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Frühbehandlung

​​Bei ausgeprägten skelettalen Abweichungen kann nach dem Frontzahnwechsel eine kieferorthopädische Frühbehandlung erforderlich sein. Dazu zählen:

  • umgekehrter Frontzahnüberbiss (progene Verzahnung)
  • umgekehrter Seitenzahnüberbiss ein- o. beidseitig (ein- o. beidseitiger Kreuzbiss)
    - mit Zwangsführung des Unterkiefers (artikuläre Mittellinienverschiebung)
    - ohne Zwangsführung des Unterkiefers
    • ausgeprägte Tiefbisse mit Gingivaeinbiss

Bei den obengenannten Abweichungen ist eine Frühbehandlung erforderlich, da sich diese durch das weitere Wachstum des Kindes verstärken und Korrekturen zu einem späteren Zeitpunkt sehr viel schwieriger oder mit rein kieferorthopädischen Mitteln nicht mehr möglich sind.

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