Sie sind hier: Skip Navigation LinksStabsstelle Transplantationsbeauftragte - Organspendebeauftragte

Transplantbeauftragte Psychologinnen

Svenja Teufert (49) und Michelle Fröb (38) gehören als transplantationsbeauftragte Psychologinnen zu jenem Netzwerk am UKL, das die im Transplantationsgesetz geforderte Betreuung von Angehörigen von Organspendern verbessern soll. Sie begleiten Angehörige von Intensivpatienten, die eine schwere Schädigung des Gehirns erlitten haben, unabhängig davon, ob eine Organspende stattfinden wird oder nicht.  

Frage: Wie wird man transplantationsbeauftrage Psychologin?

Michelle Fröb: Als Medizinpsychologinnen auf den Operativen Intensivstationen des UKL sind wir immer wieder mit dem Thema Organspende konfrontiert und kennen die Situation gut, dass sich Angehörige in einer emotional hoch belastenden Situation mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.

Svenja Teufert: In der Neufassung des Transplantationsgesetzes ist formuliert worden, dass genau diesen Angehörigen eine besondere Aufmerksamkeit zukommen soll. Um diese Angehörigen gut zu unterstützen, haben wir uns in einem Curriculum der Sächsischen Ärztekammer für die Funktion „Transplantationsbeauftragte" ausbilden lassen, um auch alle formalen, medizinischen und rechtlichen Aspekte zu kennen.

Was können Sie tun, um die Angehörigen zu unterstützen?

Svenja Teufert: Wenn Angehörige verstehen müssen, dass beim Patienten eine schwere Schädigung des Gehirns vorliegt, die möglicherweise nicht behandelbar ist, kann das eine Krise auslösen, die Angehörige lähmt und überfordert. Daher ist es wichtig, zunächst zu stabilisieren.

Michelle Fröb: Dazu gehört es, für eine geschützte Gesprächsatmosphäre zu sorgen und zunächst zu klären, welche psychosozialen Belange zu organisieren sind. Es ist zum Beispiel zu klären, ob Kinder zu versorgen sind, ob Schule oder Arbeitgeber informiert werden müssen. Erst nach dieser Klärung ist es für Angehörige möglich, die medizinische Situation aufzunehmen und zu besprechen.

Svenja Teufert: Wenn das Thema Organspende in dieser ohnehin schwierigen Situation angesprochen werden muss, weil der irreversible Hirnfunktionsausfall, häufig auch Hirntod genannt, eingetreten ist oder hochwahrscheinlich eintreten wird, ist es wichtig, dass die Angehörigen handlungs- und entscheidungsfähig bleiben. Sie müssen verstehen, dass der Tod bereits eingetreten ist, obwohl der geliebte Mensch sich warm anfühlt, seine Brust sich hebt und senkt und eigentlich aussieht, als würde er schlafen.

 Michelle Fröb: Zu diesem Zeitpunkt werden die Organfunktionen künstlich durch Maschinen aufrechterhalten, um die Organe, die möglicherweise transplantiert werden könnten, zu schützen und ihre Funktion zu erhalten. Aus psychologischer Sicht ist es wichtig, dass die Angehörigen diesen Zustand verstehen können. Das ist die Voraussetzung, um sich mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen.

Warum wird Angehörigen die Frage nach Organspende überhaupt zugemutet?

Svenja Teufert: Zu allererst ist es eine Vorgabe aus dem Transplantationsgesetz und somit eine Verpflichtung, dies zu thematisieren. Gleichzeitig bedeutet die Frage aber auch, dass der vom Patienten schriftlich oder mündlich geäußerte Wille für oder gegen eine Organspende respektiert und umgesetzt wird.

Michelle Fröb: Eine Unterstützung bei der Klärung dieser Willensfindung kann helfen, eine normalen Trauerprozess zu ermöglichen und psychische Folgestörungen zu verhindern. Uns ist es wichtig zu betonen, dass alle Gespräche ergebnisoffen geführt werden. Das heißt, es geht nicht darum, die Familie in eine bestimmte Richtung zu lenken. Es geht darum, dass die Familie auch mit zeitlichem Abstand zur Situation sicher ist, im Sinne des Verstorbenen gehandelt zu haben.

Svenja Teufert: Für die Angehörigen ist es eine erhebliche Entlastung, wenn ein Organspendeausweis vorliegt oder der Wille schriftlich in einer Patientenverfügung dokumentiert ist und darüber schon in der Familie gesprochen wurde.

Nehmen wir an, die Entscheidung fällt pro Organspende. Wie geht es weiter?

Michelle Fröb: Jetzt ist es wichtig, den Angehörigen das weitere Vorgehen zu erklären. Zur abschließenden Klärung, ob aus medizinischer Sicht auch eine Organspende stattfinden kann, wird die gesetzlich genau vorgeschriebene Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls eingeleitet. Erst wenn dieser im zweiten Hirntodprotokoll durch zwei erfahrene Ärzte bestätigt ist, steht der Todeszeitpunkt fest und die Organentnahme kann vorbereitet werden.

Svenja Teufert: Das bedeutet für die Angehörigen, dass der Abschied durch dieses Prozedere verzögert wird. Wir besprechen mit ihnen, wie sie in dieser Zeit Kontakt mit der Intensivstation halten wollen, wann für sie der Zeitpunkt des Abschieds sein soll und wie sie diesen gestalten möchten. Wenn Kinder Angehörige sind, ist dies besonders zu berücksichtigen.

Michelle Fröb: In der Vergangenheit haben wir in diesen Fällen zur Unterstützung der Kinder gut mit dem Verein Wolfsträne e.V. zusammengearbeitet. Außerdem tragen unsere Pflegekräfte erheblich dazu bei, die Abschiedssituation angemessen zu gestalten, indem sie für eine ruhige Atmosphäre sorgen, das Zimmer vorbereiten und den Verstorbenen so herrichten, dass möglichst wenig medizinische Technik und körperliche Versehrtheit sichtbar sind.

Svenja Teufert: Den Angehörigen wird Zeit eingeräumt. Schließlich ist es ja ein Abschied für immer.

ein Beitrag aus dem UKL-Gesundheitsmagazin "Liebigstraße aktuell",
Ausgabe 8/2021

alle Ausgaben zum Nachlesen

Philipp-Rosenthal-Str. 27b, Haus R
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 10550
Map