Aktuelles

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Vertrauliche Spurensicherung

Patienten / Geschädigte


Sehr geehrte Patientin,

sehr geehrter Patient,

die Vertrauliche Spurensicherung wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, damit durch körperliche oder sexuelle Gewalt geschädigte erwachsene Personen, die sich noch nicht für eine Anzeige des Täters bei der Polizei entschließen können, ihre Verletzungen ärztlich untersuchen und dokumentieren lassen können.

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig ist Ansprechpartner für Geschädigte durch körperliche Gewalt.

Wenn Sie noch im Zweifel sind, ob Sie die Person, die Sie verletzt hat, bei der Polizei anzeigen wollen, sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt zur Rechtsmedizin aufnehmen, da eine frühestmögliche Untersuchung Ihren Zustand nach der Tat und Ihre Verletzungen am besten beschreiben kann. Danach können Sie sich alle Umstände in Ruhe überlegen und Rat zur Frage nach einer Anzeige einholen.

Wenn Sie sich für eine Untersuchung entscheiden, werden Sie durch ärztliches Personal aus der Rechtsmedizin zu Ihren Verletzungen befragt, die Verletzungen werden untersucht und so beschrieben und mit Ihrem Einverständnis fotografiert, dass sich später bei Bedarf Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht einen Eindruck über Ihre Verletzungen und Ihren Zustand machen können. Bei der Untersuchung ist immer eine zweite Person ihres Geschlechts anwesend, wenn Sie möchten, können Sie eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitbringen.

Wenn wir der Meinung sind, dass Sie medizinisch weiter versorgt werden müssen, verweisen wie Sie an eine entsprechende Stelle.

Vertrauliche Spurensicherung bedeutet, dass über den Umstand, dass Sie zur Untersuchung waren und über die Untersuchungsergebnisse absolutes Stillschweigen gewahrt wird, solange Sie uns nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.

Sie können Montag-Freitag zwischen 7:30 und 16:00 Uhr über die

Rufnummer 0341 97 15 152

Kontakt zu uns aufnehmen und bekommen einen Untersuchungstermin am gleichen Tag.

In den übrigen Zeiten können Sie sich in dringenden Fällen über die Rufnummer 0341 97 111 mit dem rechtsmedizinischen Bereitschaftsdienst verbinden und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Da diese Untersuchungen an eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden sind, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte und Ihren Ausweis mit.

Wenn Sie möchten, können wir Sie an zuständige Hilfseinrichtungen vermitteln oder z.B. Kontakt zum Frauenhaus herstellen.

Sollten Sie durch sexuelle Gewalt geschädigt worden sein, suchen Sie bitte zunächst ein Krankenhaus mit Frauenklinik bzw. eine Notaufnahme auf



Ärztliches Personal

Sehr geehrte Kolleginnen

sehr geehrte Kollegen,

im Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den Gesetzlichen Krankenkassen zur Vertraulichen Spurensicherung nach § 27 Absatz 1 Satz 6 i. V. m. § 132k SGB V ist festgelegt, dass die Institute für Rechtsmedizin der Universitäten Dresden und Leipzig für die Asservierung aller bei diesen Untersuchungen gewonnenen Dokumentationen und Asservate zuständig sind.

Am Vertrag teilnehmende Einrichtungen aus dem Bereich der Landesdirektion Dresden senden ihre Unterlagen an das zuständige Institut in Dresden und Einrichtungen aus den Landesdirektionsbereichen Chemnitz und Leipzig an das Leipziger Institut.

Als Rechtsmediziner möchten wir Sie so gut wie möglich bei dieser Aufgabe unterstützen.

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung, dem Transport der Unterlagen und zur Asservierung können Sie sich während der Arbeitszeit montags bis freitags 8:00 - 16:00 Uhr telefonisch unter 0341 97 15152 und während der Bereitschaftsdienstzeit unter 0341 97 111 gern an uns wenden.

Der Umfang der Dokumentation ist fallabhängig. In jedem Fall ist eine Untersuchung der Geschädigten von Kopf bis Fuß anzustreben, in einer beträchtlichen Zahl der Fälle werden bei der Untersuchung Verletzungen festgestellt, die den Geschädigten bisher - insbesondere aufgrund ihrer psychischen Ausnahmesituation - entgangen sind.

Zur Technik der rechtsmedizinischen körperlichen Untersuchung existieren verschiedene Übersichtsarbeiten, so das Buch

Grassberger M, Türk E E, Yen K: Klinisch-forensische Medizin, Springer Verlag

und verschiedene Arbeiten zur Untersuchungstechnik und zur gerichtsverwertbaren Beschreibung von Befunden z.B.:

https://www.frauennotruf-frankfurt.de/fachwissen/aerztliche-dokumentation.

