Die Forensische Pathologie befasst sich mit unerwarteten und plötzlichen Todesfällen, bei denen die Todesursache zunächst unklar ist. Die Untersuchung der Leiche im Rahmen einer Obduktion (innere Leichenschau) dient dann der Feststellung der Todesursache und über die Rekonstruktion der äußeren Umstände (Darstellung einer Kausalkette) letztlich der Klassifikation der Todesart als natürlicher oder nichtnatürlicher Tod.
Die Forensische Traumatologie umfasst die rechtsmedizinische Untersuchung und Rekonstruktion von Todesfällen infolge äußerer Gewalteinwirkung - z. B. Gewaltverbrechen, Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Sportunfälle.
Leichenschau und Todesbescheinigungen
Zur Durchführung der Leichenschau ist nach dem Sächsischen Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen jeder approbierte Arzt verpflichtet. (SächsBestG in Fassung 2018; PDF)
Bei der Untersuchung muss er neben den Personalien Feststellungen zu den:
- sicheren Zeichen des Todes (Totenflecken, Totenstarre, späte Leichenerscheinungen, nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen, Hirntod)
- zum Zeitpunkt des Todeseintrittes
- zur Todesart (natürlicher, nichtnatürlicher Tod, unklare Todesart)
- und zur Todesursache vornehmen.
Die sorgfältige Leichenschau soll an dem Ort, an dem der Tod eingetreten oder die Leiche aufgefunden wurde, unverzüglich vorgenommen werden. Nur bei ungünstigen äußeren Umständen (z.B. Tod in der Öffentlichkeit) ist ein Verbringen der Leiche an einen geeigneten Ort statthaft.
Der Tote ist zu entkleiden und unter Einbeziehung aller Körperregionen, insbesondere auch des Rückens, der Hals- und Nackenregion und der Kopfhaut, gründlich zu untersuchen. Der Arzt hat hierbei vor allem auf Merkmale zu achten, die auf einen nichtnatürlichen Tod hindeuten. Sollte von Anfang an augenscheinlich ein nichtnatürlicher Tod vorliegen (z.B. Erhängungstod, Schussverletzung), ist am Ereignisort nichts zu verändern. Die Leichenschau beschränkt sich dann ausschließlich auf die Feststellung sicherer Todeszeichen, ansonsten sind geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation bis zum Auftreten sicherer Zeichen des Todes) durchzuführen. Veränderungen an der Leiche oder der Umgebung sind - soweit möglich - zu unterlassen bzw. sollten den Polizeibeamten mitgeteilt werden.
Nach Abschluss der Leichenschau hat der Arzt eine Todesbescheinigung auszufüllen.
Bei Verdacht auf einen nichtnatürlichen Tod, wenn es sich um einen unbekannten Toten oder eine unklare Todesart handelt, muss der Arzt unmittelbar die Polizei informieren. Nach ersten Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob eine gerichtliche Obduktion angeordnet wird. Letztendlich geht es um die Frage, ob ein Fremdverschulden den Tod bewirkt haben kann oder nicht.
Im Auftrag der Polizei oder Staatsanwaltschaft wird durch den Dienstarzt des Instituts für Rechtsmedizin eine Leichenschau am Ereignisort durchgeführt und eine Todesbescheinigung ausgefüllt.
Obduktionen
Bei der überwiegenden Anzahl der Obduktionen im Institut für Rechtsmedizin handelt es sich um sogenannte gerichtliche Sektionen. Diese werden in Fällen von unklarer oder nichtnatürlicher Todesursache sowie bei unbekannten Leichen im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts durchgeführt (Leitlinien der Obduktion; PDF). Zur Durchführung einer gerichtlichen Sektion ist die Zustimmung der Angehörigen nicht notwendig, es besteht für die Angehörigen auch keine Möglichkeit des Widerspruchs.
