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Praktika (Zahnmedizin)

​​Bis zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist ein Praktikum der Berufsfelderkundung und ein Krankenpflegepraktikum zu absolvieren. Ein Praktikum in einem Zahntechnikerlabor wird dringend empfohlen.

​​Bis zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung muss eine Famulatur absolviert werden. Diese kann auch im Ausland durchgeführt werden.


Berufsfelderkundung

​​Ziel des Praktikums der Berufsfelderkundung ist es, einen Einblick in verschiedene zahnärztliche Berufsfelder zu erhalten. Die Hinweise zum Praktikum der Berufsfelderkundung geben Ihnen einen Überblick über mögliche Praktikumsorte. Mit Beendigung des Praktikums ist ein Teilnahmenachweis ausfüllen zu lassen und im Referat Lehre bei Herrn Kullmann​ einzureichen.​

Pflegedienst

Liebe Studierende,

ausführliche Informationen zum Pflegedienst finden Sie auf der folgenden Webseite: Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung | Informationen zum Pflegedienst im Rahmen des Zahnmedizinstudiums

Famulatur

Im Rahmen des Zahnmedizinstudiums ist eine vierwöchige Famulatur zu absolvieren.

Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit auf verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut zu machen, ohne dass die Studierenden bereits selbständig an dem Patienten oder an der Patientin tätig werden. Sie darf nur unter der Aufsicht und Leitung einer Person durchgeführt werden, die die Approbation als Zahnarzt oder als Zahnärztin besitzt und selbst an dem Patienten oder an der Patientin praktisch zahnärztlich tätig ist.

Die Famulatur ist ganztägig nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung während der unterrichtsfreien (vorlesungsfreien) Zeiten abzuleisten. Sie ist mindestens zwei Wochen bei demselben Zahnarzt oder derselben Zahnärztin abzuleisten. Unterrichtsfreie Zeit ist die vorlesungsfreie Zeit. Ein Urlaubssemester gilt als unterrichtsfreie Zeit; ebenso die offiziellen Ferienzeiten an den medizinischen Fakultäten, in denen kein Vorlesungs-, Praktikums- bzw. Seminarbetrieb stattfindet (z. B. anlässlich der Weihnachts- und Osterferien). Sollte eine individuelle vorlesungsfreie Zeit vorliegen (z. B. Urlaubssemester oder andere Gründe), muss ein Nachweis der Universität darüber vorgelegt werden. Auch wenn kein Urlaubssemester genommen wurde, aber dennoch individuell keine präsenzpflichtigen Veranstaltungen stattfanden, muss hierüber ein Nachweis der Universität vorgelegt werden.

Eine im Ausland abgeleistete Famulatur kann angerechnet werden. Nach Ableistung der Auslandsfamulatur ist deren Anerkennung schriftlich (formlos) beim Landesprüfungsamt zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
· Immatrikulationsbescheinigung
· Kopie des Zeugnisses des Ersten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung
· Famulaturzeugnis im Original.

Bitte beachten Sie, dass die Famulatur ausschließlich an Lehrpraxen der Universität Leipzig absolviert werden kann.
Eine aktualisierte Liste der Lehrpraxen finden Sie unter Downloads im Ordner Referat Lehre​ ​(Loggen Sie sich mit Ihren Uni-Zugangsdaten ein).

Studierende der Zahnmedizin beachten bitte, dass zu Beginn der Famulatur der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen ist.​

Ansprechpersonen:

Kein Porträtfoto vorhanden

Michael Kullmann
Studiengangkoordination
Studienfachberatung
Prüfungsamt Zahnmedizin

Raum: F-113
Telefon: 0341 - 97 15923
E-Mail: Michael.Kullmann@medizin.uni-leipzig.de