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Chancengleichheit

​​​​​​​Hier finden Sie eine Übersicht über laufende und abgeschlossene Projekte sowie  Informationen rund um unsere Arbeitsschwerpunkte zum Thema Chancengleichheit:​

Moodlekurs „Genderkompetenz für Medizinstudierende“

Anmeldung: Melden Sie sich bei Interesse am Kurs per E-Mail:
gleichstellung@medizin.uni-leipzig.de


Das Gleichstellungsbüro hat im Rahmen eines Digital Fellowships des Hochschuldidaktischen Zentrums Sachsens und dem Arbeitskreis E-Learning der LRK Sachsen – durch bereitgestellte Haushaltsmittel durch das SMWK – einen Moodle-Kurs für Medizinstudierende zum Themenfeld Geschlecht konzipiert. Der Kurs bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, Wissen zu Geschlecht und den Konsequenzen der geschlechtlichen Zuschreibung zu erwerben sowie Handlungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die ärztliche Praxis kennenzulernen.

Die Lernziele des Kurses sind:

  • Erkennen, dass unsere Gesellschaft immer noch durch Geschlechterungleichheiten geprägt ist.
  • Kennen, verstehen und reflektieren gesellschaftlich verankerter Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse und Einsicht in deren Veränderbarkeit.
  • Erkunden, was es bedeutet „Geschlecht" nicht einfach als gegeben und unveränderbar zu verstehen. Kennen multidimensionaler Definitionen von Geschlecht und intersektionaler Verknüpfungen.
  • Erkunden, wie dieses Wissen für eigene Tätigkeitsfelder angewendet werden kann und Ermutigung eigenes geschlechtsspezifisches Rollenverhalten und Handeln bei der ärztlichen Tätigkeit zu reflektieren.
  • Wissen über die komplexe soziale Konstruktion von Geschlechterrollen und die Wirksamkeit von Geschlechternormen in Gesprächssituationen mit Patient*innen.
  • Sensibilisierung für achtsames und respektvolles Miteinander und Erkennen sexueller Grenzüberschreitungen und sexistischer Bemerkungen sowie Anwendung angemessener Reaktionen.

Der Zeitaufwand für diesen Kurs beträgt ca. 2-3 Stunden. Das richtet sich natürlich auch nach dem eigenen Tempo der Lernenden und ob sie sich an der einen oder anderen Stelle noch tiefer mit dem Thema beschäftigen wollen.

Der Online-Kurs ist in Kombination mit einem Präsenzworkshop konzipiert, in dem das Erlernte in Selbst-und Gruppenreflektionen mit Hilfe verschiedener Methoden erlebbar gemacht werden wird. In dem Workshop stehen folgende Themen im Fokus: Awareness – persönliche Grenzen achten, Argumentationstraining gegen diskriminierende Äußerungen und Sensibilisierungsübungen für geschlechtsspezifische Diskriminierungen im Alltag und eigener Biographie.

Fördermittel
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sie erhalten für die Teilnahme an dem Kurs derzeit keine Leistungspunkte, die Teilnahme ist freiwillig. Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail hier:
gleichstellung@medizin.uni-leipzig.de

Förderprogramme für Habilitandinnen

AUSSCHREIBUNG „Habilitandinnenprogramm“ 2025/2026

Die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig und das Universitätsklinikum Leipzig fördern ab 2024 Frauen mit einem​​ Habilitationsvorhaben. Ziel ist es die Anzahl an habilitierten Frauen an der Universitätsmedizin Leipzig zu erhöhen, auch gemäß des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes (SächsGleiG) und des Frauenförderplans des UKL. Ab dem 01.10.2024 können innerhalb des Habilitandinnenprogramms jährlich 2 Ärztinnen für eine Förderdauer von 1 Jahr mit Personalkosten in Höhe einer 0,5 VK mit dem Ziel einer 50%igen Freistellung für wissenschaftliche Tätigkeit gefördert werden.

