1. Wo finde ich die offiziellen Studiendokumente?
- Die offiziellen Studiendokumente (d.h.die Studien- sowie die Approbationsordnung) finden Sie im Studierendenportal, s. https://student.uniklinikum-leipzig.de/studium/ordnungen.php. Als Anlage der Studienordnung finden Sie ebenfalls eine Aufstellung aller zu absolvierenden Fächer während des vorklinischen und klinischen Studienabschnitts.
2. Wo finde ich den Rahmenzeitplan?
3. Wo finde ich meine Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung?
4. Woher bekomme ich ein aktuelle Leistungsbescheinigung (Notenübersicht)?
- Eine aktuelle Leistungsbescheinigung bekommen Sie von dem für Ihren Studienabschnitt zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre ausgestellt.
5. Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach Paragraf 48 BAföG (Formblatt 5)?
- Eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG bekommen Sie vom dem für Ihren Studienabschnitt zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre ausgestellt.
6. Wie erfahre ich meinen Stundenplan?
7. Wie werde ich für Lehrveranstaltungen und Vorlesungsunterlagen im Studierendenportal freigeschaltet?
- Jeder Studierende bekommt automatisch Zugriff auf die seinem Fachsemester entsprechenden Lehrveranstaltungen. Möchten Sie zusätzlich Vorlesungsinhalte- und unterlagen freigeschaltet bekommen (bspw. während einer Beurlaubung oder als Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung), melden Sie sich gern bei dem für Ihren Studienabschnitt zuständigen Prüfungsamt im Referat Lehre.
8. Bin ich im Studium unfallversichert?
- Für immatrikulierte Studierende besteht während des Besuchs und auf direkten Wegen von und zu Vorlesungen, Seminaren und Kursen der Hochschule eine Unfallversicherung über die Universität Leipzig. Auf dem nachfolgenden Merkblatt finden Sie weiterführende Informationen: Microsoft Word - Merkblatt_Unfallversicherung Med
9. Darf ich während des Mutterschutzes an Erfolgskontrollen teilnehmen?
- Studierende können eigenverantwortlich auf den Mutterschutz verzichten und Erfolgskontrollen absolvieren, wenn sie im Vorfeld diesen Verzicht gegenüber dem Prüfungsamt im Referat Lehre schritlich mitteilen.
10. Kann ich ein Krankenpflegepraktikum in der Vorlesungszeit absolvieren?
- Das Krankenpflegepraktikum ist während der unterrichtsfreien (d.h. vorlesungsfreien) Zeit gemäß dem Rahmenzeitplan des Studiengangs Humanmedizin vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Ausschließlich während eines offiziellen Urlaubssemesters kann der Krankenpflegedienst auch während der Vorlesungszeit absolviert werden.
11. Wo gebe ich meinen Nachweis für die Berufsfelderkundung ab?
- Den Nachweis für Ihre Berufsfelderkundung geben Sie bitte bei dem zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt Vorklinik ab.