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Obduktion

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Die Teilnahme an Obduktionen im Rahmen des UaK ist seit dem 21.03.2022 unter den geltenden Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich.

Um Zugang zum UKL​ (und dem Sektionssaal) zu bekommen gelten folgende Regelungen:

- Studierende mit gültigem Impf-/Immunschutz sollen zweimal wöchentlich einen SARS-CoV2-Antigenschnelltest in einem zertifizierten Zentrum durchführen. Nur ein negativer Antigenschnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, berechtigt zum Zugang zum UKL.

- Studierende ohne gültigen Impf-/Immunschutz sollen tagesaktuell einen SARS-CoV2-Antigenschnelltest in einem zertifizierten Zentrum durchführen. Nur ein negativer tagesaktueller Antigenschnelltest berechtigt zum Zugang zum UKL.

Bitte melden Sie sich bezüglich einer Obduktion unter nachfolgendem Link an:​

Anmeldung zur Obduktion

Insgesamt müssen 3 Pflichtsektionen im Institut für Pathologie absolviert werden: eine im 3. Studienjahr und zwei im 4. und/oder 5.

Grundlage dabei ist die Vorlesung. Sie wird ergänzt durch den Histologischen Kurs im 3. Studienjahr. 

Ein Kittel und der Studierendenausweis sind in jedem Fall mitzubringen, sonst ist eine Teilnahme nicht möglich!

Da nicht jeden Tag obduziert wird, können keine längerfristigen Termine vereinbart werden. Es ist sinnvoll, sich über oben stehenden Link über mögliche Obduktionen zu informieren und sich anzumelden. Von 15 bis 15.30 Uhr wird die Anmeldung für den folgenden Tag freigeschaltet. Die Anmeldung ist verpflichtend, kann aber bis 2 Stunden vor Sektionsbeginn wieder gelöscht werden. In seltenen Fällen kann es passieren, dass an Obduktionen trotz vorheriger Ankündigung nicht teilgenommen werden kann, z.B. bei Infektionsgefahr. 

Sektionsbeginn ist ca. 8.05 Uhr, bis spätestens 7.55 Uhr sollten sie sich vor dem innenliegenden Eingang zu den Sektionssälen aufhalten. Hier werden sie abgeholt. Die Dauer einer Obduktion beträgt etwa zwei Stunden.

Pro Obduktion sind maximal 5 Studierende zugelassen. Die Teilnahme wird vom Sekanten bescheinigt, der die Obduktion betreut. Danach werden die Scheine (nach Absolvierung aller drei Pflichtsektionen) im Sekretariat gegengezeichnet. Die Einholung dieser Unterschrift ist Sache des Studierenden. 

Es ist prinzipiell nicht möglich, dass die Obduktionen aus der Berufsfelderkundung (sofern in der Pathologie erfolgt) angerechnet werden. In Analogie ist auch eine Anerkennung der Sektionen aus dem 3. Studienjahr für das 4. / 5. Studienjahr nicht möglich. In summa muss also jeder Studierende insgesamt 3 Obduktionen in seiner Pathologie-Ausbildung gesehen haben.

Zur Vermeidung von Infektionen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen dürfen Schwangere (unabhängig vom Gestationsalter) prinzipiell nicht an einer Obduktion teilnehmen.

Verhaltensregeln für den Sektionssaal

Liebigstr. 26, Haus G
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15000
Befundauskunft:
0341 - 97 20789
Fax:
0341 - 97 15009
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