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Vertrauliche Spurensicherung

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Patienten / Geschädigte

Sehr geehrte Patientin,

sehr geehrter Patient,

die Vertrauliche Spurensicherung wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, damit durch körperliche oder sexuelle Gewalt geschädigte erwachsene Personen, die sich noch nicht für eine Anzeige des Täters bei der Polizei entschließen können, ihre Verletzungen ärztlich untersuchen und dokumentieren lassen können.

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig ist Ansprechpartner für Geschädigte durch körperliche Gewalt.

Wenn Sie noch im Zweifel sind, ob Sie die Person, die Sie verletzt hat, bei der Polizei anzeigen wollen, sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt zur Rechtsmedizin aufnehmen, da eine frühestmögliche Untersuchung Ihren Zustand nach der Tat und Ihre Verletzungen am besten beschreiben kann. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen K.o.-Tropfen oder andere schädliche Substanzen beigebracht wurden, ist eine frühestmögliche Materialentnahme für einen Nachweis oftmals entscheidend. Nach der Untersuchung können Sie sich alle Umstände in Ruhe überlegen und Rat zur Frage nach einer Anzeige einholen. 

Wenn Sie sich für eine Untersuchung entscheiden, werden Sie durch ärztliches Personal aus der Rechtsmedizin zu Ihren Verletzungen befragt, die Verletzungen werden untersucht und so beschrieben und mit Ihrem Einverständnis fotografiert, dass sich später bei Bedarf Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht einen Eindruck über Ihre Verletzungen und Ihren Zustand machen können. Bei der Untersuchung ist immer eine zweite Person Ihres Geschlechts anwesend. Wenn Sie möchten, können Sie eine Vertrauensperson aus Ihrem Umfeld zur Untersuchung mitbringen.

Wenn wir der Meinung sind, dass Sie medizinisch weiter versorgt werden müssen, verweisen wie Sie an eine entsprechende Stelle.

Vertrauliche Spurensicherung bedeutet, dass über den Umstand, dass Sie zur Untersuchung waren und über die Untersuchungsergebnisse absolutes Stillschweigen gewahrt wird, solange Sie uns nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.

 Sie können Montag-Freitag zwischen 7:30 und 16:00 Uhr über die

Rufnummer 0341 97 15 152

Kontakt zu uns aufnehmen und bekommen einen Untersuchungstermin am gleichen Tag.

In den übrigen Zeiten können Sie sich in dringenden Fällen über die Rufnummer 0341 97 111 mit dem rechtsmedizinischen Bereitschaftsdienst verbinden und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Da diese Untersuchungen an eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden sind, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte und Ihren Ausweis mit. Privat krankenversicherten Patienten helfen wir selbstverständlich auch.

Wenn Sie möchten, können wir Sie an zuständige Hilfseinrichtungen vermitteln oder z.B. Kontakt zum Frauenhaus herstellen. 
Sollten Sie durch sexuelle Gewalt geschädigt worden sein, suchen Sie bitte zunächst ein Krankenhaus mit Frauenklinik bzw. eine Notaufnahme auf.


Ärztliches Personal

Sehr geehrte Kolleginnen

sehr geehrte Kollegen,

im Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Vertraulichen Spurensicherung nach § 27 Absatz 1 Satz 6 i. V. m. § 132k SGB V ist festgelegt, dass die Institute für Rechtsmedizin der Universitäten Dresden und Leipzig für die Asservierung aller bei diesen Untersuchungen gewonnenen Dokumentationen und Asservate zuständig sind.

Am Vertrag teilnehmende Einrichtungen aus dem Bereich der Landesdirektion Dresden senden ihre Unterlagen an das zuständige Institut in Dresden und Einrichtungen aus den Landesdirektionsbereichen Chemnitz und Leipzig an das Leipziger Institut.

Als Rechtsmediziner möchten wir Sie so gut wie möglich bei dieser Aufgabe unterstützen.

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung, dem Transport der Unterlagen und zur Asservierung können Sie sich während der Arbeitszeit montags bis freitags 8:00 - 16:00 Uhr telefonisch unter 0341 97 15152 und während der Bereitschaftsdienstzeit unter 0341 97 111 gern an uns wenden.