Die Realisierung der Habilitation erfolgt an einer akademisch geleiteten klinischen Einrichtung der Universitätsmedizin Leipzig, wobei ein mit der/dem zuständigen Dienstvorgesetzten fest vereinbarter Anteil der Arbeitszeit ausschließlich der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung steht. Die Ausschreibung richtet sich an vollzeitbeschäftigte Bewerberinnen (mind. 75 % in Patientenroutineversorgung tätig), die bereits eine Anbindung innerhalb des Universitätsklinikums Leipzig im klinisch/diagnostisch-ärztlichen Dienst haben.​ 

Von Seiten der Klinik muss eine 50%ige Freistellung vom derzeitigen klinischen Einsatzbereich sichergestellt werden, deren Modus vorab in den Zielvereinbarungen definiert wird. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Voraussetzungen auf den Grundlagen des Mantel-TVÄ UKL, befristet auf 1 Jahr. Das Anstellungsverhältnis ist weiterhin zu 100% beim Universitätsklinikum Leipzig.  Die Facharztanerkennung sollte bei den Bewerberinnen vorliegen. Weitere Einstellungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Promotion, eine durch mind. 4 Originalarbeiten (als Erst- oder Letztautorin) nach der Promotion nachgewiesene, kontinuierliche wissenschaftliche Betätigung mit direktem Bezug zum Habilitationsthema sowie eine wissenschaftlich fundierte und erfolgversprechende Projektskizze. Die erforderliche Lehrerfahrung in Form einer regelmäßigen Teilnahme an der curricularen Lehre, einem abgeschlossenen Hochschullehrertraining (oder einer entsprechenden Äquivalenz) und einem POL-Kurs wird vorausgesetzt. Der POL-Kurs soll innerhalb des Programms oder spätestens nach 12 Monaten abgeschlossen worden sein. Oberärztinnen sowie Ärztinnen mit einer laufenden Drittmittelfinanzierung der eigenen Stelle können aktuell leider nicht berücksichtigt werden.

Die Auswahl der Bewerberinnen erfolgt durch die Entwicklungskommission der Medizinischen Fakultät. Eine Präsentation der Projektanträge durch die sich bewerbenden Personen vor der Entwicklungskommission ist in einer Sondersitzung geplant.

Nach 6 Monaten werden die Geförderten in die Entwicklungskommission eingeladen, um durch einen Kurzbericht über den Stand der Arbeiten zu informieren. Am Ende der Programmförderung ist unaufgefordert ein Abschlussbericht einzureichen, der u.a. Auskunft über wissenschaftliche Publikationen, Anträge auf Drittmittelförderungen und Angaben zum Zeitplan, insbesondere geplanten Abgabetermin der Habilitation gibt.​​

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Franz-Lüer (E-Mail: Karen.Franz-Lueer@medizin.uni-leipzig.de, Tel. Nr.: 97 15936). 

Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der Vorgaben und Nutzung des Bewerbungsformulars (zip)​ 
bis zum 31.03.2025 bei Frau Dr. Franz-Lüer per E-Mail ein.​​

Frauenförderplan am UKL

​Auf der Grundlage des Sächsischen Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) hat das Universitätsklinikum Leipzig einen Frauenförderplan für die nächsten vier Jahr erstellt. Dieser wertet statistische Angaben zu den Unterschieden bei Bewerbung, Einstellung, beruflichem Aufstieg und Fortbildung zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten aus. Neben der Beschreibung der beruflichen Situation der weiblichen Beschäftigten werden die bisherigen Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung dargestellt.
Das Weitern enthält der Frauenförderplan eine Darstellung von geplanten Maßnahmen zur Durchsetzung notwendiger personeller und organisatorischer Verbesserungen im Rahmen von Zielvorgaben. Dieser Maßnahmenplan wird nach zwei Jahren evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

Mehr Informationen

Aktive Rekrutierung in Berufungsverfahren

Die aktive Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen beinhaltet die gezielte Recherche nach und die persönliche Kontaktaufnahme mit potenziellen Kandidatinnen für eine Professur im Rahmen eines Berufungsverfahrens oder andere Leitungsfunktionen.

In der Berufungsordnung der Universität Leipzig (BerO) wird die aktive Rekrutierung als geeignetes Mittel der Personalgewinnung anerkannt und bei einem Anteil von Professorinnen unter 50% gefordert. Bei einem derzeitigen Anteil von 12,5%  Professorinnen an der Medizinischen Fakultät  ist eine aktive Rekrutierung demnach dringend anzuraten. Für weiterführenden Informationen wurde vom Gleichstellungsbüro der UML eine Handreichung.pdf für die aktive Rekrutierung im medizinischen Bereich entwickelt.

 

Gendersensible Stellenausschreibungen

​Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung in allen Phasen der beruflichen Beschäftigung, d. h. auch beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit. Daher müssen auch Stellenausschreibungen, grundsätzlich diskriminierungsfrei ausgestaltet sein (§§ 6, 7 und 11 AGG). Bewerber*innen dürfen in Stellenanzeigen nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden, also aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Für Stellenanzeigen bedeutet dieses Diskriminierungsverbot, dass Stellen in der Regel merkmalsneutral ausgeschrieben werden müssen. Im gesamten Ausschreibungstext darf weder unmittelbar noch mittelbar ein nach dem AGG verbotenes Unterscheidungsmerkmal für die Stellenvergabe eine Rolle spielen. Stellenanzeigen sollten auch dafür Rechnung tragen, dass die geforderte Geschlechtsneutralität nicht nur Frauen und Männer umfasst, sondern alle Geschlechtsidentitäten.

