Hier finden Sie einige organisatorische Informationen rund um Ihren stationären Aufenthalt
Lohnfortzahlung und Krankenversicherung
Wenn Sie keinen Urlaub für die Behandlung Ihres Kindes in Anspruch nehmen möchten, genehmigt Ihnen Ihr Arbeitgeber in aller Regel eine unbezahlte Freistellung. Über die Krankenversicherung Ihres Kindes erhalten Sie eine Lohnfortzahlung in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Kinderkrankengeldes für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Den Antrag hierfür stellen Sie bei der Krankenkasse Ihres Kindes.
Wenn Sie einen vollständigen Monat nicht arbeiten waren, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der Krankenkasse ab. Um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, können Sie sich über die Krankenversicherung Ihres/r Ehepartner:in familienversichern. Außerdem besteht die Möglichkeit, in den Folgemonaten jeweils mindestens einen Tag zu arbeiten, Urlaub oder Überstunden zu nehmen.
Wenn Sie sich im Rahmen der Behandlung Ihres Kindes im Patient:innenstatus behandeln lassen, bleibt der Krankenversicherungsschutz durchgehend bestehen.
Unterbringung von Familienmitgliedern
Auf unserer Eltern-Kind-Einheit ist die Aufnahme von nur einem Elternteil möglich. Das bedeutet, dass der andere Elternteil jederzeit tagsüber zu Besuch kommen, jedoch leider nicht übernachten kann. Eine günstige und durch die Krankenkassen rückerstattungsfähige Übernachtungsmöglichkeit für Eltern und ggf. Geschwisterkinder bietet das fußläufige Ronald-McDonald-Haus. Bei der Koordination sind wir Ihnen gern behilflich. Informationen finden Sie vorab hier: Unser Haus – Ronald McDonald Haus Leipzig (mcdonalds-kinderhilfe.org)
Ausschließlich nach vorheriger Absprache ist die stationäre Mitaufnahme eines Geschwisterkindes möglich. Bei ausreichend Vorlaufzeit und verfügbaren Kapazitäten können Geschwisterkinder ab drei Jahren auch unsere Kooperationskita auf dem Klinikgelände besuchen. IB Standort | Integrative Kindertageseinrichtung "miniUNIversum" (internationaler-bund.de)