In Vorbereitung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann ein Abstinenzbeleg hinsichtlich Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum notwendig sein. Diese Abstinenzuntersuchungen können in unserem Institut unter Einhaltung der Anforderungen der CTU-Kriterien (aktuelle Ausgabe „
Grundsätzlich stehen für den laborchemischen Nachweis einer Alkohol- und / oder Drogenabstinenz zwei Programme zur Verfügung. Über einen vorgegebenen Zeitraum werden entweder Urin- oder Haarproben untersucht.
Ob und über welchen Zeitraum in Ihrem Fall für eine MPU ein Abstinenznachweis notwendig ist, sollten Sie bei einer MPU- Untersuchungsstelle oder einer beratend tätigen Verkehrspsychologiepraxis klären. Bitte beachten Sie, dass die benötigte Dauer der Abstinenz von der MPU-Begutachtungsstelle oder von der beratend tätigen Verkehrspsychologiepraxis festgesetzt wird.
1. Kontakt Abstinenzkontrollprogramm
Telefon: 0341-9715133 oder
0151-14496426 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-15 Uhr)
Die chemisch-toxikologischen Untersuchungen der Urin- und Haarproben im Rahmen der Abstinenzbelege sind nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und der
Anlage zur Akkreditierungsurkunde zu entnehmen.
3. Informationen zum Urinkontrollprogramm nach CTU-Kriterien
Bei dem Urinkontrollprogramm wird nach kurzfristiger Einbestellung eine vorgegebene Anzahl von Urinkontrollen durchgeführt. Hierzu wird mit Ihnen nach einem Informationsgespräch eine entsprechende Vereinbarung mit sämtlichen benötigten Daten und Informationen abgeschlossen.
Abstinenzzeitraum und Probenanzahl
Abstinenzzeitraum
| Anzahl Urinkontrollen
|
6 Monate
| mindestens 4
|
| 12 Monate | mindestens 6
|
15 Monate
| mindestens 7
|
Es ist zu beachten, dass die Urinabgabe in Übereinstimmung mit den gesetzlich festgelegten CTU-Kriterien unter Sichtkontrolle stattfinden muss.
Einbestellung und Probenabgabe
Die Termine für die Urinabgabe werden am Vortag für den Folgetag per Anruf oder Email verschickt. Wir bitten um die Terminbestätigung bis spätestens 16:00 Uhr. Die Probenentnahmen können grundsätzlich Montag bis Samstag im Zeitraum 08:00 - 18:00 Uhr stattfinden.
Abwesenheit während des Kontrollprogramms
Abwesenheitszeiten müssen per E-Mail mindestens drei Tage vorher übermittelt werden.
Grundsätzlich sind folgende Abwesenheiten zulässig:
- Abstinenzzeitraum 6 Monate: 4 Wochen, max. 3 zusammenhängende Wochen
- Abstinenzzeitraum 12 Monate: 56 Tage, max. 5 zusammenhängende Wochen
- Abstinenzzeitraum 15 Monate: 70 Tage, max. 5 zusammenhängende Wochen
In den ersten und letzten 2 Wochen des Überwachungszeitraums ist eine Abwesenheit länger als 7 Tage unzulässig.
Achtung: Krankheit gilt als Abwesenheit und muss sofort gemeldet werden. Bei bereits übermitteltem Urinabgabetermin muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Es muss eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden.
Untersuchungsumfang
Es wird auf folgende Medikamenten- / Drogeninhaltsstoffe oder -abbauprodukte untersucht:
Alkoholabstinenz: Ethylglucuronid (EtG)
Drogenabstinenz:
Cannabinoide
| THC-Carbonsäure
|
|
Opiate
| Morphin, Codein, Dihydrocodein
|
Cocain
| Benzoylecgonin
|
Amphetamine
| Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDA, MDEA
|
Methadon
| Methadon und Metabolit EDDP
|
Benzodiazepine
| Diazepam, Nordazepam, Oxazepam, Alprazolam-Metabolit, Bromazepam-Metabolit, Flunitrazepam-Metabolit, Lorazepam
|
Opioide
| Buprenorphin und Metabolit, Tilidin-Metabolit, Oxycodon, Tramadol und Metabolit, Fentanyl und Metabolit
|
Gemäß den CTU-Kriterien ist bei Konsum neuer psychoaktiver Stoffe (NpS) oder Medikamenten der Untersuchungsumfang auf die entsprechende Substanz oder Stoffgruppe zu erweitern.
