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Medizin-FAQs (Lehrende)

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Beratung

1. Dürfen die Studierenden während des Mutterschutzes an Erfolgskontrollen teilnehmen?​
  • ​Studierende können eigenverantwortlich auf den Mutterschutz verzichten und Erfolgskontrollen absolvieren, wenn sie im Vorfeld diesen Verzicht gegenüber dem Prüfungsamt im Referat Lehre schritlich mitteilen. Bei Rückfragen zu einzelnen Studierenden können Sie das zuständige Prüfungsamt im Referat Lehre gern kontaktieren.


Prüfung

1. An wen verweise ich bei allen Fragen zur Prüfungsan- und abmeldung? ​
  • ​Bitte verweisen Sie bei Fragen zur An- oder Abmeldung von Erfolgskontrollen an den zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre.

2. Müssen sich Studierende für die Erfolgskontrollen anmelden?
  • Die Studierenden müssen sich i.d.R. nicht gesondert für die Erfolgskontrollen anmelden.
  • Wenn ein Studierender regulär und ordnungsgemäß für das Semester zurückgemeldet ist, dann ist er automatisch verpflichtend für alle Veranstaltungen (und die entsprechenden Erfolgskontrollen) seines jeweiligen Fachsemesters angemeldet. Ausnahmen bilden Studierende im Urlaubssemester und ERASMUS-Studierende. Diese müssen sich spätestens vierzehn Tage vo dem Prüfungstermin beim Referat Lehre anmelden.

3. Können Studierende sich von Erfolgskontrollen abmelden?
  • Eine Abmeldung von einer Erfolgskontrolle kann nur aus triftigem Grund und mit Nachweis erfolgen (bspw. Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen o.Ä.). Die Genehmigung / Ablehnung der Abmeldung obliegt dem Lehrverantwortlichen. Genehmigt die verantwortliche Lehrkraft den Rücktritt, so ist der Studierende für die Erfolgskontrolle "entschuldigt abwesen" Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Die Gründe und Nachweise für den Rücktritt müssen dem Lehrverantwortliche spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin vorliegen.

4. Wie viele Prüfungsversuche haben die Studierenden?
  • Bei Nichtbestehen können Studierende eine Erfolgskontrolle bis zu zweimal wiederholen. Eine weitere Wiederholung ist an der Universität Leipzig ausgeschlossen. Den Studierenden stehen also insgesamt drei Prüfungsversuche zur Verfügung (s. Studienordnung Humanmedizin § 27). Für den Erst- und Zweitversuch sind die Studierenden automatisch zum nächstmöglichen Termin angemeldet. Wann die Studierenden ihren Drittversuch antreten, dürfen Sie frei entscheiden ("Wahltermin"). Wenn eine Veranstaltungsordnung entsprechend § 14 Abs. 2 dies explizit vorsieht, muss der Drittversuch spätestens innerhalb von 3 Fachsemestern nach dem Erstversuch angetreten werden. Gibt es keine Veranstaltungsordnung, so steht es den Studierenden gänzlich frei, wann sie ihren Drittversuch antreten. 


5. An wen müssen sich die Studierenden wenden, wenn sie krankheitsbedingt nicht an einer Erfolgskontrolle teilnehmen können?

6. Wann werden die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben? 
  • Nach Auswertung der Ergebnisse erfolgt wenige Tage nach der Erfolgskontrolle eine Vorabinformation der Ergebnisse an die Studierenden über das Studierendenportal. Rechtich bindend im Almaweb werden die Ergebnisse erst veröffentlicht, sobald dem zuständigen Prüfungsamt eine originale und vom Lehrverantwortlichen unterschriebene Notenliste vorliegt. Den Vordruck hierfür erhalten Sie nach der Erfolgskontrolle per Mail von dem zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt.​

​7. Wann und wo werden die Termine für die Erfolgskontrollen bekanntgegeben? 
  • Die Termine der Erfolgskontrollen werden im Studierendenportal unter https://student.uniklinikum-leipzig.de/studium/klausurtermine.php bekanntgebeben. Weiterhin finden die Studierende die Termine auch in Ihrem Stundenplan. Zudem sollten Sie den Püfungstermin einer in Ihrem Fach stattfindenden Erfolgskontrolle im Rahmen Ihrer Lehrveranstaltung bekanntgeben. Möglich wäre auch eine Veröffentlichung des Termins auf der Homepage Ihres Instituts / Ihrer Klinik​ veröffentlichen.



Studium

1. Wo finde ich die offiziellen Studiendokumente? 
  • Die offiziellen Studiendokumente (d.h.die Studien- sowie die Approbationsordnung) finden Sie im Studierendenportal, s. https://student.uniklinikum-leipzig.de/studium/ordnungen.php​. Als Anlage der Studienordnung finden Sie ebenfalls eine Aufstellung aller zu absolvierenden Fächer während des vorklinischen und klinischen Studienabschnitts.

2. Wer ist für Nachteilsausgleiche zuständig?
  • Bei Fragen zum Thema "Nachteilsausgleich" können Sie gern an den zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre verweisen. Sollte ein Studierender einen Nachteilsausgleich bewilligt bekommen, wird der Studierende noch einmal mit einem offiziellen Schreiben auf Sie zukommen. In diesem Schreiben wird klar geregelt, wie der Nachteilsausgleich konkret aussieht, sodass Sie nachvollziehen können, inwiefern dies Ihre Lehrveranstaltung / Ihre Erfolgskontrolle betreffen wird.

3. Wer ist für die Themen Schwangerschaft im Studium und Mutterschutz zuständig?
  • Bei Fragen zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz" können Sie gern an den zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt des Referats Lehre verweisen. 

4. Sind die Studierenden im Studium unfallversichert?
  • Für immatrikulierte Studierende besteht während des Besuchs und auf direkten Wegen von und zu Vorlesungen, Seminaren und Kursen der Hochschule eine Unfallversicherung über die Universität Leipzig. Auf dem nachfolgenden Merkblatt finden Sie weiterführende Informationen: Microsoft Word - Merkblatt_Unfallversicherung Med