StartNotizbuchZuletzt verwendetWebsiteinhalteSuchergebnisseSuchergebnisse Alle SeitenWir stellen uns vorArzneimittelstudien gemäß Clinical Trial Regulation (CTR) bzw. Verordnung (EU) Nr. 536/2014Mitglieder der Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Studien nach den Regelungen des MedizinprodukterechtsEinreichung von Studienunterlagen für alle nicht-CTR/AMG und nicht-MDR/MPDG StudienSafety ReportingErstbeantragung von ArzneimittelprüfungenAmendments bei Studien nach ArzneimittelgesetzNachmeldung eines Prüfzentrums, eines Hauptprüfers oder dessen Stellvertreter bei Studien nach ArzneimittelgesetzLokale/Nationale/Globale Beendigung oder Abbruch einer Studie nach ArzneimittelgesetzSafety-Reporting bei Studien nach ArzneimittelgesetzZurzeit ausgewähltMeldungen unerwünschter Ereignisse (SAEs) bei Studien nach dem MedizinproduktegesetzMeldungen von unerwünschten Ereignissen bei sonstigen StudienBeantragung von Studien zu SARS-CoV-2 FAQ Ethik-Kommission Geschäftsstelle Mitglieder Rechtsgrundlagen Dashboards Studien nach AMG/CTR Anträge Laufende AMG-Studien Studien nach MPDG/MDR Erstanträge Amendments Nachmeldung Beendigung §15 BO - Sonstige Studie Erstanträge Amendments Versicherung Beendigung Datenschutz FAQ Startseite Einrichtungen & Kliniken Kontakt Anscheinend ist in Ihrem Browser JavaScript nicht aktiviert. Aktivieren Sie bitte JavaScript, und versuchen Sie es erneut. English Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Sie sind hier: Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Safety-Reporting bei Studien nach Arzneimittelgesetz Seiteninhalt Oben Geltendes Recht§ 13 Abs. 2, 3, 4, 6 GCP-VBitte beachten Sie auch das vom AKmedEK vorgeschlagene VorgehenProzedereMeldung einer im Hoheitsgebiet der EK aufgetretenen SUSAR durch den Sponsor oder dessen Vertreter innerhalb von 15 Tagen an die federführende Kommisson, bzw. bei Todesfall und lebensbedrohlicher Reaktion innerhalb von 7 Tagen sowohl an die federführende als auch die betreffende beteiligte Ethik-KommissionDer in § 13 Abs. 2ff GCP-V beschriebenen Vorgehensweise hinsichtlich der Anzeigepflicht von SUSARs liegt die im § 3 Abs. 7 gemachte Begriffdefinition einer Nebenwirkung zu Grunde. Dementsprechend sind der Ethik-Kommisson gegenüber lediglich solche Meldungen anzuzeigen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Prüfpräparat stehen. Beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise des BfArMBei SUSAR mit Todesfolge kann auch die beteiligte Kommission zusätzliche Infromationen abfordernMindestens einmal im Jahr oder auf Verlangen ist der Ethik-Kommission ein Jährlicher Sicherheitsbericht inklusive einer Liste aller aufgetretenen unerwarteten Nebenwirkungen und einem kurzen Statement zu einer eventuell zu verändernden Nutzen-Risiko-Bewertung vorzulegenEinzureichende UnterlagenSUSAR-Meldungen als CIOMS-Formular an Safetyreporting.EK@medizin.uni-leipzig.de Seiteninhalt Unten Stephanstraße 9A.1, EG 04103 Leipzig Telefon: 0341 - 97 15490 Fax: 0341 - 97 15499 7nach oben