Antrag zu Forschungsvorhaben von sonstigen Studien

​​​​​​​Erstanträge bitte ausschließlich per E-Mail an ethik@medizin.uni-leipzig.de senden.

  • keine ZIP-Dateien
  • keine Papierversion

Allgemeine Informationen

Hinweise zum neuen berufsrechtlichen und ethischen Bewertungs-Verfahren „Eine Studie – ein Votum" (1S1V-Verfahren)

Seit der Implementierung des 1S1V-Verfahrens zum 01.01.2025 sind einheitliche Antragsunterlagen verbindlich, die im Sinne eines orientierenden Mindeststandards zu beachten und vollständig einzureichen sind. Antragsteller*innen von prospektiven multi- und monozentrischen, wie auch retrospektiven Studien werden dringend dazu angehalten, die einheitlichenTemplates und Checklisten​ zu verwenden oder aber die Übereinstimmung eigener resp. von anderer Stelle zur Verfügung gestellten Dokumente mit diesen Vorgaben zu überprüfen. Das gilt insbesondere für Studien-Protokolle. Sofern ein Unterschreiten dieser Mindeststandards festgestellt wird, sind entsprechende Ergänzungen vor Antragstellung durch die Antragsteller*innen vorzunehmen.

Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auch auf die Mustertexte zur Proband*innen/Patient*innen-Information des AKEK hingewiesen – eine Nutzung dieser Vorlagen wird ausdrücklich empfohlen bzw. der hier definierte Informationsgehalt nebst entsprechenden Formulierungen als verbindlich betrachtet. Immer wieder wird festgestellt, dass eigens erstellte und fast schon traditionell verwendete Entwürfe deutlich von nicht selten gesetzlich definierten Informationspflichten (z.B. Datenschutz) erheblich abweichen. Mit Hilfe des durch die TU-München zur Verfügung gestellten eTIC-Tool können diese in der jeweils aktuellen Fassung auch online erstellt werden.

Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission hat ein Validierungsverfahren etabliert, um formale und offensichtliche Abweichungen von diesen Mindeststandards möglichst frühzeitig festzustellen und diese nachzufordern. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Informationen vor der Eröffnung des inhaltlichen Bewertungsverfahrens vorliegen, um so eine zielgerichtete und konstruktive Bewertung durch die ehrenamtlich tätigen EK-Mitglieder von Beginn an zu ermöglichen. Es ist hierbei von hohem Interesse, mitunter erhebliche Verzögerungen des laufenden Verfahrens zu vermeiden, die durch das umfassende Nachfordern bewertungsrelevanter aber fehlender Informationen entstehen und die knappen Ressourcen der Antragstellenden wie auch der Ethik-Kommission über Gebühr strapazieren.

Das heißt kurz: Sofern ein Abweichen festgestellt wird und bis zu einer dann mitgeteilten Frist nicht vervollständigt werden kann, wird der Antrag bis auf Weiteres nicht durch die Kommission inhaltlich beraten.

Hilfsstellung erhalten Sie im Übrigen auch durch das ZKS-Leipzig​.

Selbstverständlich steht Ihnen ebenfalls das kompetente Team der Geschäftsstelle jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie mit konkreten Fragen bitte rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt auf – das spart nicht selten wertvolle Zeit auf beiden Seiten.

 

Einzureichende Unterlagen

Die einheitlichen Templates und Checklisten zur Antragstellung finden Sie hier​.

Bitte achten Sie dabei auf die Umsetzung folgender Anforderungen: ​

  • ​Anschreiben mit allen relevanten Informationen zur Studie und der Unterschrift des verantwortlichen Studienleiters bzw. der vom Studienleiter bevollmächtigen Person.
  • Antragsunterlagen gemäß 1S1V-Verfahren
  • Alle Antragsunterlagen sind getrennt, also als separate Dokumente, in einer jeweils versionierten und paginierten Fassung einzureichen. Die Versionierung sowie der Inhalt des Dokuments sollte sich auch in der Dateibezeichnung widerspiegeln (z.B. Studienprotokoll_v1.0).
  • Studienprotokoll, ggf. Synopse, ggf. Patienteninformation/-einwilligung in einer maschinenlesbaren Version (Word-Format oder als PDF-Version mit Texterkennung). Lediglich die unterschriebene Unterschriftenseite des Studienprotokolls ist eingescannt als separates Dokument einzureichen (falls die Unterschrift nicht digital erfolgt ist).
Stephanstraße 9A.1, EG
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15490
Fax:
0341 - 97 15499
Map