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Voraussetzungen für Eingriffe der Adipositas-Chirurgie

Indikationen

​Bei der Indikationsstellung wird zwischen adipositaschirurgischen und metabolischen Eingriffen unterschieden.

Adipositaschirurgie

​Unter Adipositaschirurgie versteht man einen operativen Eingriff (z.B. Schlauchmagenbildung), durch den über eine nachhaltige Gewichtsreduktion eine Verbesserung von Begleiterkrankungen bzw. deren Prävention und eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden soll.

Die Indikation für einen adipositaschirurgischen Eingriff ist unter folgenden Bedingungen gegeben:

1. Bei Patienten mit einem BMI ≥ 40 kg / m2 ohne Begleiterkrankungen und ohne Kontraindikationen ist nach Erschöpfung der konservativen Therapie nach umfassender Aufklärung eine adipositaschirurgische Operation sinnvoll.

2. Patienten mit einem BMI ≥ 35 kg / m2 mit einer oder mehreren Adipositas-assoziierten Begleiterkrankungen wie

  • Diabetes mellitus Typ 2
  • koronarer Herzerkrankung
  • Herzinsuffizienz
  • Hyperlipidämie
  • arteriellem Hypertonus
  • Nephropathie
  • Obstruktivem Schlafapnoesyndrom (OSAS)
  • Adipositas-Hypoventilationssyndrom
  • Pickwick-Syndrom
  • nicht-alkoholischer Fettleber (NAFLD)
  • nicht-alkoholischer Fettleberhepatitis (NASH)
  • Pseudotumor cerebri
  • Gastroösophagealer Refluxerkrankung (GERD)
  • Asthma
  • chronisch venöser Insuffizienz
  • Harninkontinenz
  • immobilisierender Gelenkerkrankung
  • Einschränkungen der Fertilität oder polyzystisches Ovarialsyndrom

sollte eine adipositaschirurgische Operation angeboten werden, wenn die konservative Therapie erschöpft ist.

3. Unter bestimmten Umständen kann eine Primärindikation zu einem adipositaschirurgischen Eingriff gestellt werden, ohne dass vorher ein konservativer Therapieversuch erfolgte. Die Primärindikation kann gestellt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:  

  • bei Patienten mit einem BMI ≥ 50 kg / m2
  • bei Patienten, bei denen ein konservativer Therapieversuch durch das multidisziplinäre Team als nicht erfolgsversprechend bzw. aussichtslos eingestuft wurde
  • bei Patienten mit besonderer Schwere von Begleit- und Folgeerkrankungen, die keinen Aufschub eines operativen Eingriffs erlauben

Bei Stellung einer sogenannten Primärindikation erfolgt sofort die Operation. Im Vorfeld ist eine Evaluation durch alle Mitglieder des Behandlungsteams vonnöten. Auch müssen im Vorfeld eine Ernährungsumstellung zugunsten des Eingriffs (u.A. regelmäßige Mahlzeiten, Verzicht auf zuckerhaltige Getränke), eine ausführliche Information über die Operation und zu erwartende Lebensveränderungen erfolgen. Kontraindikationen dürfen nicht bestehen.

Definition der Erschöpfung der konservativen Therapie

​Zur Indikationsstellung gelten die konservativen Maßnahmen als erschöpft, wenn nach mindestens 6 Monaten umfassender Lebensstilintervention in den letzten zwei Jahren eine Reduktion des Ausgangsgewichts von >15 Prozent bei einem BMI von 35 - 39,9 kg / m² und von > 20 Prozent bei einem BMI über 40 kg / m² nicht erreicht wurde.

Eine Indikation ist auch gegeben, wenn obige Gewichtsreduktion durch konservative Maßnahmen erreicht werden konnte und fortbestehende adipositasassoziierte Erkrankungen durch adipositaschirurgische oder metabolische Operationen weiter verbessert werden können.

Erfolgt nach einer erfolgreichen Gewichtsreduktion wieder eine Gewichtzunahme von >10 Prozent, gilt die konservative Therapie nach einem Jahr ebenfalls als erschöpft.

Informationen zur Adipositas-Therapie für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Leipzig finden Sie hier.

Metabolische Chirurgie

​Unter Metabolischer Chirurgie werden operative Eingriffe (wie in der Adipositaschirurgie) verstanden, wenn die Indikation primär zur Verbesserung der glykämischen Stoffwechsellage bei einem vorbestehenden Typ-2-Diabetes gestellt wird.

Die Indikation für einen metabolischen Eingriff ist unter folgenden Bedingungen gegeben:

1. Ab einem BMI ≥ 40 kg / m² und koexistierendem Typ-2-Diabetes soll dem Betroffenen eine metabolische Operation als mögliche Therapieoption empfohlen werden, unabhängig von der glykämischen Kontrolle oder der Komplexität der antidiabetischen Medikation. Neben dem antidiabetischen Effekt hat der Patient zusätzlich die positiven Effekte, die durch die nachhaltige Gewichtsreduktion erzielt werden.

2. Betroffenen mit einem BMI ≥ 35 kg / m² und < 40 kg / m² und koexistierendem Typ-2-Diabetes soll eine metabolische Operation als mögliche Therapieoption empfohlen werden, wenn es nicht gelingt, die diabetesspezifischen individuellen Zielwerte gemäß der Nationalen Versorgungsleitlinie zur Therapie des Typ-2-Diabetes zu erreichen.

3. Metabolische Chirurgie sollte als mögliche Therapieoption in Erwägung gezogen werden für Erwachsene mit einem BMI ≥ 30 kg / m² und < 35 kg / m² und koexistierendem Typ 2 Diabetes, wenn es nicht gelingt, die diabetesspezifischen individuellen Zielwerte gemäß der Nationalen Versorgungsleitlinie zur Therapie des Typ-2-Diabetes zu erreichen.  

4. Metabolische Chirurgie für Erwachsene mit einem BMI < 30 kg / m² und koexistierendem Typ-2-Diabetes sollte nur im Rahmen wissenschaftlicher Studien erfolgen.

5. Für Patienten asiatischer Herkunft ist die BMI-Grenze jeweils 2,5 Punkte niedriger.

Kontraindikationen

​Kontraindikationen für obige Operationen sind:

  • Instabile psychopathologische Zustände, eine unbehandelte Bulimia nervosa, aktive Substanzabhängigkeit
  • Konsumierende Grunderkrankungen, maligne Neoplasien, unbehandelte endokrine Ursachen, chronische Erkrankungen, die sich durch einen postoperativen katabolen Stoffwechsel verschlechtern
  • Vorliegende oder unmittelbar geplante Schwangerschaft

Können die als Kontraindikationen genannten Erkrankungen und Zustände erfolgreich behandelt werden oder können psychopathologische Zustände in einen stabilen Zustand überführt werden, sollte eine Neubeurteilung erfolgen.

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