Einen weiteren allgemeinen Überblick gestattet das für ärztliches Personal verfügbare Programm „Hans und Gretel“.

Verschiedene Arbeitsgruppen / Anbieter stellen Formulare zur Dokumentation von Verletzungen nach Gewalteinwirkung auf ihrer Internetseite zur Verfügung, die sich als eine Anleitung für eine systematische und vollständige Untersuchung eignen:

https://www.signal-intervention.de/materialien-fuer-fachkraefte

https://gobsis.de/anleitungen

Nicht bei jedem Verletzten durch körperliche Gewalt werden Abstriche oder die Asservierung von Blut und / oder Urin zur toxikologisch-chemischen Untersuchung notwendig sein. Die Asservierung von Kleidungsstücken sollte eine absolute Ausnahme darstellen, da nach Ablauf der vertraglich festgelegten vierjährigen Lagerungsfrist eine Rückgabe an die Patienten nicht möglich ist.

 

Praktisches Vorgehen:

Für die Überstellung der Unterlagen muss ein festgelegtes Verfahren eingehalten werden. Dieser Weg ist notwendig, da für den Fall einer Verwendung der Asservate im Strafverfahren ihr Transportweg und Verbleib lückenlos dokumentiert sein muss, anderenfalls könnten die Dokumente, Spuren und Asservate ihren Wert als Beweismittel verlieren.

Zunächst muss der Materialversand vorangemeldet werden. dazu steht das Formular A​nmeldung Dokumentation.pdf zur Verfügung.

Dieses senden Sie bitte an uns unter der E-Mail-Adresse: rechtsmedizin@medizin.uni-leipzig.de​​ oder als Fax an 0341 97 15109.

Danach müssen die Unterlagen per Kurier an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig versendet werden. Bitte legen Sie der Sendung das ausgefüllte und ausgedruckte Formular ​ Asservatenliste.pdf bei. Lassen Sie sich den Empfang des Materials bitte vom Kurier bei der Abholung quittieren.

Die Dokumentation und das Material werden nach Eingang im Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig auf Übereinstimmung mit der Asservatenliste geprüft. Bei Diskrepanzen setzen wir mit Ihnen in Verbindung. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

Anschließend wird das Material in der Instituts-EDV erfasst und archiviert. Abstriche werden durch die Abteilung für Molekulargenetik gelagert, Material für eine toxikologisch-chemische Untersuchung wird in den entsprechenden Abteilung archiviert. Es steht dann vertragsgemäß für vier Jahre im Falle einer Anzeigeerstattung und Schweigepflichtentbindung durch die Patienten den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten zur Verfügung.

Sie erhalten im Anschluss eine Kopie der Asservatenliste mit Übernahmevermerk als Quittung für den vollständigen Eingang des Materials.

 

Im Vertrag ist vorgesehen, dass den Instituten für Rechtsmedizin für die Verwaltung, Archivierung und Lagerung eine Unkostenpauschale zusteht. Diese beträgt für die Dokumentation 25 € und das molekulargenetische und toxikologische Material jeweils 50 € zzgl. USt. Dieser Betrag ist in der von den Krankenkassen gewähren Pauschale enthalten. Über diese Summe wird die Verwaltung der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig eine Rechnung an Sie erstellen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Netzseite https://www.gewaltschutz.sachsen​.de​

Stellenangebote

​Stellenangebote

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Famulaturen

Zur Buchung bitte auf den Link klicken: 



Praktisches Jahr

Am Institut für Rechtsmedizin stehen 2 Ausbildungsplätze für das Praktische Jahr zur Verfügung. 

Das Fach Rechtsmedizin ist als Wahlfach anerkannt und kann für 16 Wochen belegt werden.

PJ-Beauftragte des Instituts ist Frau Dr. med. Julia Schlote (Julia.Schlote@medizin.uni-leipzig.de).

Die Koordination der PJ-Plätze erfolgt über das Referat Lehre: ​

Ansprechpartner

Herr M. Kullmann
Telefon: 0341 - 97 15923
E-Mail:  Michael.Kullmann@medizin.uni-leipzig.de


Veranstaltungen

Informationen zu möglichen Veranstaltungen oder öffentlichen Promotionsverteidigungen werden hier bekanntgegeben. 

      Weiterbildungsplan Rechtsmedizin 2026

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Promotionsthemen

  • Zur Zeit keine Angebote.


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Johannisallee 28, Haus H
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15 100
Fax:
0341 - 97 15 109
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