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Institut für Pathologie / Institut für Rechtsmedizin

​Nach dreijähriger Bauzeit ist die Sanierung des Instituts für Pathologie des Universitätsklinikums Leipzig und des Instituts für Rechtsmedizin​ an der Universität Leipzig im Herbst 2015 abgeschlossen worden. An der feierlichen Übergabe Anfang November 2015 nahmen Uwe Gaul, Staatssekretär im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und Johann Gierl, Abteilungsleiter Vermögen, Landesbau und Fachaufsicht Bundesbau im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen sowie Vertreter des Universitätsklinikums und der Universität Leipzig teil.

Die Bedingungen für die Zusammenarbeit der Institutsbereiche Pathologie und Neuropathologie haben sich dank kürzerer Wege und räumlicher Zusammenführungen deutlich verbessert. Auch die in den letzten drei Jahren wesentlich gewachsene Molekularpathologie findet bessere Gegebenheiten für eine erfolgreiche Arbeit vor.

Der um 1900 errichtete Institutsbau wurde für fast 13 Millionen Euro restauriert, rekonstruiert und saniert. Unter der Projektleitung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) entstanden auf knapp 2.500 Quadratmeter Nutzfläche Labor- und Arbeitsbereiche für die Rechtsmedizin und Pathologie. Des Weiteren erhielt die Pathologie Lagerbereiche und vor allem Archivräume.

Neben dem aufgearbeiteten Eingangsportal wurden unter strengen denkmalschutzrechtlichen Auflagen die Fassade und die Dachkonstruktion saniert sowie neue Fenster eingebaut. Zudem erhielten die Fenster an Funktionsbereichen einen äußeren Sonnenschutz und der Innenhof einen verglasten Aufzugschacht.

Im Inneren wurde das Gebäude fast vollständig entkernt. Die Raumaufteilung wurde optimiert und Höhenunterschiede in den einzelnen Ebenen beseitigt, so dass diese nun auch barrierefrei erreicht werden können. In den einzelnen Räumen wurden die Deckenkonstruktionen erneuert, um höhere Nutzlasten in Labor- und Archivbereichen zu ermöglichen sowie den brandschutztechnischen Anforderungen gerecht zu werden.

Auch die Laborbereiche sowie die technischen Anlagen erhielten eine Neuausstattung. Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die Anforderungen des Nutzers gelegt. Dabei stand die Sicherung der funktionsgerechten Abläufe für die Aufgaben der Pathologie und Rechtsmedizin in Lehre und Forschung im Vordergrund.