Leitung: Franziska Pollmächer
Wer kann die Hilfe in der SER-Traumaambulanz in Anspruch nehmen?
- Opfer von körperlichen und/oder schweren psychischen Gewalttaten (wie Stalking), Vergewaltigungen oder Personen mit einem Schockschaden (zum Beispiel Tatzeugen von Mord), also Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER)
- Angehörige von Geschädigten können sich ebenfalls an die SER-Traumaambulanz wenden (z.B. Eltern)
- Hinterbliebene (z.B. Waisen)
- und andere Nahestehende (z.B. Geschwister)
Das Angebot der SER-Traumaambulanz umfasst
- fachspezifische Diagnostik und Beratung
- Informationen über Trauma und Traumafolgestörungen
- Krisenintervention
- Stabilisierung
- 1 -18 Sitzungen zur Soforthilfe („Schnelle Hilfe")
- Psychotherapeutische Prävention von Traumafolgestörungen
Die Behandlung in unserer Traumaambulanz ist im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts für Sie kostenlos und wird nach Kurzantragstellung vom Kommunalen Sozialverband übernommen, ebenso anfallende Fahrt-, Betreuungs- und Dolmetscherkosten.
Einen Termin können Sie bei uns per Telefon unter der Nummer 0341 - 97 24105 bekommen.
Die Erstanmeldung kann nur telefonisch erfolgen.