An wen verweise ich bei allen Fragen zur Prüfungsan- und abmeldung?
Bitte verweisen Sie an den/die zuständige Prüfungsamtsmitarbeiter/in im Referat Lehre.
An wen verweise ich bei Fragen zum Prüfungsrücktritt (Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe)?
Bitte verweisen Sie an den/die zuständige Prüfungsamtsmitarbeiter/in im Referat Lehre.
Wann muss ich die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben?
Die Korrekturzeiträume der Prüfungsleistungen sind in der jeweils gültigen Fassung der Prüfungsordnung geregelt.
Wie viele Prüfungsversuche haben Studierende der Hebammenkunde und wie sind diese ggf. durch die Studierenden zu beantragen?
Studierende der Hebammenkunde haben insgesamt maxiaml drei Prüfungsversuche (Erstversuch, ersten Wiederholungsversuch und zweiten Wiederholungsversuch). Mit der Modulanmeldung erfolgt automatisch die Prüfungsanmeldung. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsversuches werden die Studierenden durch das Prüfungsamt der Hebammenkunde automatisch zum nächsten Prüfungstermin angemeldet. Diese Termine werden in AlmaWeb bekanntgegeben. Nach dreimaligem Nichtbestehen einer Prüfungsleistung werden die Studierenden durch das Studierendensekretariat exmatrikuliert, es sei denn das entgültig nicht bestandene Modul kann durch ein anderes Modul ersetzt werden. Ausnahme bilden Die Prüfungen der staatlichen Prüfung im 6. und 7. Fachsemester. Hier ist nur eine Wiederholung möglich und eine erneute Zulassung durch die zuständige Prüfungsbehörde (Landesdirektion erforderlich).
Wie melden sich Studierende für die staatlichen Prüfungen an?
Den Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung finden die Studierenden in Moodle. Dieser wird im Referat Lehre eingereicht und zur Prüfung an die zuständige Prüfungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) weitergeleitet. Die Entscheidung über die Zulasung trifft dir Prüfungsbehörde, eine Rückmeldung erhalten die Studierenden postalisch von der Landesdirektion.