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Kieferorthopädische Vorbehandlung für den Verschluß der Kieferspalte (Kieferspaltosteoplastik)

​​Der Verschluss der Kieferspalte ist für die Einordnung der spaltbegrenzenden Zähne und die Stabilisierung des Oberkieferzahnbogens erforderlich. Der günstigste Zeitpunkt für den Verschluss der Kieferspalte ist dann gegeben, wenn die Wurzel des spaltbegrenzenden Zahnes zu 2/3 ausgebildet ist. Dadurch kann der Zahn im Verlaufe des weiteren Durchbruchs in den Zahnbogen eingeordnet werden und den in die Kieferspalte eingebrachten Knochen durch Umbauvorgänge stabilisieren.

​Der Verschluss der Kieferspalte kann je nach Verlauf der Spalte für die Einordnung des seitlichen Schneidezahnes (Abb. 1) oder für die Einordnung des Eckzahnes bei vorhandenem (Abb. 2 und 3) oder aplastischem (nicht angelegten) seitlichen Schneidezahn erforderlich sein.

 

          Abb.1

Der Verschluss der Kieferspalte erfolgt durch Einlagerung von körpereigenem Knochen, der während der Operation aus dem Beckenkamm entnommen wird. Voraussetzung dafür ist die entsprechende Breite des Oberkiefers, da durch die Einlagerung von Knochen die Segmente des Oberkiefers zueinander fixiert werden und eine Dehnung des Oberkiefers danach nur schwer möglich ist und meist dazu führt, dass der eingebrachte Knochen schwindet.


Abb. 2

Abb. 3


Da die Patienten mit Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten spaltbedingt einen schmalen Oberkiefer haben, ist eine kieferorthopädische Vorbehandlung im Sinne einer Dehnung des Oberkiefers für die Operation meist unbedingt notwendig. Die Dehnung des Oberkiefers erfolgt in Abhängigkeit von dem Ausmaß der Diskrepanz zwischen Ober- und Unterkiefer mit einer herausnehmbaren Platte (Abb. 4) oder einer festsitzenden Gaumennahterweiterungsapparatur (Abb. 5).

Abb. 4Abb. 5
Oberkieferdehnplatte ​Gaumennahterweiterungsapparatur


Beide Apparaturen besitzen eine Schraube, durch deren Aktivierung der Oberkiefer gedehnt wird. Bei einer transversalen Diskrepanz (Breitendiskrepanz) zwischen Ober- und Unterkiefer bis zu 4 mm erfolgt die Dehnung des Oberkiefers mit der Oberkieferdehnplatte (Abb. 4). Bei der Oberkieferdehnplatte handelt es sich um eine herausnehmbare Zahnspange, die in der Mitte eine Schraube zu Weitung des Oberkiefers besitzt. Die Schraube wird alle 5 Tage in Pfeilrichtung um eine Vierteldrehung (= 0,24 mm) aktiviert, bis die gewünschte Breite des Oberkiefers erreicht ist. Sie ist möglichst Tag und Nacht zu tragen und sollte nur zum Essen, beim Sport und zur Reinigung herausgenommen werden.

Bei einer erforderlichen Weitung des Oberkiefers von mehr als 4 mm wird dies mit der Gaumennahterweiterungsapparatur durchgeführt (Abb. 5). Dies ist eine festsitzende Apparatur, bei der die Dehnschraube je nach Anweisung des Kieferorthopäden 1 oder 2 mal täglich (= 0,24 bis 0,48 mm) aktiviert wird.




    Abb. 6

Mit dieser Apparatur kann also in einer relativ kurzen Zeit eine starke Dehnung des Oberkiefers erreicht werden. Dies sollte nur unter strenger Kontrolle des Kieferorthopäden ( alle 7 - 10 Tage) erfolgen. Durch die schnelle Weitung des Oberkiefer entsteht zunächst eine Zahnlücke zwischen den beiden mittleren Schneidezähnen des Oberkiefers (Abb. 6) die sich dann aber in einem von ca. 2 - 3 Monaten selbständig teilweise oder vollständig wieder schließt (Abb. 7).


Abb. 7

Abb. 8


Nach der Einheilung des in die Kieferspalte eingelagerten Knochens ( 6 - 8 Wochen) erfolgt in der Regel eine kieferorthopädische Weiterbehandlung mit einer Multibandapparatur (festsitzende Zahnspange) zur Ausformung der Zahnböge
(Abb. 8).

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