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Internationale Fachkräfte in einem Gesundheitsfachberuf

​​​​​Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Tätigkeit am Universitätsklinikum Leipzig interessieren.

Welche formalen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

​Wichtige Voraussetzungen, um als Fachkraft in einem Gesundheitsfachberuf am UKL arbeiten zu können, sind:

Wenn Sie eine ausgebildete Pflegefachkraft sind, können Sie am Universitätsklinikum Leipzig die Kenntnisstandprüfung ablegen. In speziellen Fällen können Sie auch an einem Anpassungslehrgang teilnehmen.

Wenn Sie sich noch im Ausland aufhalten, ist es erforderlich, bei der zuständigen Botschaft ein Visum mit Arbeitserlaubnis zu beantragen, danach gelten oben genannte Voraussetzungen.

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Es gelten alle weiteren oben genannten Voraussetzungen.

Was bieten wir Ihnen?

  • ​Wir unterstützen Sie bei der Gleichstellung Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in einem Gesundheitsfachberuf.
  • Bis zum Erwerb der Gleichstellung Ihres Berufabschlusses bieten wir Ihnen eine Anstellung als Fachkraft in Anerkennung.
    Nach dem Erwerb der Gleichstellung kann eine sofortige Übernahme als Fachkraft erfolgen.
  • Wir unterstützen Sie bei der beruflichen und sozialen Integration.
  • Wir helfen Ihnen bei der Wohnungssuche, bei der sprachlichen Entwicklung und bei behördlichen Angelegenheiten.
  • Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeiten, Karrieremöglichkeiten und vieles mehr. 10x besser - unsere Leistungen als Arbeitgeber

„Ich erfülle die formalen Voraussetzungen - wie bewerbe ich mich?“

Wie schön, dass Sie sich für eine Stelle bei uns interessieren!

Hier finden Sie unsere vakanten Stellen im Pflegedienst oder im medizinisch-technischen Dienst. Sie bewerben sich mit folgenden Unterlagen auf Ihre gewünschte Position:

      • Motivationsschreiben
      • tabellarischer Lebenslauf
      • deutschsprachig übersetzte und amtlich beglaubigte Kopie der Berufsurkunde, des Berufszeugnisses und der Geburtsurkunde
      • Deutsch B2 Zertifikat
      • Referenzschreiben (wenn vorhanden)
      • wenn möglich: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder Feststellungsbescheid oder Kopie des Antrages auf Gleichstellung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses

 

Achtung! Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die formalen Voraussetzungen von oben erfüllen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!