Bei ausgeprägten skelettalen Abweichungen kann nach dem Frontzahnwechsel eine
kieferorthopädische Frühbehandlung erforderlich sein. Dazu zählen:
- umgekehrter Frontzahnüberbiss (progene Verzahnung)
- umgekehrter Seitenzahnüberbiss ein- o. beidseitig (ein- o. beidseitiger
Kreuzbiss)
-
mit Zwangsführung des Unterkiefers (artikuläre
Mittellinienverschiebung)
- ohne Zwangsführung des Unterkiefers - ausgeprägte Tiefbisse mit Gingivaeinbiss
Bei den obengenannten Abweichungen ist eine Frühbehandlung erforderlich, da
sich diese durch das weitere Wachstum des Kindes verstärken und Korrekturen zu
einem späteren Zeitpunkt sehr viel schwieriger oder mit rein
kieferorthopädischen Mitteln nicht mehr möglich sind.