Mit dem Ziel, unterrepräsentierte Gruppen (z.B. Frauen) bei eine:r spezifischen Arbeitgeber:in zu fördern, dürfen bestimmte Personengruppen zu einer Bewerbung aufgefordert werden. Dabei handelt es sich dann in der Regel um eine positive Maßnahme im Sinne des § 5 AGG. Arbeitgeber:innen haben z. B. das Recht, bestimmte Gruppen gezielt anzusprechen, wenn sie damit bestehende Nachteile ausgleichen möchten. Das setzt jedoch voraus, dass bei der Einstellung die tatsächliche Qualifikation berücksichtigt und nicht einer Merkmalsgruppe per se der absolute Vorrang gegeben wird bzw. das Prinzip der Bestenauslese (öffentlicher Dienst) bestehen bleibt.

Gendersensible Stellenausschreibungen sind ein geeignetes Instrument zur gendergerechten Personalauswahl und sind eine wichtige Stellschraube um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und Professuren zu erhöhen. Das Gleichstellungsbüro hat deshalb Empfehlungen für das Verfassen von gendersensiblen Stellenanzeigen zusammengefasst [Link folgt].

Gender Decoder​​​​​

​Der FührMINT Gender Decoder hilft Ihnen dabei zu überprüfen, ob Ihre Stellenanzeigen (oder ähnliche Texte) gender-fair formuliert sind. Eine gender-faire Formulierung meint, ob Ihre Stellenanzeigen ein ausgewogenes Verhältnis an agentischen (stereotyp männlichen) und kommunalen (stereotyp weiblichen) Wörtern enthalten, sodass sich Männer und Frauen gleichermaßen angesprochen fühlen.


Gender Consulting

Nationale und internationale Drittmittelgeber (z.B. DFG, BMBF, EU) fordern von Forschungsprojekten ein Gleichstellungskonzept, das sich von allgemeinen Standards absetzt. Gleichstellung ist ein Querschnittsthema, das bspw. von der DFG als ein wichtiges Qualitätsmerkmal kommuniziert wird. Insbesondere bei gleichwertigen Forschungsanträgen kann das Gleichstellungskonzept ausschlaggebend für die Entscheidung sein.

„Gender Consulting" ist ein Beratungsangebot des Gleichstellungsbüros der UML für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der geplanten und bestehenden Verbundforschungsprojekte.

„Gender Consulting" umfasst die Beratung bei der Konzepterstellung und bei der Entwicklung von spezifischen bedarfsorientierten Instrumenten und Maßnahmen für den Forschungsverbund. Unser Ziel ist es, mit Gleichstellungskonzepten Forschungsprojekte in der Drittmittelakquise erfolgreich zu unterstützen.​

Gendersensible Sprache

Wir gendern Doppelpunkt

Das Universitätsklinikum Leipzig bekennt sich in seinen Grundsätzen zu einer Gleichbehandlung aller Menschen und lehnt jegliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung ab. Aus diesem Grund unterstützt das UKL gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig die Bemühungen um eine geschlechtersensible Sprach- und Schreibweise, die eine Einbeziehung aller Geschlechter und Geschlechtsidentitäten ermöglicht. Ziel ist es, damit für Diskriminierung und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und zur sprachlichen Gleichstellung aller Geschlechter beitragen zu können.

Mit der Leitlinie zur gendersensiblen Sprachverwendung schließt sich das UKL dem Beschluss des Senats der Universität Leipzig an und empfiehlt die Verwendung des Gender-Doppelpunkts für die Benennung aller Geschlechter. Somit soll auch eine einheitliche Schreibweise und damit eine einheitliche Darstellung nach außen sichergestellt werden. Das Schriftzeichen des Gender:Doppelpunkts (:) sollen nonbinäre und (gender-)queere Identitäten und Nicht-Identitäten mit repräsentieren und geschlechtliche Vielfalt zum Ausdruck bringen.

Weitere Informationen hierzu auf den Seiten der Universität Leipzig

Handlungsempfehlung zu diskriminierungsarmer Sprache

Ausgesprochen vielfältig - Diversitätssensible Kommunikation in Sprache und Bild. Eine Handlungsempfehlung der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen (4. Auflage, 2021)
PDF zum Download 

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