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Forensische Medizin

​​Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir einen Einblick in unsere Arbeit sowie einen Überblick zum Leistungsspektrum des Arbeitsbereiches Forensische Medizin geben.

Forensische Pathologie und Traumatologie

Die Forensische Pathologie befasst sich mit unerwarteten und plötzlichen Todesfällen, bei denen die Todesursache zunächst unklar ist. Die Untersuchung der Leiche im Rahmen einer Obduktion (innere Leichenschau) dient dann der Feststellung der Todesursache und über die Rekonstruktion der äußeren Umstände (Darstellung einer Kausalkette) letztlich der Klassifikation der Todesart als natürlicher oder nichtnatürlicher Tod.

Die Forensische Traumatologie umfasst die rechtsmedizinische Untersuchung und Rekonstruktion von Todesfällen infolge äußerer Gewalteinwirkung - z. B. Gewaltverbrechen, Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Sportunfälle.

Leichenschau und Todesbescheinigungen

Zur Durchführung der Leichenschau ist nach dem Sächsischen Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen jeder approbierte Arzt verpflichtet. (SächsBestG in Fassung 2018; PDF)

Bei der Untersuchung muss er neben den Personalien Feststellungen zu den:

  • sicheren Zeichen des Todes (Totenflecken, Totenstarre, späte Leichenerscheinungen, nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen, Hirntod)
  • zum Zeitpunkt des Todeseintrittes
  • zur Todesart (natürlicher, nichtnatürlicher Tod, unklare Todesart)
  • und zur Todesursache vornehmen.

Die sorgfältige Leichenschau soll an dem Ort, an dem der Tod eingetreten oder die Leiche aufgefunden wurde, unverzüglich vorgenommen werden. Nur bei ungünstigen äußeren Umständen (z.B. Tod in der Öffentlichkeit) ist ein Verbringen der Leiche an einen geeigneten Ort statthaft.

Der Tote ist zu entkleiden und unter Einbeziehung aller Körperregionen, insbesondere auch des Rückens, der Hals- und Nackenregion und der Kopfhaut, gründlich zu untersuchen. Der Arzt hat hierbei vor allem auf Merkmale zu achten, die auf einen nichtnatürlichen Tod hindeuten. Sollte von Anfang an augenscheinlich ein nichtnatürlicher Tod vorliegen (z.B. Erhängungstod, Schussverletzung), ist am Ereignisort nichts zu verändern. Die Leichenschau beschränkt sich dann ausschließlich auf die Feststellung sicherer Todeszeichen, ansonsten sind geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen (Reanimation bis zum Auftreten sicherer Zeichen des Todes) durchzuführen. Veränderungen an der Leiche oder der Umgebung sind - soweit möglich - zu unterlassen bzw. sollten den Polizeibeamten mitgeteilt werden.

Nach Abschluss der Leichenschau hat der Arzt eine Todesbescheinigung auszufüllen.

Bei Verdacht auf einen nichtnatürlichen Tod, wenn es sich um einen unbekannten Toten oder eine unklare Todesart handelt, muss der Arzt unmittelbar die Polizei informieren. Nach ersten Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob eine gerichtliche Obduktion angeordnet wird. Letztendlich geht es um die Frage, ob ein Fremdverschulden den Tod bewirkt haben kann oder nicht.

Im Auftrag der Polizei oder Staatsanwaltschaft wird durch den Dienstarzt des Instituts für Rechtsmedizin eine Leichenschau am Ereignisort durchgeführt und eine Todesbescheinigung ausgefüllt.

​Obduktionen

Bei der überwiegenden Anzahl der Obduktionen im Institut für Rechtsmedizin handelt es sich um sogenannte gerichtliche Sektionen. Diese werden in Fällen von unklarer oder nichtnatürlicher Todesursache sowie bei unbekannten Leichen im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts durchgeführt (Leitlinien der Obduktion; PDF). Zur Durchführung einer gerichtlichen Sektion ist die Zustimmung der Angehörigen nicht notwendig, es besteht für die Angehörigen auch keine Möglichkeit des Widerspruchs.

Eine Obduktion besteht aus einer äußeren und inneren Besichtigung. Die innere Besichtigung beinhaltet immer die Öffnung aller drei Körperhöhlen (Kopf-, Brust- und Bauchhöhle). Die Organe werden einzeln untersucht und alle festgestellten Verletzungen oder krankhafte Veränderungen beschrieben. Für weitere Untersuchungen oder zur Sicherung der Diagnose werden auf Verfügung der Staatsanwaltschaft hin Proben von Organen (z. B. für histologische Untersuchungen) sowie verschiedene Körperflüssigkeiten (z. B. Blut/Urin zur Alkoholuntersuchung) entnommen. Nach der Obduktion werden die Organe wieder in die Leiche gegeben und die eröffneten Körperhöhlen verschlossen. Danach kann die Freigabe durch die Behörden zur Bestattung erfolgen.

