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Pharmazie FAQs

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Studium

Gibt es etwas bei einem Hochschulwechsel nach Leipzig zu beachten?
Ja, wenn Sie bereits an einer andere Hochschule studiert und die P1 bestanden haben, müssen Sie sich bitte direkt zu Studienbeginn beim Prüfungsamt Pharmazie melden. Aufgrund einer Besonderheit im Modulablauf am Standort Leipzig ist trotz bestandener P1 eine Überprüfung und Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen erforderlich, um eine reibungslose Datenübermittlung für die P2 sicherstellen zu können.

Wo bekomme ich Beratungen zu Themen Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz? 
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zum Thema Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz an die Studiengangskoordination Pharmazie im Referat Lehre. Ein persönlicher Beratungstermin kann über das Terminportal gebucht werden.

Darf ich während des Mutterschutzes Prüfungsleistungen ablegen?
Ja, Sie dürfen während des Mutterschutzes Prüfungsleistungen ablegen, wenn Sie die Verzichtserklärung Mutterschutz unterzeichnet und fristgemäß beim Prüfungsamt Pharmazie im Referat Lehre eingereicht haben. 

Ich habe keine Zulassung zur P1 erhalten. Kann ich mich trotzdem für Module des Hauptstudiums (5.-8. Semester) einschreiben?
Nein. Gemäß AAppO § 15 Abs. 3 AAppO können Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, vor Bestehen des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden. Ohne Zulassung können Sie sich dementsprechend für keine Module des Hauptstudiums einschreiben.

Ich habe erstmalig eine Zulassung zur P1 erhalten, aber diese im Erstversuch nicht bestanden. Kann ich mich trotzdem für Module des Hauptstudiums (5.-8. Semester) einschreiben?
Ja, aber nur in dem auf die erstmalige Zulassung folgenden Semester. Gemäß AAppO § 15 Abs. 3 AAppO können Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, vor Bestehen des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden. Sollten Sie die darauffholgende P1 im Zweitversuch nicht bestehen, können Sie nicht im Hauptstudium weiterstudieren.

Ich habe die P1 wiederholt nicht bestanden. Kann ich mich trotzdem für Module des Hauptstudiums (5.-8. Semester) einschreiben?
Nein. Gemäß AAppO § 15 Abs. 3 AAppO können Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, vor Bestehen des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden. Haben Sie die P1 wiederholt nicht bestanden, liegt die Erstzulassung schon mehr als ein Semester zurück. Ein Weiterführen des Studiums ist erst dann möglich, wenn Sie die P1 bestanden haben.

Wie melde ich mich von Modulen ab?
Eine Modulabmeldung ist nur auf begründeten Antrag und unter Genehmigung des Studienausschusses möglich. Bitte reichen Sie den Antrag auf Modulabmeldung beim Prüfungsamt Pharmazie ein.

Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach Paragraf 48 BAföG (Formblatt 5)?
Eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG erhalten Sie vom Prüfungsamt Pharmazie im Referat Lehre. Bitte senden Sie dafür eine Mail mit dem vorausgefüllten Formblatt an sabrina.dylakiewicz@medizin.uni-leipzig.de.

Wo finde ich Informationen zum Studienausschuss meines Studiengangs? 
Informationen zum Studienausschuss finden Sie auf der folgenden Webseite: Studienkommission Pharmazie und Studienausschuss Pharmazie.

Woher bekomme ich ein aktuelle Leistungsbescheinigung (Notenübersicht)?
Eine aktuelle Leistungsbescheinigung können Sie vom Prüfungsamt Pharmazie erhalten. Diese wird in der Regel digital in Ihr AlmaWeb hochgeladen. Bitte geben Sie bei Anfragen Ihren vollständigen Namen und die Matrikelnummer an.

Kann ich eine Famulatur in der Vorlesungszeit absolvieren? 
Eine Famulatur können Sie nur während der Vorlesungszeit absolvieren, wenn Sie sich in einem Urlaubssemester befinden.

Wo finde ich die offiziellen Studiendokumente? (Prüfungsordnung, Studienordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen)?
Umfangreiche Informationen zum Studiengang Pharmazie sowie die Studiendokumente finden Sie auf den folgenden Webseiten: Universität Leipzig: Pharmazie Staatsexamen und Pharmazie in Leipzig. ​

Woher bekomme ich meine Studienverlaufsbescheinigung?
Eine Studienverlaufsbescheinigung können Sie in AlmaWeb​ herunterladen.

Ich studiere nicht nach dem empfohlenen Studienverlaufsplan. Wie erhalte ich einen Sonderstudienplan? 
Ein Sonderstudienplan kann gemeinsam mit der Studiengangkoordination Pharmazie​ und dem Studienfachberater erarbeitet werden. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung im ersten Schritt an die Studiengangskoordination Pharmazie im Referat Lehre.

Wo finde ich Informationen zum "Urlaubssemester" (Beurlaubung)? 
Ein Urlaubssemester muss über das Studierendensekretariat beantragt werden. Informationen zum Thema Beurlaubung ("Urlaubssemester") finden Sie auf der folgenden Webseite: Universität Leipzig: Beurlaubung​. 