Abbruch des Kontrollprogramms gemäß der CTU-Kriterien
Es gelten folgende Abbruchkriterien
- Positiver Befund
- Fehlen zum anberaumten Termin bzw. deutliches Verspäten, so dass Probennahme nicht mehr durchführbar ist
- Kein ärztliches Attest bei krankheitsbedingtem Fehlen zur Probenabgabe
- Zu späte Bekanntgabe der Abwesenheit
- in den ersten zwei Wochen oder am Ende der Vertragslaufzeit mehr als eine Woche Abwesenheit
- Einnahme relevanter Medikamente ohne Nachweis der ärztlichen Verschreibung
- Wiederholt stark verdünnter Urin (Kreatinin unter 20 mg/dl, zweimal in der Vertragslaufzeit) oder einmalig sehr stark verdünnter Urin (Kreatinin kleiner oder gleich 5,6 mg/dl)
4. Informationen zur Haarkontrollprogramm nach CTU-Kriterien
Der Abstinenzbeleg erfolgt über die Entnahme von Kopfhaar. Es werden zwei ca. 0,5 cm dicke Strähnen direkt über der Kopfhaut am Hinterkopf abgeschnitten. Grundsätzlich wird für Kopfhaar eine durchschnittliche Wachstumsgeschwindigkeit von einem Zentimeter pro Monat angenommen. Das bedeutet, dass bei der Untersuchung von einem Zentimeter langem Haar ab Kopfhaut der Konsum von Substanzen vom Zeitraum von einem Monat vor Probenabgabe nachgewiesen werden können.
Zu untersuchende Haarlängen für die Abstinenzbelege:
- Alkoholabstinenz: max. 3 cm lange Haare
- Drogenabstinenz: max. 6 cm lange Haare
Die letzte Haarprobe eines Kontrollzeitraumes darf nicht mehr als 2 Wochen vor oder nach dem Abschlussdatum eines Kontrollzeitraumes erfolgen, anderenfalls bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung. Nachweislücken zwischen den einzelnen Proben von bis zu zwei Wochen sind akzeptabel.
Hinweise zur Behandlung der Haare auf das Abstinenzprogramm
Kosmetisch behandelte Haare, bspw. mittels Colorierung / Bleichen oder Dauerwelle, sind für die Untersuchung auf Alkoholabstinenz nicht zulässig.
Im Rahmen der Drogenabstinenz können zunächst gefärbte Haare abgegeben werden, wenn parallel ein Urinkontrollprogramm zur Bestätigung einer Abstinenz absolviert wird. Für die weitere Untersuchung einer 6 cm langen Haarsträhne muss dann eine unbehandelte Haarprobe abgegeben werden.
Sollte ihm Rahmen der Untersuchung eine Haarbehandlung festgestellt werden, so kann ein negatives Ergebnis nicht als Abstinenzbeleg gewertet werden.
Untersuchungsumfang
Es wird auf folgende Medikamenten- / Drogeninhaltsstoffe oder -abbauprodukte untersucht:
Alkoholabstinenz: Ethylglucuronid (EtG)
Drogenabstinenz:
Cannabinoide
| THC-Carbonsäure
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Opiate
| Morphin, Codein, Dihydrocodein
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Cocain
| Benzoylecgonin
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Amphetamine
| Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDA, MDEA
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Methadon
| Methadon und Metabolit EDDP
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Benzodiazepine
| Diazepam, Nordazepam, Oxazepam, Alprazolam-Metabolit, Bromazepam-Metabolit, Flunitrazepam-Metabolit, Lorazepam
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Opioide
| Buprenorphin und Metabolit, Tilidin-Metabolit, Oxycodon, Tramadol und Metabolit, Fentanyl und Metabolit
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Gemäß den CTU-Kriterien ist bei Konsum neuer psychoaktiver Stoffe (NpS) oder Medikamenten der Untersuchungsumfang auf die entsprechende Substanz oder Stoffgruppe zu erweitern.