1. An wen verweise ich bei allen Fragen zur An- und abmeldung für Erfolgskontrollen?
2. Können Studierende sich von Erfolgskontrollen abmelden?
- Eine Abmeldung von einer Erfolgskontrolle kann nur aus triftigem Grund und mit Nachweis erfolgen (bspw. Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen o.Ä.). Die Genehmigung / Ablehnung der Abmeldung obliegt dem Lehrverantwortlichen. Genehmigt die verantwortliche Lehrkraft den Rücktritt, so ist der Studierende für die Erfolgskontrolle "entschuldigt abwesen" Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Die Gründe und Nachweise für den Rücktritt müssen dem Lehrverantwortliche spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin vorliegen.
3. Wann und wo werden die Termine der Erfolgskontrollen bekanntgeben?
- Die Termine der Erfolgskontrollen werden im Rahmen der Lehrveranstaltungen bzw. auf der Homepage des Instituts/ der Klinik bekanntgegeben.
4. Wann werden die Ergebnisse von Erfolgskontrollen bekannt gegeben?
- Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen werden spätestens vier Wochen nach der Erfolgskontrolle im Campus-System Alma Web veröffentlicht.
5. Wer ist für Nachteilsausgleiche zuständig?
- Der Antrag auf Nachteilsausgleich soll spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich an den Studienausschuss gestellt werden.
6. Wo finde ich den Rahmenzeitplan? (Wo finde ich Informationen zum akademischen Jahr?)
7. Freischaltung von Vorlesungen auf dem Studierendenportal
- Wenn Studierende nicht für die Einsicht der Unterlagen einer Lehrveranstaltung, die sie besuchen, freigeschalten sind, können sie sich an das Referat Lehre wenden.