Alle gesetzlich krankenversicherten Geschädigten mit Verletzungen durch körperliche (nicht nur als häusliche Gewalt eingestufte) und / oder sexuelle Gewalt haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Untersuchung.

Der Umfang der Dokumentation ist fallabhängig. In jedem Fall ist eine Untersuchung der Geschädigten von Kopf bis Fuß anzustreben, in einer beträchtlichen Zahl der Fälle werden bei der Untersuchung Verletzungen festgestellt, die den Geschädigten bisher - insbesondere aufgrund ihrer psychischen Ausnahmesituation - entgangen sind.

Zur Technik der rechtsmedizinischen körperlichen Untersuchung existieren verschiedene Übersichtsarbeiten, so das Buch

Grassberger M, Türk E E, Yen K: Klinisch-forensische Medizin, Springer Verlag

und verschiedene Arbeiten zur Untersuchungstechnik und zur gerichtsverwertbaren Beschreibung von Befunden z.B.:

https://www.frauennotruf-frankfurt.de/fachwissen/aerztliche-dokumentation.

Einen weiteren allgemeinen Überblick gestattet das für ärztliches Personal verfügbare Programm „Hans und Gretel“ (https://www.hansundgretel.help).

Verschiedene Arbeitsgruppen / Anbieter stellen Formulare zur Dokumentation von Verletzungen nach Gewalteinwirkung auf ihrer Internetseite zur Verfügung, die sich als eine Anleitung für eine systematische und vollständige Untersuchung eignen:

https://www.signal-intervention.de/materialien-fuer-fachkraefte

https://gobsis.de/anleitungen

Eine fotografische Bilddokumentation der Verletzungen im Rahmen der Untersuchung zusätzlich zur Beschreibung und Skizzierung ist in jedem Falle nützlich. Die Verletzungen müssen mit Maßstab fotografiert werden, so, dass ihre Lage am Körper, Größe und Beschaffenheit erkennbar wird (Übersichts-, Ausschnitts- und ggfs. Detailaufnahmen). Die Dokumentation ist besonders dann hilfreich, wenn eine Aussage vor Gericht zur Untersuchung erforderlich wird.

Nicht bei jedem Verletzten durch körperliche Gewalt werden Abstriche zur molekulargenetischen Untersuchung notwendig sein. Die Asservierung von Kleidungsstücken sollte eine absolute Ausnahme darstellen, da nach Ablauf der vertraglich festgelegten vierjährigen Lagerungsfrist eine Rückgabe an die Patienten nicht möglich ist.

Wenn der Verdacht auf eine Beibringung von zentralnervös wirksamen Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente, sog. K.o.-Mittel) im Zusammenhang mit dem Vorfall besteht, sollten - mit Einverständnis der Geschädigten - Blut- und Urinproben für eine toxikologisch-chemische Untersuchung gesichert werden. Unbedingt erforderlich ist eine Serumprobe, am besten in einem Entnahmegefäß (ca. 10 ml) ohne Zusätze wie Gel oder Kugeln sowie eine Urinprobe (normaler Urinbecher für das Labor). Weiterhin wird zusätzlich eine Blutprobe mit einem Zusatz von Natriumfluorid (entsprechendes Entnahmegefäß) empfohlen. Bis zur Übergabe an den Kurier ist eine Lagerung der Proben bei Kühlschranktemperatur ratsam.

Praktisches Vorgehen:

Für die Überstellung der Unterlagen muss ein festgelegtes Verfahren eingehalten werden. Dieser Weg ist notwendig, da für den Fall einer Verwendung der Asservate im Strafverfahren ihr Transportweg und Verbleib lückenlos dokumentiert sein muss, anderenfalls könnten die Dokumente, Spuren und Asservate ihren Wert als Beweismittel verlieren.

Zunächst muss der Materialversand vorangemeldet werden. Dazu steht das Formular: Anmeldung Dokumentation.pdf  zur Verfügung.

Dieses senden Sie bitte an uns unter der E-Mail-Adresse: MB-Spurensicherung@medizin.uni-leipzig.de oder als Fax an 0341 97 15109.

