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Forensische Toxikologie

​​​​​​​​Die Forensische Toxikologie bearbeitet mittels moderner physikalisch-chemischer Analysenverfahren die folgenden Schwerpunkte:
​
  • Blutalkoholanalysen sowie weiterführende spezialisierte Untersuchungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum (Begleitstoffanalytik)
  • Nachweis von Betäubungsmitteln und zentral wirksamen Medikamenten überwiegend bei Verkehrsteilnehmern aber auch bei Tätern oder Opfern bei Straftaten
  • Allgemeine Suchanalysen auf toxische Stoffe (Gifte, Medikamente, Betäubungsmittel) bei Verdacht der akuten Vergiftung oder ungeklärten Sterbefällen (Sektionstoxikologie)
  • Untersuchung verdächtiger Materialien oder Substanzspuren auf toxische Wirkstoffe

Blutalkohol

​Für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) sind zwei voneinander unabhängige Methoden eines zertifizierten Analysensystems vorgeschrieben. Es werden zwei Varianten der Headspace - Gaschromatographie - jeweils mit Doppelbestimmung - eingesetzt. Die Einzelwerte beider Methoden müssen nahezu exakt übereinstimmen, nur geringste Abweichungen sind erlaubt.

Begleitstoffanalysen

Bei der Begleitstoffanalyse werden charakteristische Inhaltstoffe von alkoholischen Getränken im Blut nachgewiesen. Diese Substanzen liegen in ca. 100- bis 1000-fach geringerer Konzentration als Ethanol im Blut vor. Die Untersuchung erfolgt ebenfalls gastromatographisch. Über das im Blut vorliegende Muster der Begleitstoffe lassen sich Trinkangaben überprüfen, die häufig als sog. „Nachtrunk" angegeben werden.​​

Betäubungsmittel im biologischen Material

Betäubungsmitteluntersuchungen können im Blut, im Urin und ggf. weiteren Untersuchungsmaterialien durchgeführt werden. Je nach Material sind unterschiedliche Bewertungen aus den Untersuchungen ableitbar. Eine Blutprobe erlaubt Aussagen über eine aktuelle Einwirkung zum Zeitpunkt der Blutentnahme und eine Aufnahme die typischerweise nur wenige Stunden vor der Blutentnahme erfolgte. Im Urin kann die Ausscheidung über viele Stunden bis zu mehreren Tagen mehreren Tagen festgestellt werden.
Routinemäßig werden Blutproben von Verkehrsteilnehmern auf Amphetamine, Designerdrogen, Cannabis, Kokain und Opiate untersucht. Das Spektrum kann je nach Fragestellung erweitert werden.​

Beleg einer Alkohol- bzw. Drogenabstinenz für die MPU

Beleg einer Alko​hol- bzw. Drogenabstinenz für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)​

In Vorbereitung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann ein Abstinenzbeleg hinsichtlich Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum notwendig sein. Diese Abstinenzuntersuchungen können in unserem Institut unter Einhaltung der Anforderungen der CTU-Kriterien (aktuelle Ausgabe „) durchgeführt werden. 


​1. Kontakt Abstinenzkontrollprogramm

Telefon: 0341-9715133 oder 
                0151-14496426 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-15 Uhr)

Ansprechpartner: Dr. S. Becker, Dr. B. Franz, OA Dr. C. König​

​2. Information zur Verwertbarkeit der Befunde

3. Informationen zum Urink​ontrollprogramm nach CTU-Kriterien

Bei dem Urinkontrollprogramm wird nach kurzfristiger Einbestellung eine vorgegebene Anzahl von Urinkontrollen durchgeführt. Hierzu wird mit Ihnen nach einem Informationsgespräch eine entsprechende Vereinbarung mit sämtlichen benötigten Daten und Informationen abgeschlossen. 








Grundsätzlich sind folgende Abwesenheiten zulässig:

  • Abstinenzzeitraum 15 Monate: 70 Tage, max. 5 zusammenhängende Wochen

Krankheit gilt als Abwesenheit und muss sofort gemeldet werden. Bei bereits übermitteltem Urinabgabetermin muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Es muss eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. 

​Untersuchungsumfang

Alkoholabstinenz:               Ethylglucuronid (EtG)

​​Cannabinoide
THC-Carbonsäure
  
​Opiate
​Morphin, Codein, Dihydrocodein
​Cocain
​Benzoylecgonin
​Amphetamine
​Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDA, MDEA
​Methadon
​Methadon und Metabolit EDDP
​​Benzodiazepine
​Diazepam, Nordazepam, Oxazepam, Alprazolam-Metabolit, Bromazepam-Metabolit, Flunitrazepam-Metabolit, Lorazepam
​Opioide
​Buprenorphin und Metabolit, Tilidin-Metabolit, Oxycodon, Tramadol und Metabolit, Fentanyl und Metabolit

Gemäß den CTU-Kriterien ist bei Konsum neuer psychoaktiver Stoffe (NpS) oder Medikamenten der Untersuchungsumfang au​f die entsprechende Substanz oder Stoffgruppe zu erweitern.​

