Durchgangsärzte sind von den Landesverbänden der gewerblichen
Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte. Sie verfügen über besondere
Kenntnisse und Erfahrungen im traumatologischen Bereich. | |
Dem D-Arzt sollen Kinder vorgestellt werden, die in Kindereinrichtungen oder
Schule verletzt wurden.
Aufgrund seiner Untersuchung entscheidet der Durchgangsarzt, ob Besondere
Heilbehandlung (BHB) erforderlich ist. Diese Behandlung wird vom D-Arzt
selbst durchgeführt. Sofern nach Art und Schwere der Verletzung keine
BHB notwendig erscheint, ist die erforderliche ärztliche Behandlung als
Allgemeine Heilbehandlung (AHB) vom Vertragsarzt / Hausarzt durchzuführen.
Sofern medizinische Gründe es erfordern, überwacht der D-Arzt den Fortgang der
Heilbehandlung bei jenen Patienten, die er nicht in eigene Behandlung übernommen
hat (Nachschau).