Sobald abzusehen ist, dass die spaltbedingten Abweichungen nicht rein
kieferorthopädisch zu behandeln sind bzw. nur durch risikoreiche Zahnbewegungen
erreichbar wären, ist eine chirurgische Sekundärkorrektur in Betracht zu ziehen.
Die Entscheidung für eine Sekundärkorrektur wird nach Durchbruch bzw.
Einstellung aller bleibenden Zähne getroffen. Wird zu diesem Zeitpunkt eine
Entscheidung für eine Sekundärkorrektur getroffen, ergibt sich meist zunächst
eine kieferorthopädische Behandlungspause, da die chirurgischen
Sekundärkorrekturen erst nach Abschluss des Wachstums, d.h. bei Mädchen
frühestens zwischen dem 17. und 18. Lebensjahr und bei Jungen frühestens
zwischen dem 18. und 19. Lebensjahr durchgeführt werden können.
Die kieferorthopädische Vorbehandlung für die chirurgischen Eingriffe beginnt
ca. 1-1,5 Jahre vor dem operativen Eingriff. Ziel der Vorbehandlung ist es, die
durch die individuelle Anomalie entstandene, kompensatorische Stellung der Zähne
so zu korrigieren, dass jeder Kiefer für sich gesehen einen harmonischen
Zahnbogen aufweist. Dies führt meist dazu, dass sich der Ausprägungsgrad der
Anomalie zunächst verstärkt, d.h. z.B. ein offener Biss öffnet sich weiter oder
eine umgekehrter Frontzahnüberbiss verstärkt sich. Nur so kann erreicht werden,
dass die beiden Kiefer nach dem abschließenden chirurgischen Eingriff optimal
zueinander passen.
Nach dem chirurgischen Eingriff ist eine kieferorthopädische Nachbehandlung
zur Stabilisierung des Ergebnisses erforderlich.