Eine Obduktion besteht aus einer äußeren und inneren Besichtigung. Die innere Besichtigung beinhaltet immer die Öffnung aller drei Körperhöhlen (Kopf-, Brust- und Bauchhöhle). Die Organe werden einzeln untersucht und alle festgestellten Verletzungen oder krankhafte Veränderungen beschrieben. Für weitere Untersuchungen oder zur Sicherung der Diagnose werden auf Verfügung der Staatsanwaltschaft hin Proben von Organen (z. B. für histologische Untersuchungen) sowie verschiedene Körperflüssigkeiten (z. B. Blut/Urin zur Alkoholuntersuchung) entnommen. Nach der Obduktion werden die Organe wieder in die Leiche gegeben und die eröffneten Körperhöhlen verschlossen. Danach kann die Freigabe durch die Behörden zur Bestattung erfolgen.
Neben der gerichtlichen Obduktion können auch sozialversicherungsrechtliche Obduktionen durch Berufsgenossenschaften angeordnet werden, weiterhin Obduktionen bei Seuchenverdacht oder bei unbekannter Todesursache durch die Gesundheitsämter.
In unserem Institut werden auch klinische Obduktionen und Privatsektionen auf Wunsch bzw. bei Einverständnis der Angehörigen durchgeführt.
Die Ausgabe von Verstorbenen an die beauftragten Bestattungsinstitute erfolgt Montag bis Freitag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache (Tel. 0341 - 9715 152).
Histologie
Feingewebliche Untersuchungen werden zur Absicherung der Obduktionsdiagnosen und Feststellung der Todesursache sowie der Diagnostik des Wundalters mit folgenden Färbungen und Techniken ausgeführt:
1. Routine- und Spezialfärbungen
- Hämatoxylin-Eosin (HE), Giemsa
- Berliner-Blau-Reaktion – Hämosiderin, Siderophagen
- Sudan III – Fettfärbung am Gefrierschnitt
- Goldner, van Gieson (vG), Elastica v. Gieson (EvG) – Bindegewebsfärbungen
- Perjodsäure-Schiff-Reaktion (PAS), Alcianblau PAS – u.a. saure Mukopolysaccharide (Saccharide)
- Gram, Ziehl-Neelsen – Bakterien und säurefeste Stäbchen
- Gomori – Retikulinfasern
- Kongorot – Amyloidnachweis
- Fibrinfärbung nach Weigert
- Lie, Luxol fast blue, PTAH - Herzmuskelschäden
2. Immunhistologische Färbungen (ABC-Methode)
2.1. Wundalter / Vitalitätsnachweis
- Fibrinogen, Fibronectin
- C5b9 (Complement)
- CE - Granulozyten
- CD3 - Lymphozyten
- CD68 - Makrophagen
Blutspurenmuster
Blutspuren sind ein bedeutendes Element der medizinisch-naturwissenschaftlich basierten Tatrekonstruktion. Durch eine entsprechende Analyse können Ort, Art und Intensität von Gewalteinwirkungen abgeschätzt, eine Abfolge von Ereignissen festgelegt und somit Detailfragen im Rahmen einer Tatrekonstruktion beantwortet werden. In Einzelfällen können solche Untersuchungen als Hilfe bei der Differenzierung zwischen Unfall, Tötungsdelikt und Suizid oder bei der Erkennung von Fremdblutspuren dienen.
Grundlagen für die Erstellung von Blutspurenmuster-Gutachten sind eine systematische Ausbildung, eine Tatortbesichtigung oder hilfsweise eine gute Fotodokumentation sowie, wenn vorhanden, Kenntnis von Obduktionsbefund bzw. Täter- und Opfereinlassung.
Am Institut für Rechtsmedizin Leipzig werden die Gutachten nach den Richtlinien der International Association of Bloodstain Pattern Analysts (IABPA) durch einen zertifizierten Sachverständigen für Blutspurenmuster-Analyse erstellt.