Gibt es etwas bei einem Hochschulwechsel nach Leipzig zu beachten?
Ja, wenn Sie bereits an einer andere Hochschule studiert und die P1 bestanden haben, müssen Sie sich bitte direkt zu Studienbeginn beim Prüfungsamt Pharmazie melden. Aufgrund einer Besonderheit im Modulablauf am Standort Leipzig ist trotz bestandener P1 eine Überprüfung und Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen erforderlich, um eine reibungslose Datenübermittlung für die P2 sicherstellen zu können.
Wo bekomme ich Beratungen zu Themen Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz?
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zum Thema Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz an die Studiengangskoordination Pharmazie im Referat Lehre. Ein persönlicher Beratungstermin kann über das Terminportal gebucht werden.
Darf ich während des Mutterschutzes Prüfungsleistungen ablegen?
Ja, Sie dürfen während des Mutterschutzes Prüfungsleistungen ablegen, wenn Sie die Verzichtserklärung Mutterschutz unterzeichnet und fristgemäß beim Prüfungsamt Pharmazie im Referat Lehre eingereicht haben.
Ich habe keine Zulassung zur P1 erhalten. Kann ich mich trotzdem für Module des Hauptstudiums (5.-8. Semester) einschreiben?
Nein. Gemäß AAppO § 15 Abs. 3 AAppO können Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, vor Bestehen des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden. Ohne Zulassung können Sie sich dementsprechend für keine Module des Hauptstudiums einschreiben.
Ich habe erstmalig eine Zulassung zur P1 erhalten, aber diese im Erstversuch nicht bestanden. Kann ich mich trotzdem für Module des Hauptstudiums (5.-8. Semester) einschreiben?
Ja, aber nur in dem auf die erstmalige Zulassung folgenden Semester. Gemäß AAppO § 15 Abs. 3 AAppO können Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, vor Bestehen des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden. Sollten Sie die darauffholgende P1 im Zweitversuch nicht bestehen, können Sie nicht im Hauptstudium weiterstudieren.
Ich habe die P1 wiederholt nicht bestanden. Kann ich mich trotzdem für Module des Hauptstudiums (5.-8. Semester) einschreiben?
Nein. Gemäß AAppO § 15 Abs. 3 AAppO können Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, vor Bestehen des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden. Haben Sie die P1 wiederholt nicht bestanden, liegt die Erstzulassung schon mehr als ein Semester zurück. Ein Weiterführen des Studiums ist erst dann möglich, wenn Sie die P1 bestanden haben.
Wie melde ich mich von Modulen ab?
Eine Modulabmeldung ist nur auf begründeten Antrag und unter Genehmigung des Studienausschusses möglich. Bitte reichen Sie den Antrag auf Modulabmeldung beim Prüfungsamt Pharmazie ein.
Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach Paragraf 48 BAföG (Formblatt 5)?
Eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG erhalten Sie vom Prüfungsamt Pharmazie im Referat Lehre. Bitte senden Sie dafür eine Mail mit dem vorausgefüllten Formblatt an sabrina.dylakiewicz@medizin.uni-leipzig.de.
Wo finde ich Informationen zum Studienausschuss meines Studiengangs?
Woher bekomme ich ein aktuelle Leistungsbescheinigung (Notenübersicht)?
Eine aktuelle Leistungsbescheinigung können Sie vom Prüfungsamt Pharmazie erhalten. Diese wird in der Regel digital in Ihr AlmaWeb hochgeladen. Bitte geben Sie bei Anfragen Ihren vollständigen Namen und die Matrikelnummer an.
Kann ich eine Famulatur in der Vorlesungszeit absolvieren?
Eine Famulatur können Sie nur während der Vorlesungszeit absolvieren, wenn Sie sich in einem Urlaubssemester befinden.
Wo finde ich die offiziellen Studiendokumente? (Prüfungsordnung, Studienordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen)?
Woher bekomme ich meine Studienverlaufsbescheinigung?
Eine Studienverlaufsbescheinigung können Sie in AlmaWeb herunterladen.
Ich studiere nicht nach dem empfohlenen Studienverlaufsplan. Wie erhalte ich einen Sonderstudienplan?
Ein Sonderstudienplan kann gemeinsam mit der Studiengangkoordination Pharmazie und dem Studienfachberater erarbeitet werden. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung im ersten Schritt an die Studiengangskoordination Pharmazie im Referat Lehre.
Wo finde ich Informationen zum "Urlaubssemester" (Beurlaubung)?
Ein Urlaubssemester muss über das Studierendensekretariat beantragt werden. Informationen zum Thema Beurlaubung ("Urlaubssemester") finden Sie auf der folgenden Webseite: Universität Leipzig: Beurlaubung.
Wo finde ich Informationen zu den Themen Rückmeldung und Semesterbeitrag?
Wie erhalte ich mein Diplomzeugnis?
Ihr Diplomzeugnis wird automatisch ausgestellt, nachdem Sie die Verteidigung bestanden haben. Wir geben Ihnen Bescheid, sobald es unterschrieben vorliegt und vereinbaren dann einen Abholtermin oder bitten Sie um Adressmitteilung für eine Zusendung per Einschreiben.
Bin ich während der 12wöchigen praktischen Ausbildung noch Student/Studentin?
Nein. Die praktische Ausbildung schließt an Ihr Studium an und ist kein offizieller Bestandteil mehr dessen. Ihre universitäre Ausbildung endet mit Bestehen des zweiten Abschnitts der pharmazeutischen Prüfung.
Wie beantrage ich die Einstufung in ein höheres Fachsemester?
Wenn Sie bereits studiert haben und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Für eine vorherige fachliche Beratung steht Ihnen Herr Dr. Christian Wölk als Studienfachberater gern zur Verfügung.
Wie melde ich mich zu Modulen an?
Die Modulanmeldung müssen Sie selbst im Rahmen des von der Studiengangskoordination Pharmazie bekanntgegebenen Einschreibezeitraums über das Einschreibesystem TOOL vornehmen. Allgemeine Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der folgenden Webseite: Universität Leipzig: Moduleinschreibung. Für bereits belegte Module können Sie sich nicht erneut einschreiben. Sollten Sie ein Modul noch nicht abgeschlossen haben, weil Sie die Modulprüfung nicht bestanden haben, werden Sie automatisch zum ersten/zweiten Wiederholungsversuch angemeldet. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zur Moduleinschreibung an die Studiengangskoordination Pharmazie im Referat Lehre.
Ich habe eine Modulprüfung dreimal nicht bestanden. Wie beantrage ich eine Modulwiederholung?
Eine Modulwiederholung ist nur auf begründeten Antrag an den Studienausschuss möglich. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an das Prüfungsamt Pharmazie. Sobald der Antrag vom Studienausschuss genehmigt wurde, erhalten Sie eine Information und die "Nichtzulassung" im AlmaWeb wird bei der jeweiligen Prüfung gelöscht.
Wo finde ich den Rahmenzeitplan? (Wo finde ich Informationen zum akademischen Jahr?)