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Medizin FAQs

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Beratung

1. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
  • Den Nachteilsausgleich beantragen Sie spätestens 4 Wochen vor Beginn des Semesters im Prüfungsamt mit einem formlosen schriftlichen Antrag. Dem Antrag ist eine Begründung und (ärztliche) Nachweise beizulegen, warum der Nachteilsausgleich notwendig ist. Auch sollte in dem Antrag bereits erläutert werden, in welcher Form der Nachteilsausgleich erfolgen soll (bspw. Schreibzeitverlängerung, Nutzung zusätzlicher Hilfsmittel o.Ä.). ​

2. Wo bekomme ich Beratungen zum Thema Nachteilsausgleich?

3. Wo bekomme ich Beratungen zu Themen Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz?
  • Das Mutterschutzrecht wurde zum 01.01.2018 neu geregelt. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz) gilt nun auch für Studierende. Buchen Sie sich bitte einen Beratungstermin bei dem zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre. Wir melden Ihre Schwangerschaft an die Stabstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit der Universität Leipzig. Dort wird eine Gefährdungsbeurteilung für Sie erstellt und geprüft, inwiefern Sie im Rahmen Ihres Studiums gesundheitsschädigenden Einflüssen in den anwesenheitspflichten Lehrveranstaltungen ausgesetzt ist. Darin wird festgelegt, welche Lehrveranstaltungen Sie während Ihrer Schwangerschaft / Stillziet besuchen dürfen, und welche Veranstaltungen nicht zulässig sind. 

​4. Wo finde ich Informationen zum "Urlaubssemester" (Beurlaubung)? 
  • Allgemeine Informationen zum Thema "Urlaubssemster" sowie den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Website der Universität Leipzig, s. https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/aenderung-und-wechsel/beurlaubung​. Der Antrag auf Beurlaubung ist bei den Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Studierendensekretariats einzureichen. Bitte melden Sie sich zudem bei dem zuständigen Mitarbeiter im Prüfungsamt des Referats Lehre, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gerne besprechen wir den weiteren Studienverlauf nach Ihrer Rückkehr gemeinsam.

5. Wo finde ich psychosoziale Beratungsangebote an der Universität Leipzig? 
  • Die psychosoziale Beratung des Studentenwerkes wird in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität, vertreten durch die Leiterin der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Leipzig, durchgeführt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Studentenwerk Leipzig s. https://www.studentenwerk-leipzig.de/beratung-soziales/psychosoziale-beratung/.

​​6. Wo finde ich Beratungsangebote für Studierende in besonderen Lebenslagen? 

7. Wo finde ich Informationen zur Promotion?
8. Wo finde ich Informationen zum Deutschlandstipendium?

Prüfung


1. Muss ich mich für Erfolgskontrollen anmelden?
  • Eine gesonderte Anmeldung zu den Erfolgskontrollen ist nicht erforderlich.
  • Wenn Sie regulär und ordnungsgemäß für das Semester zurückgemeldet sind, sind Sie automatisch verpflichtend für alle Veranstaltungen (und die entsprechenden Erfolgskontrollen) Ihren jeweiligen Fachsemesters angemeldet. Möchten Sie im Urlaubssemester an Erfolgskontrollen teilnehmen, so melden Sie sich bitte spätestens vierzehn Tage vo dem Prüfungstermin beim Referat Lehre an.

2. Wann und wo werden die Termine für die Erfolgskontrollen bekanntgeben?

3. Wann werden die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben? 
  • Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen werden vom Fach an das Prüfungsamt im Referat Lehre übermittelt und i.d.R. spätestens 4 Wochen nach der Erfolgskontrolle im AlmaWeb veröffentlicht. Eine vorab Veröffentlichung zu Ihrer Information erfolgt wenige Tage nach der Erfolgskontrolle im Studierendenportal. Bitte beachten Sie, dass jedoch nur die veröffentlichte Note im Almaweb rechtlich bindend ist.

4. Wie melde ich mich zur ersten Wiederholung einer Erfolgskontrolle an?​
  • ​Eine Anmeldung zum ersten Wiederholungsversuch ist nicht erforderlich. Bei entschuldigter Abwesenheit (bspw. bei Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit), bei unentschldigter Abwesenheit oder bei Nichtbestehen des ersten Versuchs werden Sie vom Referat Lehre automatisch für den ersten Wiederholungsversuch angemeldet. ​

​5. Wen muss ich informieren, wenn ich aufgrund von Krankheit nicht an einer Erfolgskontrolle teilnehmen kann? 
  • Im Falle eines krankheitsbedingten Rücktritts von einer Erfolgskontrolle ist eine von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheiigung innerhalb von 3 Werktagen beim jeweils zuständigen Lehrbeauftragten des Faches einzureichen. Bitte nutzen Sie für die ärztliche Bescheinigung folgendes Formular: Microsoft Word - Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung_HM

​​6. Wie melde ich mich zur zweiten Wiederholungsprüfung an? 
  • Eine gesonderte Anmeldung zum zweiten Wiederholungsversuch ist nicht erforderlich. Die zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle muss spätestens innerhalb von 3 Fachsemestern nach dem Erstversuch angetreten werden, wenn eine Veranstaltungsordnung entsprechend § 14 Abs. 2 dies vorsieht und diese Frist zu Beginn der Unterrichtsveranstaltung bekannt gegeben wurde. Wann genau und an welchem Prüfungstermin Sie teilnehmen, obligt hierbei Ihnen. Gibt es keine Veranstaltungsordnung, so steht es Ihnen frei, wann Sie Ihren zweiten Wiederholunsgversuch antreten. Bei Nichterscheinen wird in beiden Fällen kein Fehlversuch, sondern der Vermerk "Wahltermin" im Almaweb verbucht.​

