Das Lungenkrebsscreening folgt einem klar geregelten Ablauf.
1. Ärztliche Einschätzung
Wenn Sie vermuten, dass das Screening für Sie infrage kommt, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder an Ihre Internistin / Ihren Internisten. Dieser muss eine Qualifikation zum Einschluss in das Lungenkrebs-Früherkennungprogramm besitzen.
Dort wird geprüft, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und ob eine Überweisung zur Niedrigdosis-CT sinnvoll ist.
2. Niedrigdosis-CT
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Überweisung zur radiologischen Untersuchung.
3. Befund und weiteres Vorgehen
Die folgende Darstellung zeigt beispielhaft, welche Ergebnisse bei 100 Personen im Lungenkrebs-Screening auftreten können. Die meisten Untersuchungen sind unauffällig. Bei einem Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden jedoch Auffälligkeiten entdeckt, die zunächst weiter abgeklärt werden müssen.
a) unauffälliger Befund
Die nächste Niedrigdosis-CT kann nach einem Jahr durchgeführt werden.
b) auffälliger Befund
Bei auffälligen Befunden erfolgt eine Zweitbeurteilung durch einen Radiologen an einem zertifizierten Lungenkrebszentrum. Wird der auffällige Befund bestätigt, könnenn je nach Befund eine Verlaufskontrolle, weitere Untersuchungen oder eine Vorstellung in einer interdisziplinären Fallkonferenz notwendig sein.

Durch die direkte Anbindung an das Lungenkrebszentrum am Universitätsklinikum Leipzig können weiterführende diagnostische und therapeutische Schritte bei Bedarf eng abgestimmt und koordiniert erfolgen.