TRAUMAAMBULANZ IM RAHMEN DES OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (OEG)
Soforthilfe bei einem psychischen Trauma
Opfer von Gewalttaten haben oft ein psychisches Trauma, welches eine professionelle Betreuung erfordert. Die Zeit direkt nach einem Trauma ist für die Betroffenen besonders belastend, deshalb ist in dieser Zeit eine fachspezifische Betreuung besonders wichtig.
Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) regelt, dass Opfer von Gewalt und ihre Hinterbliebenen oder Angehörigen auf Antrag Hilfe erhalten. Die antragsbearbeitende Stelle in Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
Psychische Symptome sowie Traumafolgestörungen können als Reaktionen auf belastende oder lebensbedrohliche Erlebnisse entstehen und zeitverzögert auftreten. Typische Symptome sind:
- sich aufdrängende unangenehme Erinnerungen/ Wiedererleben des traumatischen Erlebnisses, zum Beispiel in Form von Flashbacks oder Albträumen
- Erinnerungslücken
- Schlafstörungen
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Reizbarkeit, Aggression
- Überempfindlichkeit auf Reize z.B. Geräusche
- starke innere Unruhe
Als Folge dieser Symptome können auch andere psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen entstehen.
Wer kann die Hilfe in der OEG Traumambulanz in Anspruch nehmen?
- Opfer von Gewalttaten, Vergewaltigungen oder Personen mit einem Schockschaden (zum Beispiel Tatzeugen von Mord), also Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs
- Angehörige und Partner von Geschädigten können sich ebenfalls an die OEG Traumambulanz wenden
- Hinterbliebene
- noch nicht berechtigt sind Opfer psychischer Gewalt, wie Opfer von Stalking
- minderjährige Opfer von Gewalttaten können in unserer Einrichtung leider nicht behandelt werden
Das Angebot der OEG-Traumaambulanz umfasst:
- fachspezifische Diagnostik und Beratung
- Informationen über Trauma und Traumafolgestörungen
- Krisenintervention
- Stabilisierung
- 1 -15 Sitzungen zur Soforthilfe
- Psychotherapeutische Prävention von Traumafolgestörungen
Die Behandlung in unserer Traumambulanz ist im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes für Sie kostenlos. Die Fahrtkosten zur Behandlung werden übernommen.