​7. Wie viele Prüfungsversuche stehen mir zu bzw. sind zulässig?
  • Nur bei Nichtbestehen können Erfolgskontrollen bis zu zweimal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist an der Universität Leipzig ausgeschlossen. Ihnen stehen also insgesamt drei Prüfungsversuche zur Verfügung (s. Studienordnung Humanmedizin § 27)

8. Wie kann ich Einsicht in meine Prüfungsleistungen erlangen? 
  • Den Studierenden wird auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in ihre Klausuren und schriftlichen Auarbeitungen einschließlich der Musterlösungen bzw. Korrekturbemerkungen ermöglicht. Die Anfragen auf Einsichtnahme sind an den Lehrverantwortlichen des Faches zu stellen.

9. Wann kann ich das klinische Wahlfach belegen und was ist hierbei zu beachten?
  • Gemäß § 2 Abs. 8 S. 2 der geltenden Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ist zwischen dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und bis zum Beginn des Praktischen Jahres ein benotetes Wahlfach abzuleisten. Dieses klinische Wahlfach ist an der Medizinischen Fakultät Leipzig fest in den Stundenplan des 9. Fachsemesters eingebunden und findet i.d.R. in den letzten vier Unterrichtswochen des Wintersemesters statt.
  • Auch die Wahlfächer unterliegen dem regulären Prüfungsverfahren, d. h. eine Anmeldung bedeutet Anwesenheitspflicht, ein Rücktritt ist nur aus triftigen Gründen zulässig und es existieren drei Prüfungsversuche.
  • Die Anmeldung zum klinischen Wahlfach findet in einem vom Referat Lehre vorgegebenen Einschreibezeitraum über das Studierendenportal statt. Dort finden Sie vor Beginn des Einschreibezeitraums eine Übersicht mit den angebotenen Wahlfächern. 

​10. Kann ich mehr als ein Wahlfach besuchen und ggf. meine Note verbessern?​
  • Ihnen stet es frei, bei vorhandenen Kapazitäten mehr als ein vorklinisches und / oder klinischen Wahlfach zu besuchen. Bitte beachten Sie aber, dass nur ein Wahlfach auf Ihrem Zeugnis erfasst werden kann. Geben Sie dem zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referat Lehre daher bitte rechtzeitig vor Anmeldung zur M1- bzw. M2-Prüfung Bescheid, welches Wahlfach auf Ihrem Zeugnis erscheinen soll. Nur dieses Wahlfach wird dann an das Landesprüfungsamt Sachsen gemeldet.


Studium

1. Wo finde ich die offiziellen Studiendokumente? 
  • Die offiziellen Studiendokumente (d.h.die Studien- sowie die Approbationsordnung) finden Sie im Studierendenportal, s. https://student.uniklinikum-leipzig.de/studium/ordnungen.php. Als Anlage der Studienordnung finden Sie ebenfalls eine Aufstellung aller zu absolvierenden Fächer während des vorklinischen und klinischen Studienabschnitts.​

​2. Wo finde ich den Rahmenzeitplan? 

3. Wo finde ich meine Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung?

4. Woher bekomme ich ein aktuelle Leistungsbescheinigung (Notenübersicht)?
  • Eine aktuelle Leistungsbescheinigung bekommen Sie von dem für Ihren Studienabschnitt zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre ausgestellt.

5. Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach Paragraf 48 BAföG (Formblatt 5)?
  • Eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG bekommen Sie vom dem für Ihren Studienabschnitt zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre ausgestellt.

6. Wie erfahre ich meinen Stundenplan? 

7. Wie werde ich für Lehrveranstaltungen und Vorlesungsunterlagen im Studierendenportal freigeschaltet?
  • Jeder Studierende bekommt automatisch Zugriff auf die seinem Fachsemester entsprechenden Lehrveranstaltungen. Möchten Sie zusätzlich Vorlesungsinhalte- und unterlagen freigeschaltet bekommen (bspw. während einer Beurlaubung oder als Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung), melden Sie sich gern bei dem für Ihren Studienabschnitt zuständigen Prüfungsamt im Referat Lehre.

8. Bin ich im Studium unfallversichert?
  • ​Für immatrikulierte Studierende besteht während des Besuchs und auf direkten Wegen von und zu Vorlesungen, Seminaren und Kursen der Hochschule eine Unfallversicherung über die Universität Leipzig. Auf dem nachfolgenden Merkblatt finden Sie weiterführende Informationen: Microsoft Word - Merkblatt_Unfallversicherung Med​ 

9. Darf ich während des Mutterschutzes an Erfolgskontrollen teilnehmen?
  • Studierende können eigenverantwortlich auf den Mutterschutz verzichten und Erfolgskontrollen absolvieren, wenn sie im Vorfeld diesen Verzicht gegenüber dem Prüfungsamt im Referat Lehre schritlich mitteilen.

10. Kann ich ein Krankenpflegepraktikum in der Vorlesungszeit absolvieren?
  • Das Krankenpflegepraktikum ist während der unterrichtsfreien (d.h. vorlesungsfreien) Zeit gemäß dem Rahmenzeitplan des Studiengangs Humanmedizin vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Ausschließlich während eines offiziellen Urlaubssemesters kann der Krankenpflegedienst auch während der Vorlesungszeit absolviert werden.

11. Wo gebe ich meinen Nachweis für die Berufsfelderkundung ab?
  • Den Nachweis für Ihre Berufsfelderkundung geben Sie bitte bei dem zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt Vorklinik ab.​​