Die Untersuchung von Tatortspuren und Vergleichsproben erfolgt ausschließlich im Auftrag von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten nach den Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO). Wir arbeiten nach den Richtlinien der deutschen Spurenkommission (www.gednap.de) und der internationalen Fachgesellschaft für Forensische Genetik (www.isfg.org). Das Labor nimmt regelmäßig erfolgreich an den GEDNAP-Ringversuchen zur externen Qualitätsüberprüfung teil und ist für diese Analysen ebenfalls akkreditiert (DIN EN ISO 17025).
Im Rahmen der Bearbeitung von Tatortspuren werden folgende Leistungen angeboten:
- Sicherung von DNA-Spuren an komplexen Spurenträgern (zum Beispiel Gegenstände von Tatorten, Bekleidung, etc.) sowie Fotodokumentation
- Durchführung von Vortesten zum Nachweis von Blut oder Sekreten
- Untersuchung von sekundären Spurenträgern (Abriebe, Abklebungen, etc.) und Vergleichsproben (Mundschleimhautabriebe) inkl. DNA-Extraktion, Quantifizierung, PCR-Amplifikation und Fragmentanalyse
- Auswertung der gewonnenen Daten, ggf. biostatistische Bewertung nach aktuell geltenden Richtlinien
- Erstattung von wissenschaftlichen Gutachten oder Befundberichten
- Erstellung von Meldebögen für die DNA-Analyse-Datei
- DNA-Analysen zur Identitätsfeststellung
Eine DNA-Analyse zur Feststellung der Identität erfolgt, wenn aufgrund äußerer Veränderungen (z. B. Fäulnis oder Brandeinwirkung) keine Identifizierung anhand des äußeren Erscheinungsbildes mehr möglich ist. Weiterhin kann eine Identifizierung von Verstorbenen nach Massenkatastrophen erfolgen.
Als Referenzmaterial eignen sich in erster Linie Proben von Verwandten ersten Grades des Verstorbenen. Stehen keine verwandten Personen zur Verfügung, ist ein Abgleich mit Gegenständen aus dem persönlichen Umfeld des Verstorbenen (z.B. Zahnbürste, Rasierer, Haarbürste) möglich.