Neben der gerichtlichen Obduktion können auch sozialversicherungsrechtliche Obduktionen durch Berufsgenossenschaften angeordnet werden, weiterhin Obduktionen bei Seuchenverdacht oder bei unbekannter Todesursache durch die Gesundheitsämter.

In unserem Institut werden auch klinische Obduktionen und Privatsektionen auf Wunsch bzw. bei Einverständnis der Angehörigen durchgeführt.

Die Ausgabe von Verstorbenen an die beauftragten Bestattungsinstitute erfolgt Montag bis Freitag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache (Tel. 0341 - 9715 152).

Histologie

Feingewebliche Untersuchungen werden zur Absicherung der Obduktionsdiagnosen und Feststellung der Todesursache sowie der Diagnostik des Wundalters mit folgenden Färbungen und Techniken ausgeführt:

1. Routine- und Spezialfärbungen

  • Hämatoxylin-Eosin (HE), Giemsa
  • Berliner-Blau-Reaktion – Hämosiderin, Siderophagen
  • Sudan III – Fettfärbung am Gefrierschnitt
  • Goldner, van Gieson (vG), Elastica v. Gieson (EvG) – Bindegewebsfärbungen
  • Perjodsäure-Schiff-Reaktion (PAS), Alcianblau PAS – u.a. saure Mukopolysaccharide (Saccharide)
  • Gram, Ziehl-Neelsen – Bakterien und säurefeste Stäbchen
  • Gomori – Retikulinfasern​​
  • Kongorot – Amyloidnachweis
  • Fibrinfärbung nach Weigert
  • Lie, Luxol fast blue, PTAH - Herzmuskelschäden 

2. Immunhistologische Färbungen (ABC-Methode)

2.1. Wundalter / Vitalitätsnachweis

  • Fibrinogen, Fibronectin
  • C5b9 (Complement)
  • CE - Granulozyten
  • CD3 - Lymphozyten
  • CD68 - Makrophagen 

Blutspurenmuster

Blutspuren sind ein bedeutendes Element der medizinisch-naturwissenschaftlich basierten Tatrekonstruktion. Durch eine entsprechende Analyse können Ort, Art und Intensität von Gewalteinwirkungen abgeschätzt, eine Abfolge von Ereignissen festgelegt und somit Detailfragen im Rahmen einer Tatrekonstruktion beantwortet werden. In Einzelfällen können solche Untersuchungen als Hilfe bei der Differenzierung zwischen Unfall, Tötungsdelikt und Suizid oder bei der Erkennung von Fremdblutspuren dienen.

Grundlagen für die Erstellung von Blutspurenmuster-Gutachten sind eine systematische Ausbildung, eine Tatortbesichtigung oder hilfsweise eine gute Fotodokumentation sowie, wenn vorhanden, Kenntnis von Obduktionsbefund bzw. Täter- und Opfereinlassung.

Am Institut für Rechtsmedizin Leipzig werden die Gutachten nach den Richtlinien der International Association of Bloodstain Pattern Analysts (IABPA) durch einen zertifizierten Sachverständigen für Blutspurenmuster-Analyse erstellt.​

Forensische Radiologie

Zu den täglichen Aufgaben der Rechtsmedizin gehören die Untersuchungen an Lebenden und Toten auf Folgen verschiedener Gewalteinwirkungen, da anhand des Verteilungsmusters sowie der Form und Größe der Verletzungen Rückschlüsse auf den Tathergang gezogen werden können. Bildgebende Verfahren werden auch in der Rechtsmedizin eingesetzt. Die Anwendungsmöglichkeiten von bildgebenden Verfahren in der Rechtsmedizin sind vielfältig und im Zuge ihrer technischen Entwicklung und Verbreitung von zunehmender Bedeutung. Dazu gehören röntgenologische Untersuchungen, CT (Computertomographie) sowie MRT (Magnetresonanztomographie) und Ultraschalluntersuchungen.