Danach müssen die Unterlagen per Kurier an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig versendet werden. Bitte legen Sie der Sendung das ausgefüllte und ausgedruckte Formular Asservatenliste.pdf bei. Lassen Sie sich den Empfang des Materials bitte vom Kurier bei der Abholung quittieren.

Die Dokumentation und das Material werden nach Eingang im Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig auf Übereinstimmung mit der Asservatenliste geprüft. Bei Diskrepanzen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

Anschließend wird das Material zur Dokumentation (Formulare und Datenträger mit Fotos) in der Instituts-EDV erfasst und im Original archiviert. Abstriche werden durch die Abteilung für Molekulargenetik gelagert, Material für eine toxikologisch-chemische Untersuchung wird in der entsprechenden Abteilung archiviert. Es steht dann vertragsgemäß für vier Jahre im Falle einer Anzeigeerstattung und Schweigepflichtentbindung durch die Patienten den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten zur Verfügung.

Sie erhalten im Anschluss eine Kopie der Asservatenliste mit Übernahmevermerk als Quittung für den vollständigen Eingang des Materials.

Im Vertrag ist vorgesehen, dass den Instituten für Rechtsmedizin für die Verwaltung, Archivierung und Lagerung eine Unkostenpauschale zusteht. Diese beträgt für die Dokumentation 25 € und das molekulargenetische und toxikologische Material jeweils 50 € zzgl. USt. Dieser Betrag ist in der von den Krankenkassen gewähren Pauschale enthalten. Über diese Summe wird die Verwaltung der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig im folgenden Quartal eine Rechnung an Sie erstellen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Netzseite https://www.gewaltschutz.sachs​en.de​



Hilfsorganisationen

Wenn Sie Gewalt erlebt haben, sind Sie damit nicht allein. Wir unterstützen Sie vertraulich und ohne Verpflichtung zu einer Anzeige.

Sehr geehrte Damen und Herren, die bei der Betreuung und Unterstützung von Geschädigten engagiert sind

wenn Personen, die Sie unterstützen, körperliche und / oder sexuelle Gewalt erlebt haben, befinden sich diese in einer belastenden und unsicheren Situation. Für den Fall, dass die Geschädigten noch unentschlossen sind, ob sie Anzeige bei der Polizei erstatten möchten, gibt es die Möglichkeit der Vertraulichen Spurensicherung.

Dieses Angebot wurde geschaffen, damit gesetzlich krankenversicherte erwachsene Betroffene ihre Verletzungen medizinisch untersuchen und dokumentieren lassen können - ohne Anzeige bei der Polizei zu erststatten.

Ihre Klienten gewinnen dadurch Zeit, um in Ruhe über die nächsten Schritte nachzudenken, ohne dass wichtige Spuren verloren gehen. Allerdings gibt es bei manchen Delikten eine dreimonatige Frist zur Anzeigeerstattung und Stellung eines Strafantrages.

Wer ist Ihre Anlaufstelle?

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig ist Ansprechpartner für erwachsene Personen, die körperliche Gewalt erfahren haben.

Wenn Frauen sexuelle Gewalt erlitten haben, wenden sie sich zuerst an ein Krankenhaus mit Frauenklinik oder an eine Notaufnahme. Dort erfolgt die erste medizinische Versorgung und Spurensicherung.

Warum ist eine frühzeitige Untersuchung wichtig?

Nach Gewalteinwirkungen werden sich Verletzungen und Spuren mit der Zeit verändern oder zurückbilden. Eine möglichst frühzeitige Untersuchung hilft dabei, den körperlichen Zustand und Verletzungen so genau wie möglich festzuhalten oder im Falle einer Beibringung von K.o.-Mitteln oder ähnlichem Material für eine toxikologische Untersuchung zu entnehmen. Diese Dokumentation kann eine wichtige Grundlage sein, falls sich die von Ihnen unterstützten Personen zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheiden.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Untersuchung wird durch speziell geschultes, erfahrenes ärztliches Personal in der Rechtsmedizin durchgeführt und findet in geschützter Atmosphäre statt.

