Sehr geehrte Kolleginnen
sehr geehrte Kollegen,
im Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den Gesetzlichen Krankenkassen zur Vertraulichen Spurensicherung nach § 27 Absatz 1 Satz 6 i. V. m. § 132k SGB V ist festgelegt, dass die Institute für Rechtsmedizin der Universitäten Dresden und Leipzig für die Asservierung aller bei diesen Untersuchungen gewonnenen Dokumentationen und Asservate zuständig sind.
Am Vertrag teilnehmende Einrichtungen aus dem Bereich der Landesdirektion Dresden senden ihre Unterlagen an das zuständige Institut in Dresden und Einrichtungen aus den Landesdirektionsbereichen Chemnitz und Leipzig an das Leipziger Institut.
Als Rechtsmediziner möchten wir Sie so gut wie möglich bei dieser Aufgabe unterstützen.
Bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung, dem Transport der Unterlagen und zur Asservierung können Sie sich während der Arbeitszeit montags bis freitags 8:00 - 16:00 Uhr telefonisch unter 0341 97 15152 und während der Bereitschaftsdienstzeit unter 0341 97 111 gern an uns wenden.
Der Umfang der Dokumentation ist fallabhängig. In jedem Fall ist eine Untersuchung der Geschädigten von Kopf bis Fuß anzustreben, in einer beträchtlichen Zahl der Fälle werden bei der Untersuchung Verletzungen festgestellt, die den Geschädigten bisher - insbesondere aufgrund ihrer psychischen Ausnahmesituation - entgangen sind.
Zur Technik der rechtsmedizinischen körperlichen Untersuchung existieren verschiedene Übersichtsarbeiten, so das Buch
Grassberger M, Türk E E, Yen K: Klinisch-forensische Medizin, Springer Verlag
und verschiedene Arbeiten zur Untersuchungstechnik und zur gerichtsverwertbaren Beschreibung von Befunden z.B.:
https://www.frauennotruf-frankfurt.de/fachwissen/aerztliche-dokumentation.
Einen weiteren allgemeinen Überblick gestattet das für ärztliches Personal verfügbare Programm „Hans und Gretel“.
Verschiedene Arbeitsgruppen / Anbieter stellen Formulare zur Dokumentation von Verletzungen nach Gewalteinwirkung auf ihrer Internetseite zur Verfügung, die sich als eine Anleitung für eine systematische und vollständige Untersuchung eignen:
https://www.signal-intervention.de/materialien-fuer-fachkraefte
https://gobsis.de/anleitungen
Nicht bei jedem Verletzten durch körperliche Gewalt werden Abstriche oder die Asservierung von Blut und / oder Urin zur toxikologisch-chemischen Untersuchung notwendig sein. Die Asservierung von Kleidungsstücken sollte eine absolute Ausnahme darstellen, da nach Ablauf der vertraglich festgelegten vierjährigen Lagerungsfrist eine Rückgabe an die Patienten nicht möglich ist.
Praktisches Vorgehen:
Für die Überstellung der Unterlagen muss ein festgelegtes Verfahren eingehalten werden. Dieser Weg ist notwendig, da für den Fall einer Verwendung der Asservate im Strafverfahren ihr Transportweg und Verbleib lückenlos dokumentiert sein muss, anderenfalls könnten die Dokumente, Spuren und Asservate ihren Wert als Beweismittel verlieren.
Zunächst muss der Materialversand vorangemeldet werden. dazu steht das Formular
Anmeldung Dokumentation.pdf zur Verfügung.
Dieses senden Sie bitte an uns unter der E-Mail-Adresse: rechtsmedizin@medizin.uni-leipzig.de oder als Fax an 0341 97 15109.
Danach müssen die Unterlagen per Kurier an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig versendet werden. Bitte legen Sie der Sendung das ausgefüllte und ausgedruckte Formular
Asservatenliste.pdf bei. Lassen Sie sich den Empfang des Materials bitte vom Kurier bei der Abholung quittieren.
Die Dokumentation und das Material werden nach Eingang im Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig auf Übereinstimmung mit der Asservatenliste geprüft. Bei Diskrepanzen setzen wir mit Ihnen in Verbindung. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.
Anschließend wird das Material in der Instituts-EDV erfasst und archiviert. Abstriche werden durch die Abteilung für Molekulargenetik gelagert, Material für eine toxikologisch-chemische Untersuchung wird in den entsprechenden Abteilung archiviert. Es steht dann vertragsgemäß für vier Jahre im Falle einer Anzeigeerstattung und Schweigepflichtentbindung durch die Patienten den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten zur Verfügung.
Sie erhalten im Anschluss eine Kopie der Asservatenliste mit Übernahmevermerk als Quittung für den vollständigen Eingang des Materials.
Im Vertrag ist vorgesehen, dass den Instituten für Rechtsmedizin für die Verwaltung, Archivierung und Lagerung eine Unkostenpauschale zusteht. Diese beträgt für die Dokumentation 25 € und das molekulargenetische und toxikologische Material jeweils 50 € zzgl. USt. Dieser Betrag ist in der von den Krankenkassen gewähren Pauschale enthalten. Über diese Summe wird die Verwaltung der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig eine Rechnung an Sie erstellen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Netzseite https://www.gewaltschutz.sachsen.de