Wo finde ich Informationen zu den Themen Rückmeldung und Semesterbeitrag?
Informationen zu den Themen Rückmeldung und Semesterbeitrag finden Sie auf der folgenden Webseite: Universität Leipzig: Rückmeldung und Semesterbeitrag. Falls Sie konkrete Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretaria​t​. 

Wie erhalte ich mein Diplomzeugnis?
Ihr Diplomzeugnis wird automatisch ausgestellt, nachdem Sie die Verteidigung bestanden haben. Wir geben Ihnen Bescheid, sobald es unterschrieben vorliegt und vereinbaren dann einen Abholtermin oder bitten Sie um Adressmitteilung für eine Zusendung per Einschreiben.

Bin ich während der 12wöchigen praktischen Ausbildung noch Student/Studentin?
Nein. Die praktische Ausbildung schließt an Ihr Studium an und ist kein offizieller Bestandteil mehr dessen. Ihre universitäre Ausbildung endet mit Bestehen des zweiten Abschnitts der pharmazeutischen Prüfung.

Wie beantrage ich die Einstufung in ein höheres Fachsemester? 
Wenn Sie bereits studiert haben und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Für eine vorherige fachliche Beratung steht Ihnen Herr Dr. Christian Wölk als Studienfachberater gern zur Verfügung.​

Wie melde ich mich zu Modulen an? 
Die Modulanmeldung müssen Sie selbst im Rahmen des von der Studiengangskoordination Pharmazie bekanntgegebenen Einschreibezeitraums über das Einschreibesystem TOOL vornehmen. Allgemeine Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der folgenden Webseite: Universität Leipzig: Moduleinschreibung​. Für bereits belegte Module können Sie sich nicht erneut einschreiben. Sollten Sie ein Modul noch nicht abgeschlossen haben, weil Sie die Modulprüfung nicht bestanden haben, werden Sie automatisch zum ersten/zweiten Wiederholungsversuch angemeldet. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zur Moduleinschreibung an die Studiengangskoordination Pharmazie im Referat Lehre. ​​

Ich habe eine Modulprüfung dreimal nicht bestanden. Wie beantrage ich eine Modulwiederholung?
Eine Modulwiederholung ist nur auf begründeten Antrag an den Studienausschuss möglich. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an das Prüfungsamt Pharmazie. Sobald der Antrag vom Studienausschuss genehmigt wurde, erhalten Sie eine Information und die "Nichtzulassung" im AlmaWeb​ wird bei der jeweiligen Prüfung gelöscht. ​

Wo finde ich den Rahmenzeitplan? (Wo finde ich Informationen zum akademischen Jahr?) 
Den Rahmenzeitplan finden Sie auf der folgenden Webseite: Studienstart an der Medizinischen Fakultät.

Beratung

Wo finde ich Beratungsangebote für Studierende in besonderen Lebenslagen? 
Bezüglich einer Beratung in besonderen Lebenslagen können Sie sich jederzeit gern an Frau Dr. Claudia Schneider​ (Referat Lehre, E-Mail: c.schneider@medizin.uni-leipzig.de) wenden. Umfangreiche Informationsangebote finden Sie außerdem auf der folgenden Webseite: Universität Leipzig: Unterstützung. 

Wo finde ich Informationen zur Promotion?
Informationen zur Promotion erhalten vom Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter auf der folgenden Webseite: Promo​tion an der medizinischen Fakultät​.

Wo finde ich Informationen zur Habilitation?
Informationen und Kontaktdaten zur Habilitation finden Sie unter auf der folgenden Webseite: Habilitation an der Medizinischen Fakultät​.

Wo finde ich Informationen zum Deutschlandstipendium?
Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der folgenden Webseite: Universität Leipzig: Deutschlandstipendium.

Wo finde ich psychosoziale Beratungsangebote an der Universität Leipzig? 
Informationen zu den psychosozialen Beratungsangeboten der Universität Leipzig finden Sie unter https://www.studentenwerk-leipzig.de/beratung-soziales/psychosoziale-beratung/​​​.​

Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen nutzen Sie bitte das offizielle Formular der Universität Leipzig: Antragsformular Nachteilsausgleich. Dieses reichen Sie bitte ausgefüllt zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die zugrunde liegende gesundheitliche Beeinträchtigung beim Prüfungsamt Pharmazie ein. Der Antrag sollte möglichst bis spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn gestellt werden. ​

Wo bekomme ich Beratungen zum Thema Nachteilsausgleich?
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zum Thema Nachteilsausgleich an das Prüfungsamt Pharmazie im Referat Lehre​. Ein persönlicher Beratungstermin kann über das Terminportal gebucht werden.​

Prüfung

Woher bekomme ich ein aktuelle Leistungsbescheinigung (Notenübersicht)?
Eine aktuelle Leistungsbescheinigung können Sie vom Prüfungsamt Pharmazie erhalten. Diese wird in der Regel digital in Ihr AlmaWeb​ hochgeladen. Bitte geben Sie bei Anfragen Ihren vollständigen Namen und die Matrikelnummer an.​

Wie beantrage ich  die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen?
Eine Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen kann nach erfolgreicher Immatrikulation beim Studienausschuss beantragt werden. Dazu müssen der offizielle Antrag auf Anerkennung sowie ein entsprechender Nachweis der anzuerkennenden Leistungen beim Prüfungsamt Pharmazie eingereicht werden.

