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Personalgewinnung und Stellenbesetzungen

GENDERSENSIBLE Stellenausschreibungen

​​Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung in allen Phasen der beruflichen Beschäftigung, d. h. auch beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit. Daher müssen auch Stellenausschreibungen, grundsätzlich diskriminierungsfrei ausgestaltet sein (§§ 6, 7 und 11 AGG). Bewerber:innen dürfen in Stellenanzeigen nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden, also aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Für Stellenanzeigen bedeutet dieses Diskriminierungsverbot, dass Stellen in der Regel merkmalsneutral ausgeschrieben werden müssen. Im gesamten Ausschreibungstext darf weder unmittelbar noch mittelbar ein nach dem AGG verbotenes Unterscheidungsmerkmal für die Stellenvergabe eine Rolle spielen. Stellenanzeigen sollten auch dafür Rechnung tragen, dass die geforderte Geschlechtsneutralität nicht nur Frauen und Männer umfasst, sondern alle Geschlechtsidentitäten.

Mit dem Ziel, unterrepräsentierte Gruppen (z.B. Frauen*) bei eine:r spezifischen Arbeitgeber:in zu fördern, dürfen bestimmte Personengruppen zu einer Bewerbung aufgefordert werden. Dabei handelt es sich dann in der Regel um eine positive Maßnahme im Sinne des § 5 AGG. Arbeitgeber:innen haben z. B. das Recht, bestimmte Gruppen gezielt anzusprechen, wenn sie damit bestehende Nachteile ausgleichen möchten. Das setzt jedoch voraus, dass bei der Einstellung die tatsächliche Qualifikation berücksichtigt und nicht einer Merkmalsgruppe per se der absolute Vorrang gegeben wird bzw. das Prinzip der Bestenauslese (öffentlicher Dienst) bestehen bleibt.

Gendersensible Stellenausschreibungen sind ein geeignetes Instrument zur gendergerechten Personalauswahl und sind eine wichtige Stellschraube um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und Professuren zu erhöhen. Das Gleichstellungsbüro hat deshalb Empfehlungen für das Verfassen von gendersensiblen Stellenanzeigen zusammengefasst [Link folgt].

AKTIVE REKRUTIERUNG in Berufungsverfahren

Die aktive Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen beinhaltet die gezielte Recherche nach und die persönliche Kontaktaufnahme mit potenziellen Kandidatinnen für eine Professur im Rahmen eines Berufungsverfahrens oder andere Leitungsfunktionen.

In der Berufungsordnung der Universität Leipzig (BerO) wird die aktive Rekrutierung als geeignetes Mittel der Personalgewinnung anerkannt und bei einem Anteil von Professorinnen unter 50% gefordert. Bei einem derzeitigen Anteil von 12,5%  Professorinnen an der Medizinischen Fakultät  ist eine aktive Rekrutierung demnach dringend anzuraten. Für weiterführenden Informationen wurde vom Gleichstellungsbüro der UML eine Handreichung.pdf für die aktive Rekrutierung im medizinischen Bereich entwickelt.

STELLENBESETZUNGsverfahren

Eine zentrale Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, sich für Chancengleichheit in Stellenbesetzungsverfahren einzusetzen. In Berufungsverfahren aber auch bei Einstellungen aller anderen Mitarbeiter:innen ist sie in die Besetzungsverfahren eingebunden, kann Bewerbungsunterlagen einsehen und an Vorstellungsveranstaltungen teilnehmen. Dabei bezieht sie zu allen Gleichstellungsfragen Stellung.
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