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Kieferorthopädische Vorbehandlung von Sekundärkorrekturen bei Patienten mit Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten

​​Sobald abzusehen ist, dass die spaltbedingten Abweichungen nicht rein kieferorthopädisch zu behandeln sind bzw. nur durch risikoreiche Zahnbewegungen erreichbar wären, ist eine chirurgische Sekundärkorrektur in Betracht zu ziehen. Die Entscheidung für eine Sekundärkorrektur wird nach Durchbruch bzw. Einstellung aller bleibenden Zähne getroffen. Wird zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung für eine Sekundärkorrektur getroffen, ergibt sich meist zunächst eine kieferorthopädische Behandlungspause, da die chirurgischen Sekundärkorrekturen erst nach Abschluss des Wachstums, d.h. bei Mädchen frühestens zwischen dem 17. und 18. Lebensjahr und bei Jungen frühestens zwischen dem 18. und 19. Lebensjahr durchgeführt werden können.

Die kieferorthopädische Vorbehandlung für die chirurgischen Eingriffe beginnt ca. 1-1,5 Jahre vor dem operativen Eingriff. Ziel der Vorbehandlung ist es, die durch die individuelle Anomalie entstandene, kompensatorische Stellung der Zähne so zu korrigieren, dass jeder Kiefer für sich gesehen einen harmonischen Zahnbogen aufweist. Dies führt meist dazu, dass sich der Ausprägungsgrad der Anomalie zunächst verstärkt, d.h. z.B. ein offener Biss öffnet sich weiter oder eine umgekehrter Frontzahnüberbiss verstärkt sich. Nur so kann erreicht werden, dass die beiden Kiefer nach dem abschließenden chirurgischen Eingriff optimal zueinander passen.

Nach dem chirurgischen Eingriff ist eine kieferorthopädische Nachbehandlung zur Stabilisierung des Ergebnisses erforderlich.

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