​Abbruch des Kontrollprogramms gemäß der CTU-Kriterien

Es gelten folgende Abbruchkriterien

  • Positiver Befund
  • Fehlen zum anberaumten Termin bzw. deutliches Verspäten, so dass Probennahme nicht mehr durchführbar ist
  • Kein ärztliches Attest bei krankheitsbedingtem Fehlen zur Probenabgabe
  • Zu späte Bekanntgabe der Abwesenheit
  • in den ersten zwei Wochen oder am Ende der Vertragslaufzeit mehr als eine Woche Abwesenheit
  • Einnahme relevanter Medikamente ohne Nachweis der ärztlichen Verschreibung
  • Wiederholt stark verdünnter Urin (Kreatinin unter 20 mg/dl, zweimal in der Vertragslaufzeit) oder einmalig sehr stark verdünnter Urin (Kreatinin kleiner oder gleich 5,6 mg/dl)

4. Informationen zur Haarkontrollprogramm nach CTU-Kriterien​

Der Abstinenzbeleg erfolgt über die Entnahme von Kopfhaar. Es werden zwei  ca. 0,5 cm dicke Strähnen direkt über der Kopfhaut am Hinterkopf abgeschnitten. Grundsätzlich wird für Kopfhaar eine durchschnittliche Wachstumsgeschwindigkeit von einem Zentimeter pro Monat angenommen. Das bedeutet, dass bei der Untersuchung von einem Zentimeter langem Haar ab Kopfhaut der Konsum von Substanzen vom Zeitraum von einem Monat vor Probenabgabe nachgewiesen werden können.

Zu untersuchende Haarlängen für die Abstinenzbelege:

  • Alkoholabstinenz: max. 3 cm lange Haare
  • Drogenabstinenz: max. 6 cm lange Haare​

Die letzte Haarprobe eines Kontrollzeitraumes darf nicht mehr als 2 Wochen vor oder nach dem Abschlussdatum eines Kontrollzeitraumes erfolgen, anderenfalls bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung. Nachweislücken zwischen den einzelnen Proben von bis zu zwei Wochen sind akzeptabel.

Hinweise zur Behandlung der Haare auf das Abstinenzprogramm

Kosmetisch behandelte Haare, bspw. mittels Colorierung / Bleichen oder Dauerwelle, sind für die Untersuchung auf Alkoholabstinenz nicht zulässig. 
Im Rahmen der Drogenabstinenz können zunächst gefärbte Haare abgegeben werden, wenn parallel ein Urinkontrollprogramm zur Bestätigung einer Abstinenz absolviert wird. Für die weitere Untersuchung einer 6 cm langen Haarsträhne muss dann eine unbehandelte Haarprobe abgegeben werden.

Sollte ihm Rahmen der Untersuchung eine Haarbehandlung festgestellt werden, so kann ein negatives Ergebnis nicht als Abstinenzbeleg gewertet werden.

​Untersuchungsumfang

Alkoholabstinenz:               Ethylglucuronid (EtG)

​​Cannabinoide
THC-Carbonsäure
  
​Opiate
​Morphin, Codein, Dihydrocodein
​Cocain
​Benzoylecgonin
​Amphetamine
​Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDA, MDEA
​Methadon
​Methadon und Metabolit EDDP
​​Benzodiazepine
​Diazepam, Nordazepam, Oxazepam, Alprazolam-Metabolit, Bromazepam-Metabolit, Flunitrazepam-Metabolit, Lorazepam
​Opioide
​Buprenorphin und Metabolit, Tilidin-Metabolit, Oxycodon, Tramadol und Metabolit, Fentanyl und Metabolit

Gemäß den CTU-Kriterien ist bei Konsum neuer psychoaktiver Stoffe (NpS) oder Medikamenten der Untersuchungsumfang auf die entsprechende Substanz oder Stoffgruppe zu erweitern.



Sektionstoxikologie

Bei der Klärung der Todesursache im Rahmen rechtsmedizinischer Untersuchungen ist ein Vergiftungsgeschehen oder eine Beeinträchtigung durch Substanzen zur Todeszeit häufig in Betracht zu ziehen. Das Spektrum der in Frage kommenden Stoffe ist außerordentlich groß. Prinzipiell kommen hunderte Medikamente und Rauschmittel sowie zahlenmäßig noch erheblich mehr allgemeine Gifte in Betracht. Dabei kann es sich um gasförmige, flüssige oder feste Stoffe handeln, die auf unterschiedlichste Weise aufgenommen werden. Um möglichst viele dieser Substanzen erfassen bzw. ausschließen zu können, sind systematische Analysen und Kombinationen verschiedenster Methoden erforderlich. Die Durchführung, Auswertung und Interpretation der Analysen erfordert eine stetige Weiterentwicklung der analytischen Methodik sowie die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Bereich Pharmakologie und Toxikologie.​

Ansprechpartner


Dr. rer. nat. Sven Baumann
Abteilungsleiter
Chemiker

Telefon:  0341 - 97 15138 
Telefon:  0341 - 97 15133​
Fax:       0341 - 97 15124 
E-Mail:   Sven.Baumann@medizin.uni-leipzig.de

Dr. sc. hum. Susen Becker
stellvertretende Abteilungsleiterin
Fachingenieurin für Toxikologie​​ 

Telefon:  0341 - 97 15133 
Fax:       0341 - 97 15124
E-Mail:   Susen.Becker@medizin.uni-leipzig.de​

​
Johannisallee 28, Haus H
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15 100
Fax:
0341 - 97 15 109
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