Röntgen

Die röntgenologischen Untersuchungen werden meistens für die Beurteilung eines skelettalen Traumas verwendet. Röntgenaufnahmen liefern rasch und übersichtlich Informationen zur Diagnose von Frakturen, einschließlich der Frage nach einer Gelenkbeteiligung, einer Fragmentdislokation und einer Achsenfehlstellung. Die Verwendung von Röntgenaufnahmen ist außerdem eine gängige Methode zur gezielten Auffindung eines Fremdkörpers (z.B. Projektilen) sowie zur Bestimmung der Lokalisation von Schussverletzungen bei der gerichtlichen Sektion.

Eine weitere Nutzung der Röntgenstrahlung ist die forensische Altersdiagnostik, welche zunächst ebenfalls ein Teil der Identifizierung unbekannter Toter war. Im Zuge der Forschung vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden zahlreiche radiologische Merkmale verschiedener Knochen erfasst, die eine sehr zuverlässige Schätzung bzw. Bestimmung des Lebensalters, des Geschlechts und der Rasse aufgefundener unbekannter menschlicher Leichen bzw. von Skeletten erlauben.

Computertomographie

Die Computertomographie in der forensischen Medizin kommt vor allem aufgrund der guten Darstellbarkeit von Weichteilen zum Einsatz.

Neben dem Röntgen ist auch das CT ein geeignetes Mittel zur Beurteilung sowohl des Ausmaßes als auch der Lokalisation von Verletzungen sowie der Suche nach Fremdkörpern wie Projektilen. Bei der Beurteilung von Schusswinkel- und richtung, vor allem in parenchymatösen Geweben bietet die Untersuchung mit dem CT einen deutlichen Vorteil. In der Rechtsmedizin wird die Computertomographie zur Untersuchung Verstorbener eingesetzt, ergänzend zur Autopsie.

Sonografie (Ultraschalluntersuchung)

Die Sonografie (Ultraschalluntersuchung) gehört heute zu den am häufigsten angewendeten bildgebenden Verfahren in der Medizin. Durch die Sonografie der Weichteile können krankhafte bzw. traumatisch verursachte Veränderungen der Muskeln, Sehnen, Nerven und Knochen dargestellt werden. Für die Rechtsmedizin bietet die Ultraschalluntersuchung die Möglichkeit, die Folgen der Einwirkung insbesondere stumpfer Gewalt (Nachweis von Einblutungen) bei Personen, die im Rahmen tätlicher Auseinandersetzungen oder durch Unfälle geschädigt wurden, zu überprüfen und zu objektivieren.

Untersuchungsstelle für Gewaltopfer - "Gewaltopferambulanz"

Leitung: OA Dr. med. Christian König (Christian.Koenig@medizin.uni-leipzig.de​)

​Im Institut für Rechtsmedizin Leipzig befindet sich ein moderner Untersuchungsraum für körperliche Untersuchungen - zum Beispiel von Opfern nach Gewaltstraftaten oder für Begutachtungen der Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit etc. Wir verfügen über eine optimale Ausstattung zur Befunderfassung und Dokumentation von Verletzungen: Neben der äußeren Inspektion können Ultraschalluntersuchungen (Sonografie) und Untersuchungen mit UV-Licht vorgenommen werden. Weiterhin sind im Institut alle Möglichkeiten der rechtsmedizinischen Spurensicherung gegeben: Neben DNA-Spuren können Haare, Fasern, Fremdkörper, Blut und Speichelproben entnommen und asserviert werden. Zur Befunddokumentation steht eine spezielle Beleuchtungs- und Fotografie-Anlage einschließlich Infrarotfotografie zur Verfügung. Die Aufnahmen werden im Institut von einer rechtsmedizinisch erfahrenen Fotografenmeisterin angefertigt und erfüllen die Qualitätsstandards für gerichtsverwertbare Beweismittel.

Die Befunderhebung erfolgt in der Regel im Auftrag der Polizei oder Justiz.
Auch für Untersuchungen ohne behördlichen Auftrag auf private Veranlassung ("niedrigschwellige, vertrauliche Angebote für Gewaltopfer") stehen wir zur Verfügung. Die Befunddokumentation ist kostenlos und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Auch Ärztinnen und Ärzte können sich an die rechtsmedizinische Untersuchungsstelle wenden, um eine Konsiliaruntersuchung ihrer Patienten zu veranlassen.
Zusätzlich können Verletzungsbefunde auch telemedizinisch begutachtet werden. Mehr dazu können Sie aus dem Flyer über "Rechtsmedizinisches Telekonsil"​​ (PDF) erfahren.
In Zusammenarbeit mit dem Projekt "Hinsehen Erkennen Handeln" stehen die Ärzte des Institues für stationäre Einrichtungen und Jugendämter in den Landesdirektionsbezirken Leipzig und Chemnitz bei Verdacht auf Kindesmisshandlung als Ansprechpartner und für konsiliarische Untersuchungen zur Verfügung (nähere Informationen und Kontakt siehe Merkblatt (PDF).
Weiter ist das Institut in die Arbeit der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Kinderschutz bei Kindesmisshandlung am Department für Frauen- und Kindermedizin des Universitätsklinikums eingebunden.
Nachfolgende Übersicht​ (PDF) informiert zusammenfassend über die Untersuchungsmöglichkeiten und Erreichbarkeit.

