Die Aufnahme in das intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm bzw. die gezielte Testung auf das Vorliegen einer genetischen Brust- und Eierstockkrebsveranlagung ist möglich, wenn entsprechend den Anforderungen des Konsortiums für Familiären Brust- und Eierstockkrebs mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- mindestens 3 Frauen aus der gleichen Linie* einer Familie an Brustkrebs erkrankt, unabhängig vom Alter
- mindestens 2 Frauen aus der gleichen Linie einer Familie an Brustkrebs erkrankt, davon 1 jünger als 51 Jahre
- mindestens 2 Frauen aus der gleichen Linie einer Familie an Eierstockkrebs** erkrankt
- mindestens 1 Frau an Brustkrebs und 1 weitere Frau an Eierstockkrebs oder 1 Frau an Brust- und Eierstockkrebs erkrankt
- mindestens 1 Frau jünger als 36 Jahre an Brustkrebs erkrankt
- mindestens 1 Frau jünger als 51 Jahre an bilateralem Brustkrebs erkrankt
- mindestens 1 Mann an Brustkrebs und 1 Frau an Brust und Eierstockkrebs erkrankt
- mindestens 1 Frau an triple-negativem Brustkrebs erkrankt, jünger als 60 Jahre
- mindestens 1 Frau an Eierstockkrebs erkrankt, jünger als 80 Jahre
- mindestens 1 Person mit einer bereits nachgewiesenen Mutation in einem der Kerngene.
* Die „gleiche Linie" bezieht sich auf die mütterliche oder väterliche Linie der Ratsuchenden.
** Der Eierstockkrebs umfasst auch das primäre Tubenkarzinom und das primäre Peritonealkarzinom.