Herzlich willkommen auf der Homepage zur Studie: Die Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen (KBS) durch Krankenkassen – Inanspruchnahme und initiale Bewertung aus Sicht der Krebsberatungsstellen sowie Ist-Analyse von Leistungsspektrum und Strukturmerkmalen – KEVA (gefördert von der Deutschen Krebshilfe).
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Hintergrund der Studie, Zielstellungen, Vorgehen und Ansprechpersonen. Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.
Hintergrund der Studie
Die ambulanten Krebsberatungsstellen (KBS) bieten eine bedarfsorientierte, niedrigschwellige psychosoziale Unterstützung für ratsuchende Patient:innen und Angehörige an und erfüllen damit einen wichtigen Versorgungsauftrag. Bislang wurden die Leistungen der KBS jedoch nicht durch die Krankenkassen mitfinanziert und waren folglich durch heterogene und zumeist unsichere Finanzierungsmodelle abgedeckt. Diese Situation machte es mitunter schwierig, bestehende Leistungen zu verstetigen oder dauerhaft aufrechtzuerhalten, Angebote anzupassen oder Mitarbeiter:innen langfristige berufliche Perspektiven in der ambulanten Krebsberatung zu bieten.
Seit Juli 2020 ist es den KBS möglich (z.T. rückwirkend zum 1.1.2020), eine Förderung durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Höhe von 40% bzw. (in einer Novellierung rückwirkend zum 1.1.2021) 80% der Bruttopersonalkosten sowie eine Sachkostenpauschale zu beantragen, sofern bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind. Die Fördergelder werden jeweils für maximal 3 Jahre bewilligt, ein Folgeantrag ist möglich. Für die Finanzierung stellt der GKV-Spitzenverband jährlich 42 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Deutsche Krebshilfe finanziert in diesem Kontext eine 2-jährige Studie ab dem 1.1.2023, um den Prozess der (Nicht-)Inanspruchnahme der Kassenteilfinanzierung begleitend zu untersuchen sowie eine erste Bewertung aus Sicht der Akteur:innen der ambulanten Krebsberatung zu erfassen.