Dabei gilt:

  • Die Geschädigten bestimmen, was geschieht und was nicht.
  • Vor jeder Untersuchung werden sie über die einzelnen Schritte informiert.
  • Es wird nur das untersucht, womit sie einverstanden sind.

Der Ablauf umfasst:

ein Gespräch zu den erlittenen Verletzungen und zum Geschehen (soweit Ihre Mandanten darüber sprechen möchten)

  • eine sorgfältige körperliche Untersuchung
  • die genaue schriftliche Dokumentation der Befunde
  • fotografische Dokumentation Ihrer Verletzungen (nur mit Einverständnis)

Während der Untersuchung ist immer eine zweite geschlechtsgleiche Person anwesend. Wenn die Betroffenen möchten, können sie zusätzlich eine Vertrauensperson mitbringen.

Sollte sich zeigen, dass eine weitere medizinische Behandlung notwendig ist, vermitteln wir die Patienten an geeignete Einrichtungen.

Was bedeutet „vertraulich“ konkret?

Der Umstand, dass eine Untersuchung stattgefunden hat und alle Informationen, die uns anvertraut werden sowie sämtliche Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Das bedeutet:

  • Es erfolgt keine Weitergabe an Polizei oder andere Stellen, solange die geschädigten Personen uns nicht ausdrücklich schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.

Die erhobenen Befunde werden sicher aufbewahrt und können zu einem späteren Zeitpunkt - mit Zustimmung der Geschädigten - für ein mögliches Verfahren genutzt werden. Die mit den Krankenkassen vereinbarte Lagerungszeit beträgt 4 Jahre.

 

So erreichen Sie uns:

Montag bis Freitag, 7:30 - 16:00 Uhr

Telefon: 0341 97 15152

Die Betroffenen erhalten in der Regel noch am selben Tag einen Termin.

Außerhalb dieser Zeiten (in dringenden Fällen):

Telefon: 0341 97 111

Hier erreichen Sie den rechtsmedizinischen Bereitschaftsdienst und erhalten Beratung zum weiteren Vorgehen.

 

Was muss zur Untersuchung vorgelegt werden?

Weisen Sie ihre Mandanten bitte darauf hin, dass sie ihren Ausweis und ihre Krankenkassenkarte zur Untersuchung mitbringen.

 

Weitere Unterstützung

Neben der medizinischen Untersuchung können wir die Geschädigten - wenn diese dies wünschen - auch an passende Hilfsangebote vermitteln, zum Beispiel:

  • Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt
  • psychosoziale Unterstützung
  • Kontakt zu einem Frauenhaus / Männerhaus

Ihre Mandaten entscheiden selbst, ob und welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite https://www.gewaltschutz.sachsen.de​

 


Kontakt

Patienten / Geschädigte:

Wenn Sie Kontakt zur Rechtsmedizinischen Ambulanz aufnehmen oder einen Untersuchungstermin vereinbaren möchten:

Telefon während der Arbeitszeit montags- freitags 7:30 - 16:00 Uhr:      

0341 / 97 15 152

Rechtsmedizinischer Bereitschaftsdienst außerhalb der Arbeitszeit über die Zentrale:   0341 / 97 111

Fax:         0341 / 97 15 109

 

Ärztliches Personal

Konsultation während der Arbeitszeit montags- freitags 08:30 - 16:00 Uhr

Leiter Gewaltopferambulanz OA Dr. König                                                   

0341 / 97 15 115

Zentrale                                                                                                              0341 / 97 15 152

 

Außerhalb der Arbeitszeit: Rechtsmedizinischer Bereitschaftsdienst Verbindung über                 

0341 / 97 111

E-Mail: MB-spurensicherung@medizin.uni-leipzig.de

 

Herunterladen von Dokumenten:

https://www.uniklinikum-leipzig.de/einrichtungen/rechtsmedizin/Freigegebene%20Dokumente/Anmeldung%20Dokumentation.Neu.pdf

https://www.uniklinikum-leipzig.de/einrichtungen/rechtsmedizin/Freigegebene%20Dokumente/Asservatenliste.Neu.pdf
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Johannisallee 28, Haus H
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15 100
Fax:
0341 - 97 15 109
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