Folgende Anträge werden prioritär behandelt:
- Erstanträge auf berufsrechtliche Beratung gemäß § 15 MusterBOÄrzte von Forschungsvorhaben zu SARS-CoV-2 (Eilverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satzung der Ethik-Kommission Leipzig im begründeten Einzelfall möglich)
- Erstanträge auf zustimmende Bewertung gemäß §§ 40ff AMG von Klinischen Arzneimittelprüfungen zu SARS-CoV-2
- grundsätzlich auch Anträge zu klinischen Prüfungen nach AMG und MPG - Die Einhaltung der gesetzlich bestimmten Fristen wird angestrebt, kann im Einzelfall jedoch nicht garantiert werden - wir bitten um Verständnis
Die Ethik-Kommission behält sich im Einzelfall die Ablehnung der Bewertung im Eilverfahren vor.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen und Empfehlungen des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen e.V. und die Guidance on the Management of Clinical Trials during the COVID-19 (Coronavirus) pandemic der Ethik-Kommission .