An wen verweise ich bei allen Fragen zur Prüfungsan- und abmeldung?
An wen verweise ich bei Fragen zum Prüfungsrücktritt (Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe)?
Was muss bei der Prüfungsplanung beachtet werden?
Da die Termine für den ersten und zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung durch das Landesprüfungsamt festgelegt werden und bereits vor der Planung der Termine der internen Modulprüfungen feststehen, müssen die Termine der Modulprüfungen so eingeplant werden, dass die Studierenden die Möglichkeit haben, die Leistungsnachweise rechtzeitig zu erbringen. Insbesondere der Erstversuch ist daher frühzeitig anzusetzen.
Wann und wie erfolgt die Raumplanung der Modulprüfungen?
Nachdem das Prüfungsamt Ihnen den Planungsentwurf zukommen lassen hat, können Sie in Ihrer Rückmeldung gern Raumwünsche angeben. Das Prüfungsamt fragt die Verfügbarkeiten daraufhin bei Frau Rademacher an. Gibt es keine konkreten Raumwünsche, wird ein verfügbarer Raum durch Frau Rademacher zugewiesen. Falls Sie einen Raum für einen konkreten Termin vorab schon reserviert haben, informieren Sie das Prüfungsamt bitte dementsprechend. Bitte beachten Sie, dass Frau Rademacher ausschließlich für die Raumplanung an der Medizinischen Fakultät zuständig ist. Weder sie noch das Prüfungsamt haben einen Überblick über oder Reservierungsmöglichkeiten von Räumen anderer Fakultäten wie den Lebenswissenschaften. Sollten Sie explizit dort einen Raum für eine Prüfung nutzen wollen, müssen Sie diesen bitte selbstständig reservieren und das Prüfungsamt bitte ebenfalls entsprechend informieren.
Wann und wo werden die Prüfungstermine bekanntgeben?
Die verbindliche Bekanntgabe der finalen Prüfungstermine erfolgt ca. einen Monat nach Semesterbeginn über AlmaWeb. Die Prüfungstermine und -räume sowie die Prüferinnen und Prüfer werden dort durch das Prüfungsamt hinterlegt und sind für die Studierenden einsehbar.
Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung für Erstversuche?
Für Erstversuche sind die Studierenden, die sich für ein Modul eingeschrieben haben, automatisch angemeldet, da Modulanmeldung gleich Prüfungsanmeldung ist.
Wie gehe ich mit Krankmeldungen oder anderen Rücktrittsgründen von Studierenden um?
Jegliche Rücktrittsgründe müssen Studierende stets unverzüglich dem Prüfungsamt Pharmazie anzeigen. Im Krankheitsfall ist dafür die vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelber Schein) genügen nicht mehr! Das Prüfungsamt verbucht auf dieser Grundlage das Fehlen aufgrund von Krankheit im AlmaWeb. Sollten andere wichtige Gründe vorliegen, die Studierende an einer Prüfungsteilnahme hindern, sind diese über einen formlosen Rücktrittsantrag dem Prüfungsamt mitzuteilen. Der Studienausschussvorsitzende entscheidet dann, ob diesem Antrag stattgegeben wird. Ist dies der Fall, verbucht das Prüfungsamt ein Fehlen mit anerkanntem Grund im AlmaWeb.
Studierende erscheinen als "nicht zugelassen" in meiner Prüfungsliste im AlmaWeb. Was ist zu tun?
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung in Ihrem AlmaWeb, ob Studierende dort als "nicht zugelassen" hinterlegt sind und wenden Sie sich bei Unklarheiten an das Prüfungsamt. In den meisten Fällen liegt dies am fehlenden Antrag auf Modulwiederholung, der gemäß Studienordnung nach dem dritten nicht bestandenen Versuch zu stellen ist. Wird dieser Antrag nicht (rechtzeitig) gestellt, verbucht das Prüfungsamt bei den jeweiligen Studierenden "nicht zugelassen". Diese Studierenden dürfen dann nicht an der Prüfung teilnehmen.
Wer ist für die Kontrolle der Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen und entsprechende Prüfungszulassung zuständig?
