Sehr geehrte Kolleginnen
sehr geehrte Kollegen,
im Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Vertraulichen Spurensicherung nach § 27 Absatz 1 Satz 6 i. V. m. § 132k SGB V ist festgelegt, dass die Institute für Rechtsmedizin der Universitäten Dresden und Leipzig für die Asservierung aller bei diesen Untersuchungen gewonnenen Dokumentationen und Asservate zuständig sind.
Am Vertrag teilnehmende Einrichtungen aus dem Bereich der Landesdirektion Dresden senden ihre Unterlagen an das zuständige Institut in Dresden und Einrichtungen aus den Landesdirektionsbereichen Chemnitz und Leipzig an das Leipziger Institut.
Als Rechtsmediziner möchten wir Sie so gut wie möglich bei dieser Aufgabe unterstützen.
Bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung, dem Transport der Unterlagen und zur Asservierung können Sie sich während der Arbeitszeit montags bis freitags 8:00 - 16:00 Uhr telefonisch unter 0341 97 15152 und während der Bereitschaftsdienstzeit unter 0341 97 111 gern an uns wenden.
Alle gesetzlich krankenversicherten Geschädigten mit Verletzungen durch körperliche (nicht nur als häusliche Gewalt eingestufte) und / oder sexuelle Gewalt haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Untersuchung.
Der Umfang der Dokumentation ist fallabhängig. In jedem Fall ist eine Untersuchung der Geschädigten von Kopf bis Fuß anzustreben, in einer beträchtlichen Zahl der Fälle werden bei der Untersuchung Verletzungen festgestellt, die den Geschädigten bisher - insbesondere aufgrund ihrer psychischen Ausnahmesituation - entgangen sind.
Zur Technik der rechtsmedizinischen körperlichen Untersuchung existieren verschiedene Übersichtsarbeiten, so das Buch
Grassberger M, Türk E E, Yen K: Klinisch-forensische Medizin, Springer Verlag
und verschiedene Arbeiten zur Untersuchungstechnik und zur gerichtsverwertbaren Beschreibung von Befunden z.B.:
https://www.frauennotruf-frankfurt.de/fachwissen/aerztliche-dokumentation.
Einen weiteren allgemeinen Überblick gestattet das für ärztliches Personal verfügbare Programm „Hans und Gretel“ (https://www.hansundgretel.help).
Verschiedene Arbeitsgruppen / Anbieter stellen Formulare zur Dokumentation von Verletzungen nach Gewalteinwirkung auf ihrer Internetseite zur Verfügung, die sich als eine Anleitung für eine systematische und vollständige Untersuchung eignen:
https://www.signal-intervention.de/materialien-fuer-fachkraefte
https://gobsis.de/anleitungen
Eine fotografische Bilddokumentation der Verletzungen im Rahmen der Untersuchung zusätzlich zur Beschreibung und Skizzierung ist in jedem Falle nützlich. Die Verletzungen müssen mit Maßstab fotografiert werden, so, dass ihre Lage am Körper, Größe und Beschaffenheit erkennbar wird (Übersichts-, Ausschnitts- und ggfs. Detailaufnahmen). Die Dokumentation ist besonders dann hilfreich, wenn eine Aussage vor Gericht zur Untersuchung erforderlich wird.
Nicht bei jedem Verletzten durch körperliche Gewalt werden Abstriche zur molekulargenetischen Untersuchung notwendig sein. Die Asservierung von Kleidungsstücken sollte eine absolute Ausnahme darstellen, da nach Ablauf der vertraglich festgelegten vierjährigen Lagerungsfrist eine Rückgabe an die Patienten nicht möglich ist.
Wenn der Verdacht auf eine Beibringung von zentralnervös wirksamen Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, sog. K.o.-Mittel) im Zusammenhang mit dem Vorfall besteht, sollten - mit Einverständnis der Geschädigten - Blut- und Urinproben für eine toxikologisch-chemische Untersuchung gesichert werden. Unbedingt erforderlich ist eine Serumprobe, am besten in einem Entnahmegefäß (ca. 10 ml) ohne Zusätze wie Gel oder Kugeln sowie eine Urinprobe (normaler Urinbecher für das Labor). Weiterhin wird zusätzlich eine Blutprobe mit einem Zusatz von Natriumfluorid (entsprechendes Entnahmegefäß) empfohlen. Bis zur Übergabe an den Kurier ist eine Lagerung der Proben bei Kühlschranktemperatur ratsam.
Praktisches Vorgehen:
Für die Überstellung der Unterlagen muss ein festgelegtes Verfahren eingehalten werden. Dieser Weg ist notwendig, da für den Fall einer Verwendung der Asservate im Strafverfahren ihr Transportweg und Verbleib lückenlos dokumentiert sein muss, anderenfalls könnten die Dokumente, Spuren und Asservate ihren Wert als Beweismittel verlieren.
Zunächst muss der Materialversand vorangemeldet werden. Dazu steht das Formular:
Anmeldung Dokumentation.pdf zur Verfügung.
Dieses senden Sie bitte an uns unter der E-Mail-Adresse: MB-Spurensicherung@medizin.uni-leipzig.de oder als Fax an 0341 97 15109.
Danach müssen die Unterlagen per Kurier an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig versendet werden. Bitte legen Sie der Sendung das ausgefüllte und ausgedruckte Formular
Asservatenliste.pdf bei. Lassen Sie sich den Empfang des Materials bitte vom Kurier bei der Abholung quittieren.
Die Dokumentation und das Material werden nach Eingang im Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig auf Übereinstimmung mit der Asservatenliste geprüft. Bei Diskrepanzen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.
Anschließend wird das Material zur Dokumentation (Formulare und Datenträger mit Fotos) in der Instituts-EDV erfasst und im Original archiviert. Abstriche werden durch die Abteilung für Molekulargenetik gelagert, Material für eine toxikologisch-chemische Untersuchung wird in der entsprechenden Abteilung archiviert. Es steht dann vertragsgemäß für vier Jahre im Falle einer Anzeigeerstattung und Schweigepflichtentbindung durch die Patienten den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten zur Verfügung.
Sie erhalten im Anschluss eine Kopie der Asservatenliste mit Übernahmevermerk als Quittung für den vollständigen Eingang des Materials.
Im Vertrag ist vorgesehen, dass den Instituten für Rechtsmedizin für die Verwaltung, Archivierung und Lagerung eine Unkostenpauschale zusteht. Diese beträgt für die Dokumentation 25 € und das molekulargenetische und toxikologische Material jeweils 50 € zzgl. USt. Dieser Betrag ist in der von den Krankenkassen gewähren Pauschale enthalten. Über diese Summe wird die Verwaltung der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig im folgenden Quartal eine Rechnung an Sie erstellen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Netzseite https://www.gewaltschutz.sachsen.de