Forensische Altersschätzung

Die Forensische Altersschätzung ist im Rahmen der Untersuchung von Personen von Bedeutung, da nicht in allen Ländern ein zentrales Melderegister zur Personenfeststellung existiert. Bei strafrechtlicher Erscheinung eines ausländischen Probanden ohne gesicherte Personaldaten in Deutschland, muss u. U. das genaue Alter und damit eine eventuelle Strafmündigkeit festgestellt werden. Die juristisch relevanten Altersgrenzen im Strafverfahren sind in Deutschland das 14., 18. sowie das 21. Lebensjahr. Nach § 19 Strafgesetzbuch ist die Vollendung des 14. Lebensjahres für die Frage der Strafmündigkeit entscheidend. Um Erwachsenen- bzw. Jugendstrafrecht anwenden zu können, sind die Altersgrenzen 18 bzw. 21 Jahre von Belang. Nach §10 Strafgesetzbuch und §1 Jugendgerichtsgesetz gilt als Jugendlicher, wer zur Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Wer zur Tatzeit 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist, der gilt nach §1 Jugendgerichtsgesetz als Heranwachsender. Während bei Jugendlichen das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, muss beim Heranwachsenden geklärt werden, in wie weit der Täter, nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung, noch einem Jugendlichen gleichgestellt wird.

Eine Untersuchung auf diesem Gebiet beinhaltet einen rechtsmedizinischen Teil mit einer körperlichen Untersuchung bezüglich des tatsächlichen Lebensalters. Dabei kommt es auf die Beurteilung der sexuellen Reifezeichen an. Des Weiteren wird eine forensisch-stomatologische Untersuchung als Teiluntersuchung durchgeführt. Diese beinhaltet neben der Erhebung eines Zahnstatus eine röntgenologische Untersuchung des Ober- und Unterkiefers durch eine Panoramaschichtaufnahme. Hiermit wird der Durchbruch der bleibenden Zähne beurteilt. Eine radiologische Untersuchung durchgeführt als dritter Teil von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Radiologen beinhaltet eine röntgenologische Untersuchung der linken Hand zur Beurteilung der Handwurzelknochen und bei nicht ausreichender Aussagesicherheit die Durchführung einer CT-Untersuchung der Schlüsselbein-/Brustbeingelenke. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Beurteilung aller Teilergebnisse.

Die interdisziplinäre „Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik“ (AGFAD​) gründete sich am 10.03.2000 in Berlin. Diese Arbeitsgemeinschaft hat Empfehlungen zur forensischen Altersschätzung am Lebenden im Strafverfahren und im Rentenverfahren verabschiedet, die bei der Begutachtung zu beachten sind.

Forensische Odontostomatologie

Die Forensische Odontostomatologie ist ein interdisziplinäres Fachgebiet angesiedelt zwischen der Rechtsmedizin und der Zahnmedizin. Neben den für die Rechtsmedizin wichtigen Bereichen der Identifikation unbekannter Toter und der Analyse von Bissspuren beschäftigt sie sich mit rechtsrelevanten Fragen der zahnärztlichen Behandlung.

Auf Grund der Tatsache, dass das menschliche Gebiss als höchstindividuell gilt und mit einem Fingerabdruck vergleichbar ist, wird dies insbesondere bei der Identifizierung unbekannter Toter genutzt. Dazu kommt eine große Widerstandfähigkeit gegen äußere Einflüsse, die zum Erhalt der Zähne auch bei Bränden oder Ähnlichem führen. Dies spielt insbesondere bei Massenunfällen eine große Rolle. Der Abgleich des Zahnstatus mit den Daten eines Vermissten stellt eine primäre Identifizierungsmethode neben dem Fingerabdruckvergleich und der DNA-Analyse dar. In der Regel sind über 90 % der Fälle mit Hilfe des sog. Zahnstatus sicher zu klären.

Die Schätzung des Alters eines Menschen ist ebenfalls mit Hilfe der Zähne möglich. Die Zahndurchbruchszeiten, die Wurzeldentintransparenz, der Razemesierungsgrad der Asparaginsäure im Dentin und der Grad der Zementannulation vervollständigen und erweitern heute das Methodenspektrum.