Wo kann ich mich zum Thema Anerkennung beraten lassen?
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zum Anerkennungsverfahren an das Prüfungsamt Pharmazie im Referat Lehre​. Ein persönlicher Beratungstermin kann über das Terminportal gebucht werden. Bei fachlichen Fragen in Zusammenhang mit Anerkennungen, wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater, Herrn Dr. Christian Wölk​.​

Muss ich mich für den ersten Prüfungsversuch anmelden? 
Eine Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch ist nicht erforderlich. Die Modulanmeldung ist gleichzeitig Prüfungsanmeldung. 

Wie melde ich mich zur ersten Wiederholungsprüfung an?
Eine Anmeldung zum ersten Wiederholungsversuch ist nicht erforderlich. Sie werden automatisch zum nächstmöglichen Wiederholungstermin angemeldet. Bitte prüfen Sie dennoch regelmäßig Ihr AlmaWeb, ob alle Anmeldungen korrekt hinterlegt sind.

Wie melde ich mich zur zweiten Wiederholungsprüfung an? 
Eine Anmeldung zum zweiten Wiederholungsversuch ist nicht erforderlich. Sie werden automatisch zum nächstmöglichen Wiederholungstermin angemeldet. Bitte prüfen Sie dennoch regelmäßig Ihr AlmaWeb, ob alle Anmeldungen korrekt hinterlegt sind. Sollte die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden, ist für einen weiteren Prüfungsversuch ein Antrag auf Modulwiederholung an den Studienausschuss zu stellen.

Wen muss ich im Krankheitsfall von meinem Prüfungsrücktritt informieren? 
Im Krankheitsfall bei Prüfungen lassen Sie bitte von Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt das Formular zur Prüfungsunfähigkeit ausfüllen (ein einfacher Krankenschein/gelber Schein genügt nicht!). Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte vorab als Scan an sabrina.dylakiewicz@medizin.uni-leipzig.de und anschließend im Original an Universität Leipzig, Medizinische Fakultät, Referat Lehre – Prüfungsamt Pharmazie, Liebigstraße 27A, 04103 Leipzig. 

Wann und wo werden die Termine der Modulprüfungen bekanntgeben?
Die Prüfungstermine einschließlich der Termine für Wiederholungsprüfungen werden ca. einen Monat nach Semesterbeginn im AlmaWeb bekanntgegeben.

Wann werden die Ergebnisse der Modulprüfungen bekanntgegeben? 
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel von den Prüfenden direkt im AlmaWeb verbucht und veröffentlicht. Das Bewertungsverfahren soll dabei eine Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Bitte informieren Sie sich mindestens ein Mal wöchentlich. ​

Wie kann ich Einsicht in meine Prüfungsleistungen erlangen? 
Ein Antrag auf Prüfungseinsicht ist beim Prüfungsamt Pharmazie zu stellen.​

Wann kann ich Modulprüfungen verschieben?
Das Verschieben von Prüfungen ist in der Regel nicht möglich. Sollten - abgesehen von einer Prüfungsunfähigkeit (hierfür ist die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung​ einzureichen) - wichtige Gründe vorliegen, die Sie daran hindern, eine Prüfung anzutreten, müssen diese unverzüglich beim Studienausschuss glaubhaft gemacht werden. Hierfür genügt ein formloser Antrag (z. B. per E-Mail) an das Prüfungsamt Pharmazie. Wird der Antrag vom Studienausschuss genehmigt, so wird im AlmaWeb ein Fehlen mit anerkanntem Grund verbucht. Der Prüfungsversuch gilt in diesem Fall als nicht unternommen. 

Wie kann ich meine Diplomarbeit anmelden?​
Um Ihre Diplomarbeit anzumelden, müssen Sie im Diplomstudiengang Pharmazie immatrikuliert sein. Bitte reichen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung, einen formlosen Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sowie den ausgefüllten Antrag auf Themenausgabe ein.

Wie erfolgt die Anmeldung zu den drei Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung?
Für die drei Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie sich selbstständig beim Landesprüfungsamt anmelden. Informationen zu Fristen und Antragsunterlagen finden Sie auf der folgenden Webseite: Ausbildung zum Apotheker | MERKBLATT [P2] für die Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im 1. Halbjahr 2025​. Die Übermittlung der Leistungsdaten für den ersten und zweiten Abschnitt erfolgt elektronisch und gesammelt für alle Studierende über das Prüfungsamt Pharmazie​ an das Landesprüfungsamt. ​​