Neben dem Organspendeausweis in digitaler oder analoger Form gibt es seit dem 18. März 2024 das Register zur Organ- und Gewebespende, kurz Organspenderegister.
In diesem elektronischen Verzeichnis, das vom Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird, kann die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden.
In den meisten Fällen stellt sich die Frage nach der Spendebereitschaft sehr plötzlich. Oft fehlt eine dokumentierte Entscheidung der betroffenen Person, sodass die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden müssen. Derartige Situationen können sehr belastend und überfordernd sein. Hier sorgt der Eintrag im Organspenderegister für Klarheit und Sicherheit: Ihr Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt und Ihre Angehörigen, sowie das medizinische Personal werden entlastet.
Der Eintrag erfolgt freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten im Register sind nicht öffentlich einsehbar. Jede Person muss sich für ihre Aktivitäten im Organspenderegister – abgeben, ändern oder widerrufen von Erklärungen - mittels sicherer Verfahren identifizieren. Auf diese Daten haben ausschließlich berechtigte/transplantaionsbeauftragte Ärzt:innen und Pfleger:innen in streng definierten Situationen Zugriff.
Seit dem 01.07.2024 ist das berechtigte medizinische Personal, im Prozess der Organspende, gesetzlich verpflichtet, eine Abfrage im Organspenderegister vorzunehmen. So wird die Bereitschaft der betroffenen Person zur Organspende geprüft.
Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung behalten weiterhin ihre Gültigkeit als verbindliche Willensbekundungen der Inhabenden. Im Fall der Fälle sind diese Dokumente jedoch oft nicht schnell genug verfügbar, sodass hier das stets zugängliche Organspenderegister Abhilfe schaffen kann.
Der Eintrag im Register bedarf einer Online-Ausweisfunktion zur Identifikation. Da diese erst ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden kann, ist dann auch erst ein Eintrag möglich. Genauere Anleitung, sowie die benötigten Daten für den Eintrag finden Sie auf den Seiten der BZgA und BfArM.
Um die Zugänglichkeit zu erleichtern, arbeiten die Krankenkassen einer der Möglichkeit, die Willensbekundung mittels digitaler Identität (GesundheitsID) zur Verfügung zu stellen.
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