Die Kontrolle der Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen obliegt den Lehrenden in den jeweiligen Modulen. Eine regelmäßige Teilnahme ist laut Studienordnung "gegeben, wenn die Studierenden nicht mehr als 15 Prozent, bei weniger als elf Veranstaltungen jedoch höchstens eine teilnahmepflichtige Veranstaltung versäumt haben." (§ 10 Abs. 3, SO Pharmazie). Wenn eine regelmäßige Teilnahme nicht gegeben ist, darf keine Zulassung zur Modulprüfung erfolgen und der/die Studierende nicht teilnehmen. Dies ist dem Prüfungsamt Pharmazie zu kommunizieren, das die Nichtzulassung im AlmaWeb hinterlegt.
Wer ist für die Planung. Durchführung und Ergebnisbekanntgabe von Prüfungsvorleistungen und entsprechende Prüfungszulassung zuständig?
Gemäß Studienordnung gibt es in manchen Modulen Vorleistungen, die Voraussetzung für die Prüfungszulassung sind. Diese "werden in Form von Testaten, praktischen Abschlusstestaten, Protokollen, Gruppenprotokollen, Protokollen mit wissenschaftlichen Zeichnungen, Bestimmungsübungen und Seminarvorträgen erbracht und mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet" (§ 10 Abs. 4, SO Pharmazie). Diese Vorleistungen sind ausschließlich in Verantwortung der Lehrenden und müssen durch diese geplant, durchgeführt und die Ergebnisse den Studierenden bekanntgegeben werden. Es erfolgt keine Hinterlegung der Vorleistungen im AlmaWeb durch das Prüfungsamt, jedoch muss eine Nichtzulassung aufgrund nicht erbrachter oder nicht bestandener Vorleistung dem Prüfungsamt mitgeteilt werden, damit diese entsprechend im AlmaWeb hinterlegt werden kann.
Wann und wie werden die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben?
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel direkt durch die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer im AlmaWeb verbucht und veröffentlicht. Das Bewertungsverfahren sollte möglichst eine Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Wenn Termine für Wiederholungsprüfung im selben Semester liegen, sollten die Ergebnisse der vorherigen Prüfung spätestens eine Woche vorher veröffentlicht werden.
Wie erfolgt die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen und was habe ich in diesem Zusammenhang zu tun?
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt durch das Prüfungsamt über AlmaWeb. Dabei werden alle Studierenden, die eine Prüfung nicht bestanden oder an dieser nicht teilgenommen haben, vom System automatisch erkannt und zum nächsten Versuch angemeldet. Dies kann erst erfolgen, wenn die Prüfungsergebnisse der vorherigen Prüfung verbucht und veröffentlicht worden sind. Da das Prüfungsamt dazu keine automatische Information über AlmaWeb erhält, ist es wichtig, dass die Prüfenden das Prüfungsamt direkt informieren, sobald Ergebnisse veröffentlicht wurden.
Müssen Notenlisten übermittelt werden?
Ja, Notenlisten müssen im Anschluss an die Verbuchung und Veröffentlichung durch die Prüfenden an das Prüfungsamt zur Archivierung übermittelt werden. Sie können die Notenliste direkt aus AlmaWeb ziehen und diese dann entweder als digitales Dokument oder ausgedruckt und unterschrieben an das Prüfungsamt Pharmazie (Referat Lehre) schicken.
An wen verweise ich bei Fragen zum Nachteilsausgleich?
Was muss bei einem Nachteilsausgleich beachtet werden?
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist über das offizielle Formular zu beantragen und zusammen mit einem ärztlichen Nachweis über die zugrunde liegende Einschränkung beim Prüfungsamt einzureichen. Der Antrag wird dann om Studienausschuss geprüft und (teilweise) genehmigt oder abgelehnt. Das Prüfungsamt infomiert sowohl die Studierenden als auch die Prüfenden über die Entscheidung und die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen.
Wie werden die Studierenden zu den staatlichen Prüfungsabschnitten angemeldet?
Zu den staatlichen Prüfungsabschnitten müssen sich die Studierenden selbstständig anmelden. Das Prüfungsamt erhält nach Ablauf der Anmeldefrist eine Liste vom Landesprüfungsamt mit allen angemeldeten Studierenden. Daraufhin prüft das Prüfungsamt Pharmazie noch einmal alle Leistungen der Studierenden und gibt die Übermittlung der Leistungsnachweise, die durch die zentrale Studienkoordination erfolgt, frei. Sollten einzelne Studierende noch Leistungen offen haben und der Wiederholungsversuch zeitnah stattfinden, können einzelne Leistungsnachweise auch noch an das Landesprüfungsamt nachgemeldet werden.