungsamt des Referats Lehre, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gerne besprechen wir den weiteren Studienverlauf nach Ihrer Rückkehr gemeinsam.

11. Ich studiere nicht nach dem empfohlenen Studienverlaufsplan. Wie erhalte ich einen Sonderstudienplan? 
  • Wenn Sie einen Sonderstudienplan benötigen, wenden Sie sich bitte an das Referat Lehre.​

Prüfung

1. Wie beantrage ich die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen 
  • Wenn bereits eine Immatrikulation an der Universität Leipzig erfolgte, ist die zuständige Stelle das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe.Nähere Informationen finden Sie hier: faq_Merkblatt_Anrechnung_Leistungen.pdf  Ist noch keine Immatrikulation erfolgt, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in der der Antragsteller/ die Antragstellerin geboren wurde. Studienbewerber/ Studienbewerberinnen aus dem Ausland wenden sich bitte an das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen.

2. Muss ich mich für Erfolgskontrollen anmelden?
  • Eine Anmeldung zur ersten Erfolgskontrolle ist nicht erforderlich. Wenn Sie regulär rückgemeldet sind, werden Sie vom Referat Lehre zu den Modulen Ihres Fachsemesters und damit zu den Erfolgskontrollen der Module angemeldet.​

​3. Wie melde ich mich zum ersten Wiederholungsversuch an?
  • Eine Anmeldung zur ersten Wiederholungsprüfung ist nicht erforderlich. Soltten Sie den ersten Prüfungsversuch nicht bestehen, sind Sie verbindlich zum ersten Wiederholungsversuch angemeldet.

4. Wie melde ich mich zur zweiten Wiederholungsprüfung an? 
  • Zum zweiten Wiederholungsversuch melden Sie sich bitte per E-Mail beim Lehrbeauftragten/ bei der Lehrbeauftragten des jeweiligen Moduls an. Die Kontaktdaten der Lehrbeauftragten finden Sie im Semesterführer des entsprechenden Fachsemesters. Der Semesterführer wird in aktualisierter Form im Studierendenportal vorgehalten

5. Wen muss ich im Krankheitsfall von meinem Rücktrittvon einer Erfolgskontrolle informieren? 
  • Im Falle eines krankheitsbedingten Rücktritts von einer Erfolgskontrolle und/oder einer anwesenheitspflichtigen Veranstaltung ist eine ärztliche Bescheinigung, innerhalb von 3 Werktagen beim jeweils zuständigen Lehrbeauftragten des Faches einzureichen. Bitte nutzen Sie für die ärztliche Bescheinigung folgendes Formular: Microsoft Word - Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung_HM​ 

6. Wann und wo werden die Prüfungstermine bekanntgeben?
  • Die Termine der Erolgskontrollen werden im Rahmen der Lehrveranstaltungen bzw. auf der Homepage des Instituts/ der Klinik bekanntgegeben.

7. Wann werden die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben? 
  • Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen werden spätestens vier Wochen nach der Erfolgskontrolle im Campus-System Alma Web veröffentlicht.

8. Darf ich während des Mutterschutzes Erfolgskontrollen absolvieren?
  • Studierende können eigenverantwortlich auf den Mutterschutz verzichten und Erfolgskontrollen absolvieren.

9. Wie kann ich Einsicht in meine Prüfungsleistungen erlangen? 
  • Den Studierenden wird auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in ihre Klausuren und schriftlichen Auarbeitungen einschließlich der Musterlösungen bzw. Korrekturbemerkungen ermöglicht.

10. Wann kann ich Erfolgskontrollen verschieben?
  • Der/ die Studierende muss die Gründe für den Rücktritt oder das Versäumnis der verantwortlichen Lehrkraft unverzüglich schriftlich mitteilen. Im Falle einer Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Im Zweifelsfall kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Dabei steht der Krankheit des/ der Studierenden die Krankheit eines von ihm/ ihr alllein zu versorgenden Kindes unter zwölf Jahren oder eines/ einer pflegebedürftigen Angehörigen gleich. Wird der Grund von der verantwortlichen Lehrkraft anerkannt, so gilt die Erfolgskontrolle als nicht unternommen und ein neuer Termin wird anberaumt. Für die Bekanntgabe dieser Entscheidung ist das Referat Lehre zuständig.

11. Wie oft können Erfolgskontrollen wiederholt werden?
  • Erfolgskontrollen können zweimal wiederholt werden.


Studium

1. Wie beantrage ich die Einstufung in ein höheres Fachsemester? 
  • Wenn Sie einen Studienplatz für das erste Fachsemester bekommen, aber laut Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes Sachsen mindestens zwei Fachsemester angerechnet bekommen haben, können Sie sich (bei ausreichenden Kapazitäten) in ein höheres Fachsemester hochstufen lassen. Gleiches gilt für Absolventen des Studiengangs Humanmedizin (mindestens M1). Die Hochstufung erfolgt über das Studierendensekretariat.

2. Wie melde ich mich zu Modulen an? 
  • Eine Anmeldung zu Modulen ist nicht erforderlich. Das Referat Lehre meldet Sie zu den Modulen Ihres Fachsemesters an.

3. Wie melde ich mich von Modulen ab?
  • Ein Rücktritt von der Erfolgskontrolle eines Moduls ist nur mit wichtigem Grund möglich. Der/ die Studierende muss die Gründe für den Rücktritt der verantwortlichen Lehrkraft unverzüglich schriftlich mitteilen. Im Fall einer Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

4. Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach Paragraf 48 BAföG (Formblatt 5)?​
  • ​Eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG bekommen Sie vom für den Studiengang Zahnmedizin zuständigen Mitarbeiter im Referat Lehre.

5. Kann ich eine Farmulatur in der Vorlesungszeit absolvieren? 
  • Eine Famulatur können Sie nur während der Vorlesungszeit absolvieren, wenn Sie zum Zeitpunkt der Famulatur n einem Urlaubssemestre immatrikuliert sind.

6. Wann kann ich das klinische Wahlfach belegen und was ist hierbei zu beachten?
  • Gemäß § 11 der geltenden Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) ist bis zum Dritten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung ein benotetes Wahlfach abzuleisten. Dieses klinische Wahlfach ist an der Medizinischen Fakultät Leipzig fest in den Stundenplan des 10. Fachsemesters eingebunden. Auch die Wahlfächer unterliegen dem üblichen Prüfungsverfahren, d. h. eine Anmeldung bedeutet Anwesenheitspflicht, ein Rücktritt ist nur aus triftigen Gründen zulässig und es existieren drei Prüfungsversuche. 

7. Kann ich ein Krankenpflegepraktikum in der Vorlesungszeit absolvieren?
  • Das Krankenpflegepraktikum  ist während der unterrichtsfreien (vorlesungsfreien) Zeit laut Rahmenzeitplan des Studiengangs Zahnmedizn vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung abzuleisten.

8. Wo finde ich den Rahmenzeitplan? (Wo finde ich Informationen zum akademischen Jahr?) 

9. Wo finde ich die offiziellen Studiendokumente? (Prüfungsordnung, Studienordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen?​

10. Kann ich mehr als ein Wahlfach besuchen oder meine Note verbessern?​
  • ​Der Besuch eines weiteren Wahlfachs ist zulässig.

11. Wo gebe ich meinen Nachweis für die Berufsfelderkundung ab?​
  • Der Nachweis für das Praktikum der Berufsfelderkundung ist im Referat Lehre einzureichen.

12. Wie erfahre ich meinen Stundenplan?