Die Untersuchung von Bissspuren gehört zum typischen Tätigkeitsbereich innerhalb der forensischen Odontostomatologie. Vergleichbar mit einer Identifizierung ist bei Feststellung von Bissspuren bei einem Opfer eine Zuordnung eines möglichen Tatverdächtigen auf Grund der Individualität des Gebisses möglich. Die unterschiedliche Stellung und Abnutzung der Zähne im Kiefer jedes Menschen führt zu spezifischen Spurenmustern. Bissspuren finden sich häufig im Zusammenhang mit Sexualdelikten oder Kindesmisshandlungen. Gelegentlich werden aber auch bei anderen Straftaten angebissene Nahrungsmittel gesichert. Auch diese Spuren können mit Hilfe der Bissspurenanalyse eine Untersuchung unterzogen werden.

Der Arbeitskreis für Forensische Odontostomatologie (AKFOS), angegliedert bei der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), ist die zuständige Wissenschaftsorganisation. Informationen dazu sind unter www.akfos.org erhältlich.

Forensische Entomologie

Die forensische Entomologie setzt sich primär mit Insekten und deren Entwicklungsstadien für forensische Fragestellungen auseinander. Diese Entwicklung ist an bestimmte Parameter wie Temperatur, Luftfeuchte und Niederschlagsmenge gebunden. Sind die Parameter bekannt, lassen sich anhand von am Fundort festgestellten Insekten genaue Angaben zur Leichenliegezeit machen. Die wichtigsten Insektengruppen sind hierbei Fliegen und Käfer. Zudem müssen die ökologischen Gegebenheiten des Fundortes und die Zusammensetzung des Artenspektrums berücksichtigt werden.

Des Weiteren können ggf. Angaben zu Umlagerungen eines Leichnams gemacht werden. Werden beispielsweise Arten festgestellt, welche am Fundort nicht vorkommen, muss man von einer Verlagerung des Leichnams ausgehen.

Am Lebenden können in bestimmten Fällen Pflegevernachlässigungen bzw. die Zeit ausbleibender Pflege festgestellt werden, wenn beispielsweise Fliegenlarven an Wunden, man spricht von Myasis, oder in Verbänden gefunden werden.

Die forensische Entomotoxikologie befasst sich mit dem Nachweis von Drogen und Medikamenten in den am Leichnam gefundenen Insekten. Durch die stete Entwicklung am Leichnam nehmen Insekten während des Wachstums auch zunehmende Mengen dieser Stoffe und ihrer Metabolite auf. Somit ist ein toxikologisch-chemischer Nachweis z. B. einer Vergiftung auch im fortgeschrittenen Leichenstadium möglich.

Wundballistik

Die Wundballistik ist ein Teilgebiet des interdisziplinären Fachs der Ballistik. Sie beschreibt die Wechselwirkung zwischen Geschoss und getroffenem Körper. Sowohl Körper als auch Geschoss reagieren auf den gegenseitigen Impuls in einem Actio-Reactio-Verhältnis. Anhand von dokumentierten Verletzungsmustern und weiteren Eckdaten aus Gutachten von Waffensachverständigen und Ergebnissen der kriminaltechnischen Arbeit lassen sich somit Hinweise auf Tatabläufe und verwendete Waffensysteme ableiten. Weiterhin können Rückschlüsse auf die Körperhaltung eines Geschädigten, sowie die Positionierung von Schützen und Opfer gezogen werden. Die Ergebnisse werden ggf. um praktische Versuche mit ballistischer Gelatine, ballistischer Seife und synthetischem Knochensurrogat ergänzt und so auf Plausibilität geprüft.​

Ansprechpartner

​Ltd. OA Dr. med. Carsten Babian
Leiter Prosektur​ Leipzig
Forensische Pathologie und Traumatologie
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Telefon:  0341 - 97 15105
Fax:       0341 - 97 15109
E-Mail:   Carsten.Babian@medizin.uni-leipzig.de

OA Dr. med. Christian König
Gewaltopferambulanz

Telefon:  0341 - 97 15115
Fax:       0341 - 97 15109​
E-Mail:   Christian.Koenig@medizin.uni-leipzig.de​

Dr. rer.​ med. Marcus Schwarz
Forensische Entomologie und Wundballistik

Telefon:  0341 - 97  15114
Fax:       0341 - 97  15109​
E-Mail:   Marcus.Schwarz@medizin.uni-leipzig.de




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Johannisallee 28, Haus H
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15 100
Fax:
0341 - 97 15 109
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