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Zahnmedizin-FAQs (Lehrende)

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Beratung

1. Wer berät zu den  Themen Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz?
  • Bei Fragen zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz" können sich die Studierenden an das Referat Lehre wenden.

2. Dürfen Studierenden während des Mutterschutzes Prüfungsleistungen ablegen?
  • Studierende im Mutterschutz dürfen nach Abgabe einer Verzichtserklärung beim Referat Lehre an Prüfungen teilnehmen. 

3. Wo finde ich Informationen zu Medien in der Lehre? 

4. Informationen zur Promotion

5. Informationen zur Habilitation

Prüfung

1. Anmeldung zu Staatsexamen:
  • Für die Teilnahme an den staatlichen Prüfungen Z1, Z2 und Z3 melden sich Studierende bis zum 10. Januar (Prüfungsbeginn Wintersemester) bzw. 10. Juni (Prüfungsbeginn Sommersemester) beim Landesprüfungsamt Sachsen an.


Studium

1. An wen verweise ich bei allen Fragen zur An- und abmeldung für Erfolgskontrollen? ​
​Bitte verweisen Sie an das Referat Lehre.

2. Können Studierende sich von Erfolgskontrollen abmelden?
  • Eine Abmeldung von einer Erfolgskontrolle kann nur aus triftigem Grund und mit Nachweis erfolgen (bspw. Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen o.Ä.). Die Genehmigung / Ablehnung der Abmeldung obliegt dem Lehrverantwortlichen. Genehmigt die verantwortliche Lehrkraft den Rücktritt, so ist der Studierende für die Erfolgskontrolle "entschuldigt abwesen" Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Die Gründe und Nachweise für den Rücktritt müssen dem Lehrverantwortliche spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin vorliegen.

3. Wann und wo werden die Termine der Erfolgskontrollen bekanntgeben?
  • Die Termine der Erfolgskontrollen werden im Rahmen der Lehrveranstaltungen bzw. auf der Homepage des Instituts/ der Klinik bekanntgegeben.

4. Wann werden die Ergebnisse von Erfolgskontrollen bekannt gegeben? 
  • Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen werden spätestens vier Wochen nach der Erfolgskontrolle im Campus-System Alma Web veröffentlicht.

5. Wer ist für Nachteilsausgleiche zuständig?
  • Der Antrag auf Nachteilsausgleich soll spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich an den Studienausschuss gestellt werden.​

​6. Wo finde ich den Rahmenzeitplan? (Wo finde ich Informationen zum akademischen Jahr?) 

​7. Freischaltung von Vorlesungen auf dem Studierendenportal
  • Wenn Studierende nicht für die Einsicht der Unterlagen einer Lehrveranstaltung, die sie besuchen, freigeschalten sind, können sie sich an das Referat Lehre wenden.